Fast ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie hat am Montag das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath begonnen.
Der Fall des sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers sorgte für einen Justiz-Skandal in Bayern. Zum Prozessauftakt meldete sich der 57-jährige Angeklagte sofort zu Wort und lehnte einen Sachverständigen ab.
Mollaths Ex-Frau, die als Nebenklägerin beteiligt ist, war nicht erschienen. Das Landgericht Regensburg hat für den Prozess 17 Verhandlungstage angesetzt und 44 Zeugen geladen. Darunter sind auch Richter, Staatsanwälte und Gutachter aus vorherigen Prozessen und Ermittlungsverfahren.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung.
Im ersten Verfahren hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau 2001 körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte.
Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich einstuften, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und wiesen ihn stattdessen in die Psychiatrie ein. Erst im vergangenen August kam er frei.
Der Fall des sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers sorgte für einen Justiz-Skandal in Bayern. Zum Prozessauftakt meldete sich der 57-jährige Angeklagte sofort zu Wort und lehnte einen Sachverständigen ab.
Mollaths Ex-Frau, die als Nebenklägerin beteiligt ist, war nicht erschienen. Das Landgericht Regensburg hat für den Prozess 17 Verhandlungstage angesetzt und 44 Zeugen geladen. Darunter sind auch Richter, Staatsanwälte und Gutachter aus vorherigen Prozessen und Ermittlungsverfahren.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung.
Im ersten Verfahren hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau 2001 körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte.
Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich einstuften, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und wiesen ihn stattdessen in die Psychiatrie ein. Erst im vergangenen August kam er frei.