Der Streit um den Adler auf dem Trikot der Fußball-Nationalmannschaft geht in die nächste Runde.
Die Huffington Post hatte am Dienstag exklusiv berichtet, dass die Supermarktkette Real gegen das Adler-Logo des DFB als geschützte Marke vorgeht.
Die Folge wäre womöglich, dass auch andere, nicht vom DFB lizensierte Hersteller, Hemden mit einem ähnlichen Logo produzieren dürfen.
Zahlreiche Medien hatten den Fall aufgegriffen, darunter „Spiegel", „Süddeutsche Zeitung" und „Bild".
Auch in Anwaltskreisen wird der Fall mittlerweile eifrig diskutiert.
Real fordert die Aufhebung des Markenschutzes für das Adler-Logo des DFB.
Löschungsantrag eingereicht
Dazu hat der Discounter sowohl beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) in München als auch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (OAMI) im spanischen Alicante einen sogenannten Löschungsantrag eingereicht.
Die Supermarkt-Kette argumentiert in ihrem Löschungsantrag, dass der Bundesadler in dem Logo ein „staatliches Hoheitstier” sei und deshalb vom Markenschutz ausgeschlossen werden müsse.
Jetzt hat auch der DFB Stellung zu dem Fall bezogen.
In einer Erklärung des Verbands, die der Huffington Post schriftlich vorliegt, heißt es:
In diesem Statement stecken gleich mehrere rechtliche Argumente.
Erstens: Der DFB argumentiert, dass der Adler in seinem Logo älter als der offizielle Bundesadler sei und deshalb als Marke geschützt bleiben müsse.
Unabhängige Juristen bezeichnen den Fall jedoch als weit weniger eindeutig.
Nach Einschätzung der Markenrechtsexpertin Renate Kropp von der Nürnberger Kanzlei Cöster & Partner könnte der DFB seinen Adler womöglich zu spät als Marke geschützt haben.
Nämlich zu einem Zeitpunkt, als es den Bundesadler als Hoheitszeichen schon gab und entsprechende Logos, Wappen und Abdrucke mit ihm nicht mehr als Marke geschützt werden konnten.
Das Staatswappen in seiner heutigen Form hatte Bundespräsident Theordor Heuss am 20. Januar 1950 bestätigt.
Sollte der DFB bis dahin keine Logos als Marken eingetragen haben, könnte ein Markenschutz für das Adler-Logo an diesem Hindernis scheitern, sagte Kropp der Huffington Post.
Der Bundesadler hat fünf Federn
Unabhängig davon, ob es den DFB-Adler länger gibt oder nicht.
Auch das zweite Argument des DFB wird in Justizkreisen kritisch gesehen: nämlich das, wonach sich der DFB-Adler in wesentlichen Merkmalen vom Bundesadler unterscheide.
Der Adler des DFB hat zwar nur vier, der offizielle Bundesadler fünf Federn.
Mehrere Anwälte, die die Huffington Post in dieser Angelegenheit befragt hat, werten das jedoch als Marginalität, als keine klare Abgrenzung zum Bundesadler.
Folglich könnte das Argument in einem potentiellen Gerichtsverfahren womöglich nicht standhalten.
Auch die Ansicht, dass das Adler-Logo des DFB „klaren Bestandsschutz” genieße, wie es DFB-Mediendirektor Ralf Köttker verlauten ließ, ist in Anwaltskreisen heftig umstritten.
Mehrere Experten, die in diesem Fall namentlich nicht genannt werden wollen, interpretieren das Markenrecht so, dass ein Bestandsschutz im Falle von „staatlichen Hoheitstieren” ausgeschlossen sei.
Teil I
Teil II
Anhang
Die Huffington Post hatte am Dienstag exklusiv berichtet, dass die Supermarktkette Real gegen das Adler-Logo des DFB als geschützte Marke vorgeht.
Die Folge wäre womöglich, dass auch andere, nicht vom DFB lizensierte Hersteller, Hemden mit einem ähnlichen Logo produzieren dürfen.
Zahlreiche Medien hatten den Fall aufgegriffen, darunter „Spiegel", „Süddeutsche Zeitung" und „Bild".
Auch in Anwaltskreisen wird der Fall mittlerweile eifrig diskutiert.
Real fordert die Aufhebung des Markenschutzes für das Adler-Logo des DFB.
Löschungsantrag eingereicht
Dazu hat der Discounter sowohl beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) in München als auch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (OAMI) im spanischen Alicante einen sogenannten Löschungsantrag eingereicht.
Die Supermarkt-Kette argumentiert in ihrem Löschungsantrag, dass der Bundesadler in dem Logo ein „staatliches Hoheitstier” sei und deshalb vom Markenschutz ausgeschlossen werden müsse.
Jetzt hat auch der DFB Stellung zu dem Fall bezogen.
In einer Erklärung des Verbands, die der Huffington Post schriftlich vorliegt, heißt es:
„Das Logo auf den Trikots der deutschen Fußball-Nationalmannschaften zeigt einen Adler im Doppelkreis. Bei dem DFB-Adler handelt es sich nicht um den Bundesadler, sondern um das vom DFB seit Anfang der 1920er Jahre verwendete historische Verbandswappen.
Der DFB-Adler ist älter als das Bundeswappen, dessen Erscheinung erst im Jahr 1950 festgelegt wurde.
Zudem unterscheidet sich der DFB-Adler in wesentlichen Merkmalen vom Bundesadler. Das Adlerlogo des DFB genießt Bestandsschutz.”
In diesem Statement stecken gleich mehrere rechtliche Argumente.
Erstens: Der DFB argumentiert, dass der Adler in seinem Logo älter als der offizielle Bundesadler sei und deshalb als Marke geschützt bleiben müsse.
Unabhängige Juristen bezeichnen den Fall jedoch als weit weniger eindeutig.
Nach Einschätzung der Markenrechtsexpertin Renate Kropp von der Nürnberger Kanzlei Cöster & Partner könnte der DFB seinen Adler womöglich zu spät als Marke geschützt haben.
Nämlich zu einem Zeitpunkt, als es den Bundesadler als Hoheitszeichen schon gab und entsprechende Logos, Wappen und Abdrucke mit ihm nicht mehr als Marke geschützt werden konnten.
Das Staatswappen in seiner heutigen Form hatte Bundespräsident Theordor Heuss am 20. Januar 1950 bestätigt.
Sollte der DFB bis dahin keine Logos als Marken eingetragen haben, könnte ein Markenschutz für das Adler-Logo an diesem Hindernis scheitern, sagte Kropp der Huffington Post.
Der Bundesadler hat fünf Federn
Unabhängig davon, ob es den DFB-Adler länger gibt oder nicht.
Auch das zweite Argument des DFB wird in Justizkreisen kritisch gesehen: nämlich das, wonach sich der DFB-Adler in wesentlichen Merkmalen vom Bundesadler unterscheide.
Der Adler des DFB hat zwar nur vier, der offizielle Bundesadler fünf Federn.
Mehrere Anwälte, die die Huffington Post in dieser Angelegenheit befragt hat, werten das jedoch als Marginalität, als keine klare Abgrenzung zum Bundesadler.
Folglich könnte das Argument in einem potentiellen Gerichtsverfahren womöglich nicht standhalten.
Auch die Ansicht, dass das Adler-Logo des DFB „klaren Bestandsschutz” genieße, wie es DFB-Mediendirektor Ralf Köttker verlauten ließ, ist in Anwaltskreisen heftig umstritten.
Mehrere Experten, die in diesem Fall namentlich nicht genannt werden wollen, interpretieren das Markenrecht so, dass ein Bestandsschutz im Falle von „staatlichen Hoheitstieren” ausgeschlossen sei.
Mit diesem Antrag wehrt sich Real gegen das Adler-Logo des DFB:
Teil I
Teil II
Anhang