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NPD-Klagen: Warum sich Politiker nicht von Nazi-Anwälten einschüchtern lassen sollten

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Auch Nazis genießen Bürgerrechte. Das ist gut so. Wenn nämlich selbst die stumpfesten Geister die Freiheit haben, ihr braunes Gedankengut zu pflegen, ist das der beste Beweis dafür, dass der demokratische Rechtsstaat auch den wirklich letzten Menschen dieser Republik eine Möglichkeit bietet, glücklich zu werden.

Sollte die NPD eines Tages verboten werden, hat sie das nicht der Tatsache zu verdanken, dass sie rechtsextreme Meinungen vertritt, sondern dass sie aktiv darauf hin gewirkt hat, das politische System der Bundesrepublik zu Fall zu bringen.

Das Prinzip hinter dem Verbotsverfahren nennt sich „wehrhafte Demokratie“. Nie wieder sollte es radikalen Kräften möglich sein, das Land derart zu spalten wie in der Weimarer Republik. Und genau das führte die Partei im Schilde.

Bevor die NPD untergeht, möchte sie jedoch noch einmal Lärm machen und die deutsche Politik bloßstellen. Reihenweise überzieht sie Repräsentanten der Bundesrepublik mit Verfassungsklagen, weil sie sich von Ministern und sogar von Bundespräsident Gauck benachteiligt sieht. Letzterer hatte die braunen Gesellen als „Spinner“ bezeichnet.

Klage gegen Gauck scheiterte

Die Klage gegen Gauck scheiterte. Derzeit prozessiert die NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig. Sie hatte in einem Interview mit der "Thüringischen Landeszeitung" angekündigt, alles dafür tun zu wollen, dass die NPD nicht in den Landtag einzieht. Die Nationaldemokraten glauben, dass Schwesig damit ihre Befugnisse als Ministerin überschritten habe.

Das alles ist schwer erträglich angesichts der Parolen, welche die NPD zuletzt im Europawahlkampf plakatiert hat. Der NPD geht es nicht um Grundrechte, sondern darum, den Staat lächerlich zu machen. Aber ein Demokrat muss so etwas aushalten können. Schließlich ist es das gute Recht der NPD, deswegen nach Karlsruhe zu gehen.

Kein Maulkorb für die deutsche Politik

Schlimm wäre nur, wenn sich Politiker in ganz Deutschland deshalb eingeschüchtert fühlten. Die „Süddeutsche Zeitung“ warf am Mittwoch die Frage auf, ob der „Maulkorb“ für Minister und andere hohe Repräsentanten des Staates komme. Zumindest könnte es sein, dass das Bundesverfassungsgericht der Meinungsfreiheit von Amtsträgern gewisse Grenzen zuweist.

Natürlich haben auch Politiker die Pflicht, sich an geltende Gesetze zu halten. Sollten sie vom Bundesverfassungsgericht auch noch so schräg ausgelegt werden. Es wäre schon reichlich absurd, wenn das höchste deutsche Gericht einen Minister nur als Amtsträger sehen würde, und nicht als Mensch mit Meinungen und Ekelgefühlen gegen rechtsradikalen Menschenhass.

Schließlich sind es ja auch Menschen mit Ansichten und Abneigungen, die in politische Ämter gewählt werden. Und keine Diensterfüllungsroboter.

Gleichzeitig aber muss es ebenso die Pflicht eines jeden Demokraten sein, sich für das System einzusetzen. Nazis gehören nicht dazu, weil sie ein anderes Land und ein anderes System und eine andere Gesellschaft wollen.

Mehr als Schablonensätze und Lippenbekenntnisse hilft dabei eine echte Auseinandersetzung mit den Inhalten der NPD weiter. Sie als menschenfeindlich zu entlarven und zu brandmarken, ist einfach nur ehrlich gegenüber den Wählern. Und wenn Nazis noch so oft klagen: Demokratie braucht Eier.

Video: So machen unsere Politiker Urlaub







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