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Kinderpornografie-Skandal: Edathy wehrt sich gegen Staatsanwaltschaft

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Wenn es nach dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy geht, soll die Staatsanwaltschaft Hannover von seinem Ermittlungsverfahren abgezogen werden.

Staatsanwaltschaft sei "ungeeignet" das Verfahren fortzuführen

Am Freitag veröffentlichte sein Anwalt Christian Noll ein Schreiben niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne). In diesem heißt es: "Eine Staatsanwaltschaft, die unter Missachtung der Rechte eines Bundestagsabgeordneten ein Ermittlungsverfahren betreibt, ist ersichtlich ungeeignet, dieses Verfahren noch länger fortzuführen."

Gegen Edathy, der sich an einem unbekannten Ort im Ausland aufhält, laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover bestätigte den Eingang des Schreibens.

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Edathy war bei Beginn der Ermittlungen noch Bundestagsabgeordneter

Edathy habe an diesem Donnerstag vom Bundestag erfahren, dass er bis zum Ablauf des 10. Februar Abgeordneter gewesen sei, schrieb der Anwalt. An jenem Tag habe die Staatsanwaltschaft Hannover jedoch schon ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, am Nachmittag seien Edathys Wohnungen und Büros durchsucht worden.

Die Staatsanwaltschaft habe sich nicht vergewissert, ob das Mandatsverhältnis tatsächlich erloschen war. Eine rechtliche Grundlage für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens habe nicht bestanden. Die Durchsuchungen seien verfassungswidrig gewesen. Gegen die Durchsuchungsbeschlüsse hatte Edathy, der als profilierter SPD-Nachwuchspolitiker galt, erfolglos Beschwerde beim Landgericht Hannover eingelegt.

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Ungeklärter Status könnte zum Problem werden

Der Sprecher des Justizministeriums, Alexander Wiemerslage, sagte, das Schreiben werde geprüft, und sein Haus werde nächste Woche dazu Stellung nehmen. Der Verteidiger habe am 10. Februar schriftlich erklärt, dass Edathy am 7. Februar seinen Mandatsverzicht erklärt habe.

Es habe keinen Hinweis darauf gegeben, dass er bis zum Ablauf des 10. Februar - einem Montag - noch Bundestagsabgeordneter war. Daraufhin seien die Ermittlungen eingeleitet worden.

Den Mandatsverzicht habe der Bundestagspräsident bestätigen müssen, schrieb der Anwalt ans niedersächsische Justizministerium. Dies sei erst am 10. Februar geschehen.

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