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Prozess gegen Nonnenmacher und Gang: Freisprüche für den gesamten HSH-Vorstand

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Das Hamburger Landgericht hat am Mittwoch den früheren Vorstand der HSH Nordbank vom Vorwurf der Untreue in einem besonders schweren Fall freigesprochen. Erstmals in Deutschland war der gesamte ehemalige Vorstand einer Bank wegen Ereignissen während der Finanzkrise angeklagt. Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Vor Gericht stand der komplette sechsköpfige Bankenvorstand um Ex-Chef Hans Berger und Ex-Finanzvorstand Dirk Jens Nonnenmacher. Die früheren Bankmanager waren wegen Untreue in einem besonders schweren Fall angeklagt, zwei von ihnen auch wegen Bilanzfälschung. Die Staatsanwälte hatten Bewährungsstrafen und hohe Geldbußen verlangt. Die früheren Vorstände hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Schon beim Prozessauftakt vor knapp einem Jahr hatte der Vorsitzende Richter Marc Tully deutlich gemacht, dass es schwierig sei, mögliche Verfehlungen der Banker strafrechtlich zu erfassen. "Die Strafkammer betritt Neuland", hatte er damals erklärt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft waren die Manager kurz vor Weihnachten 2007 bei einem Geschäft namens "Omega 55" wissentlich zu hohe Risiken eingegangen. Sie hätten dabei ihre Pflichten grob verletzt. Die Anklagebehörde schätzt den dadurch entstandenen Schaden auf fast 53 Millionen Euro.

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