Hessen ist ja bekanntlich das Land der brutalstmöglichen Aufklärer. Und da wundert es wenig, dass es in diesem Bundesland noch immer die archaischste alle Strafen gibt: die Todesstrafe.
Laut Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 der hessischen Verfassung ist die Todesstrafe dort noch immer erlaubt:
Am Galgen baumelt in Hessen allerdings schon lange kein Verbrecher mehr. Denn das deutsche Grundgesetz schaffte die Todesstrafe bereits 1949 ab - und da Bundesrecht vor Länderrecht zählt, ist der Artikel 21 quasi eine Karteileiche.
Aber warum steht die Todesstrafe dann noch im Gesetzbuch des Landes Hessen? "Die Landesverfassung ist älter als das Grundgesetz – sie stammt nämlich aus dem Jahre 1946. Die hessische Verfassung trat als erste deutsche Nachkriegsverfassung durch eine Volksabstimmung in Kraft. Rund 76 Prozent der hessischen Bevölkerung hatten ihr zugestimmt", schreibt die "Osnarbrücker Zeitung".
Vollstreckt wurde die Todesstrafe basierend auf dem Gesetz allerdings nicht. Die letzte Hinrichtung gab es im Jahr 1864 in Marburg.
Laut Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 der hessischen Verfassung ist die Todesstrafe dort noch immer erlaubt:
"Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden", heißt es.
Am Galgen baumelt in Hessen allerdings schon lange kein Verbrecher mehr. Denn das deutsche Grundgesetz schaffte die Todesstrafe bereits 1949 ab - und da Bundesrecht vor Länderrecht zählt, ist der Artikel 21 quasi eine Karteileiche.
Aber warum steht die Todesstrafe dann noch im Gesetzbuch des Landes Hessen? "Die Landesverfassung ist älter als das Grundgesetz – sie stammt nämlich aus dem Jahre 1946. Die hessische Verfassung trat als erste deutsche Nachkriegsverfassung durch eine Volksabstimmung in Kraft. Rund 76 Prozent der hessischen Bevölkerung hatten ihr zugestimmt", schreibt die "Osnarbrücker Zeitung".
Vollstreckt wurde die Todesstrafe basierend auf dem Gesetz allerdings nicht. Die letzte Hinrichtung gab es im Jahr 1864 in Marburg.
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