PASSAU - Die CSU will Ausnahmeregelungen beim neuen Mindestlohn erreichen. In den Verhandlungen über die konkrete gesetzliche Ausgestaltung des schwarz-roten Koalitionsvertrages sollten Ausnahmen für bestimmte Bevölkerungsgruppen festgeschrieben werden, sagte Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) der „Passauer Neuen Presse".
Schüler, Studenten und Rentner sowie Ehrenamtler sollten grundsätzlich nicht den Regelungen des Mindestlohnes unterliegen.
„Erstens muss das Ehrenamt zwingend vom Mindestlohn ausgenommen werden. Aufwandspauschalen für Trainer und Übungsleiter, etwa im Sportverein, sind kein Lohn, sondern Anerkennung", sagte Aigner. „Zweitens sind Schüler, Studenten und Rentner, die einen Zuverdienst haben, anders zu behandeln als Arbeitnehmer, die mit einer Vollzeittätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen."
Anders sei die Situation jedoch, wenn ein junger Mensch nach seinem Studium mit Praktika abgespeist werde. „Mit abgeschlossenem Studium ist ein Mindestlohn gerechtfertigt, auch wenn es sich formal um ein Praktikum handeln sollte." Ganze Branchen oder bestimmte Tätigkeiten aus der Mindestlohnregelung auszunehmen, bezeichnete Aigner als „schwierig".
Schüler, Studenten und Rentner sowie Ehrenamtler sollten grundsätzlich nicht den Regelungen des Mindestlohnes unterliegen.
„Erstens muss das Ehrenamt zwingend vom Mindestlohn ausgenommen werden. Aufwandspauschalen für Trainer und Übungsleiter, etwa im Sportverein, sind kein Lohn, sondern Anerkennung", sagte Aigner. „Zweitens sind Schüler, Studenten und Rentner, die einen Zuverdienst haben, anders zu behandeln als Arbeitnehmer, die mit einer Vollzeittätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen."
Anders sei die Situation jedoch, wenn ein junger Mensch nach seinem Studium mit Praktika abgespeist werde. „Mit abgeschlossenem Studium ist ein Mindestlohn gerechtfertigt, auch wenn es sich formal um ein Praktikum handeln sollte." Ganze Branchen oder bestimmte Tätigkeiten aus der Mindestlohnregelung auszunehmen, bezeichnete Aigner als „schwierig".