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Nach Reformvorstoß: Rechnungshof prüft Nahles' Rentenkampagne

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Die Renten-Werbekampagne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat ein Nachspiel. Nach Informationen von "Süddeutsche.de" hat der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages am Mittwochnachmittag einstimmig den Bundesrechnungshof beauftragt, die hohen Ausgaben für die Kampagne zu überprüfen.

Das Arbeitsministerium hatte vergangene Woche auf Anfrage von "Süddeutsche.de" erklärt, dass die bundesweite Werbekampagne für die Rente mit 63 und die Mütterrente etwa 1,15 Millionen Euro kosten werde. Nach Ansicht der Opposition ist das nicht mit den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2014 vereinbar. Sie wirft der Regierung Rechtsbeugung und Selbstbedienungsmentalität vor.

Vorwurf: Rechtsbeugung und Selbstbedienungsmentalität

Noch ist der Bundeshaushalt für das Jahr 2014 nicht verabschiedet. Die Ministerien sind bis zu einer Verabschiedung an eine besondere Ausgabendisziplin gebunden. Neue Projekte dürfen nicht angeschoben werden.

Nahles hatte die Kampagne am 21. Januar vorbehaltlich eines Kabinettsbeschlusses über das Rentenpaket der Bundesregierung bewilligt.

Nahles beruft sich jetzt auf eine Tischvorlage des Finanzministeriums für den Haushaltsauschuss aus dem Jahr 2006, die Süddeutsche.de vorliegt. Aus ihr geht unter anderem hervor, dass bewilligte Projekte auch unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung weitergeführt werden dürfen.

Rentenpläne sind eine "Beugung des Haushaltsrechtes"

Die aktuelle Rentenkampagne ist offenbar nach Ansicht des Arbeitsministeriums eine solche Fortführung. Nämlich die einer noch von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) "angedachten" Werbekampagne für ihre Idee einer Lebensleistungsrente, soll die zuständige Staatsekretärin im Arbeitsministerium, Anette Kramme (SPD) im Ausschuss gesagt haben. Diese Lebensleistungsrente wurde jedoch nie umgesetzt. Es gibt dazu auch keinen Kabinettsbeschuss.

Ekin Deligöz, grünes Mitglied im Haushaltsausschuss, hält das für eine "sehr weit hergeholte" Erklärung der Staatssekretärin. Das sei der "sehr dreiste Versuch, die haushaltspolitischen Grundsätze des Bundestages auszuhebeln". Und komme einer "Beugung des Haushaltsrechtes" gleich. Dem Arbeitsministerium warf sie "sehr überzeugte Selbstbedienungsmentalität" vor.

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