BERLIN - Ermittler sind in der Wohnung von Sebastian Edathy auch auf Geheimunterlagen aus dem Untersuchungsausschuss zur Terrorzelle NSU gestoßen. Die Staatsanwaltschaft Hannover habe dem Bundestag die Unterlagen am Dienstag übergeben, teilte Parlamentssprecher Ernst Hebeker mit.
Die zum Teil als geheim eingestuften Unterlagen seien vom niedersächsischen Landeskriminalamt bei der Durchsuchung der Wohnung gefunden worden. Details waren zunächst unklar. Der ehemalige SPD-Abgeordnete Edathy war Vorsitzender des Ausschusses, der die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz zu der NSU-Mordserie untersuchte.
Geheimdokumente dürfen den Bundestag normal nicht verlassen
Nach der Geheimschutzordnung des Bundestags dürfen geheime Verschlusssachen in der Regel nur in der Geheimregistratur des Parlaments eingesehen werden. Sie dürfen Mitgliedern von Untersuchungsausschüssen auch in ihr Büro mitgegeben werden, wenn sie dort einen Tresor haben. Solche Unterlagen dürfen demnach nicht aus dem Bundestag mitgenommen werden, außer wenn der Bundestagspräsident dies aus unabweisbaren Gründen zulässt.
Die Staatsanwaltschaft begann bei ihren Ermittlungen gegen Edathy wegen Kinderpornografie-Verdachts zudem mit der Durchsuchung von Computern und Unterlagen aus seinem früheren Bundestagsbüro.
Die zum Teil als geheim eingestuften Unterlagen seien vom niedersächsischen Landeskriminalamt bei der Durchsuchung der Wohnung gefunden worden. Details waren zunächst unklar. Der ehemalige SPD-Abgeordnete Edathy war Vorsitzender des Ausschusses, der die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz zu der NSU-Mordserie untersuchte.
Geheimdokumente dürfen den Bundestag normal nicht verlassen
Nach der Geheimschutzordnung des Bundestags dürfen geheime Verschlusssachen in der Regel nur in der Geheimregistratur des Parlaments eingesehen werden. Sie dürfen Mitgliedern von Untersuchungsausschüssen auch in ihr Büro mitgegeben werden, wenn sie dort einen Tresor haben. Solche Unterlagen dürfen demnach nicht aus dem Bundestag mitgenommen werden, außer wenn der Bundestagspräsident dies aus unabweisbaren Gründen zulässt.
Die Staatsanwaltschaft begann bei ihren Ermittlungen gegen Edathy wegen Kinderpornografie-Verdachts zudem mit der Durchsuchung von Computern und Unterlagen aus seinem früheren Bundestagsbüro.
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