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Warum der Mehrheit "Vorratsdatenspeicherung" gleichgültig ist

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Immer wenn mir der Polizeipräsident von Berlin schreibt und mich zum Überweisen eines Bußgeldes an die Staatskasse wegen zu schnellen Fahrens auffordert, finde auch ich "Vorratsdatenspeicherung" ziemlich lästig. Beispielsweise das Anschrauben von Nummernschildern an Autos, bevor man noch überhaupt mit ihnen losgefahren ist. Also noch zu einem Zeitpunkt, an dem man keinerlei Verkehrsverstoßes verdächtig sein kann. Unerhört. Wie kann man nur so wenig Vertrauen zu mir als Verkehrsteilnehmer haben?

Die restliche Zeit ist mir das Nummernschild am Auto ziemlich egal. Auch wenn es bedauerlich wenig Vertrauen in die Menschen zum Ausdruck bringt, weil es unverdächtige Halter von Fahrzeugen im Straßenverkehr identifizierbar macht. Es reagiert auf die Tatsache, dass es bei Unfällen hilfreich ist, wenn man Unfallbeteiligte, die möglicherweise keine Lust zum Anhalten hatten, über das den Fahrzeughalter ausweisende Nummernschild finden kann, das sich dazu nur jemand merken und aufschreiben muss.

Ich weiß, es gibt auch andere Regelungsmodelle, beispielsweise bei Fahrrädern, die am Verkehr teilnehmen und kein Nummernschild haben. Deshalb sind Fahrradfahrer häufig auch großzügiger in der Auslegung von Verkehrsregeln, beispielsweise wenn es darum geht an einer roten Verkehrsampel anzuhalten. Solange es nicht zu einem Unfall kommt und man sich verletzungsbedingt als Fahrradfahrer nicht mehr aus dem Staub machen kann, hat ein großzügiges Überfahren roter Ampeln für Fahrradfahrer keine Auswirkungen. Erkennt einen doch eh' keiner wieder.

Mithin ist "Vorratsdatenspeicherung" im Alltag ein ziemlich gewöhnlicher Vorgang. Wenn sich ein Nachbar merkt, wann er einen auf der Straße gesehen hat, und sich das aus irgendeinem Grund aufschreibt, ist das auch „Vorratsdatenspeicherung". Und wenn die Freundin sich in ihr Tagebuch schreibt, was man gestern gesagt hat, auch. „Vorratsdatenspeicherung" heißt nicht, dass eine Information beim Staat vorgehalten wird. Der wird nur, wenn etwas vorgefallen ist, das Anlass dazu gibt, bei allen möglichen Leuten herumfragen, ob jemand etwas (anhand seiner „Vorratsdatenspeicherung") weiß oder sich noch an etwas erinnert, das dabei helfen könnte den zu identifizieren, mit dem man sich gerne näher unterhalten möchte.

Wenn der Satz richtig ist, dass das, was im normalen („analogen") Leben gilt, auch im digitalen Leben gelten soll, dann ist damit „Vorratsdatenspeicherung" auch bei der Nutzung digitaler Kommunikationswege ebenso üblich wie notwendig. Wenn jemand etwas bei Amazon übers Internet bestellt, wüsste Amazon gerne die wirkliche Identität und Postanschrift des Bestellers. Und hätte gerne bei ständigen (Scherz-?) Bestellungen eines Anonymus gewusst, wer eigentlich der temporäre Nutzer der Internet Protokolladresse gewesen ist, von der aus die Bestellung getätigt wurde. Das weiß der Internet Zugangsprovider (wie z.B. die Telekom, Arcor, Vodafone oder wer auch immer), dem das IP-Adressen-Kontingent gehört und der die einzelnen IP-Nummern seinen sich bei ihm einwählenden Vertragskunden zur zeitlich begrenzten Nutzung ausleiht. Das Protokoll, in dem er sich merkt, wer wann mit welcher IP-Adresse gesurft ist, ist private „Vorratsdatenspeicherung". Früher brauchte man sie zur Abrechnung der Nutzung, heute braucht man sie bei den immer häufigeren Flatrate Verträgen, bei denen die Nutzungsdauer keine Rolle mehr spielt, nur noch bei technischen Problemen oder Missbrauch.

Auf die "Vorratsdatenspeicherung" des Internet Zugangsproviders zurückgreifen, möchten auch diejenigen, die von anonymen Surfern im Internet beleidigt, verleumdet, an den Pranger gestellt oder betrogen wurden. Notfalls, indem sie den Täter bei der Polizei anzeigen und diese den Internet Zugangsprovider auf der Basis strafprozessualer Eingriffsbefugnisse fragt. Darauf muss der dann, auf der Basis seiner Nutzungsprotokolle (also seiner "Vorratsdatenspeicherung") antworten und der Polizei die Identität seines Vertragskunden angeben. Gegebenenfalls kann man dann bei diesem weitere Erkundigungen anstellen, wer denn zu einem bestimmten Tag und Zeitpunkt den Internetanschluss zu problematischen Aktivitäten benutzt hat.

Nun gibt es Personenkreise, die darauf Wert legen, das Internet anonym nutzen zu können und diese anonyme Nutzungsmöglichkeit für ein Grundrecht halten. Sie bringen wenig Verständnis für das Interesse von Allgemeinheit und Opfern auf, im Problem- oder Missbrauchsfall den Verursacher, Störer oder Straftäter notfalls über die IP-Nummer des benutzten Internetanschlusses ermitteln zu können. Und berufen sich gerne auf die angebliche Gefahr, dass über sie ein Profil angelegt werde, anhand dessen anonyme Mächte alles über sie wüssten. Diese Furcht vor Ausforschung bezog sich früher auf den Staat, in Anlehnung an die depressive Ohnmachtsphantasie des Buches "1984″ von George Orwell, heute stehen eher die großen marktmächtigen Internetkonzerne wie Google, Facebook, Apple usw. im Verdacht, die Daten argloser Internetsurfer für so furchtbare Dinge wie an mutmaßliche Interessen angepasste Werbung zu verwenden. Nur zur Erinnerung, in „1984" folgte auf die Ausforschung und Überwachung durch einen totalitären Staat Folter und Mord, heute geht es um Marktforschung und Kundengewinnung werbender Unternehmen.

Im letzten halben Jahr entkommt kein Mediennutzer in Deutschland ständigen Tartarenmeldungen, die von den von Edward Snowden mitgenommenen Dokumenten aus dem Fundus der National Security Agency (NSA) zehren und den US-amerikanischen Geheimdienst beschuldigen, alles über jeden im Internet zu speichern. Gefühlt lebt der SPIEGEL seit einem halben Jahr von dem Erregungsangebot, sich über angeblich schrankenlose Überwachung und Ausforschung durch die NSA zu empören. Und digitale Wutbürger steigern sich jeden Montag in serielle Wutausbrüche hinein, wenn sie wieder etwas mit „Überwachung", „NSA" oder „Vorratsdatenspeicherung" in der Überschrift lesen.

Selbst wenn alles wahr wäre, was der SPIEGEL aufgrund der von Edward Snowden gestohlenen Dokumente mutmaßt, wäre die Ausforschung folgenlos, weil so erlangte Erkenntnisse vom Staat hierzulande nicht zur Begründung strafprozessualer Eingriffsmaßnahmen verwendet werden könnten. Mithin geht es bei der Furcht vor „Vorratsdatenspeicherung", Überwachung und Ausforschung um ein konsequenzenloses Gefühl. Und die angebliche Überwachung wird nur deshalb allein am Beispiel der angeblichen Ausforschung durch die US-amerikanische NSA skandalisiert, weil man über alle anderen möglichen Überwacher und Ausforscher am Telefon oder im Internet in Russland, China oder wo auch immer nur halt noch weniger weiß. Wer über genug Selbstüberschätzung verfügt, kann sich seine Überwachung durch die Geheimdienste aller ca. 200 Staaten auf der Welt zusammenphantasieren. Vielleicht telefoniert er mit seiner Liebsten, mehrere hundert Geheimdienste hören mit, was er Wichtiges zu sagen hat und spekulieren darüber, was er wohl meint, wenn er sie bittet, ihm aus dem Supermarkt dies und jenes von seinem Einkaufszettel mitzubringen.

Statt sich das Gedränge vieler Abhörer und Überwacher vorzustellen, könnte man auch über die These nachdenken, dass der sich überwacht Fühlende vielleicht auch nur unter Selbstüberschätzung und Verfolgungswahn leidet. Und sich in eine Hysterie hineinsteigert, in der er am Ende von der ganzen Welt nur noch den Lauscher an der Wand sieht. Bzw. halt eben nicht sieht oder hört, denn Überwachung ist ja eine symptomlose Krankheit, die von bloßer Einbildung schwer zu unterscheiden ist. Wobei man sich berechtigterweise fragen könnte, wieso eigentlich die ganzen Überwacher, Profiler und Ausforscher sich die Mühe machen sollen, einen Otto Normaltelefonierer oder Normalsurfer auszuforschen. Der wahrscheinlich für die realen Überwachungswilligen ziemlich uninteressant ist, solange er nicht gerade an einer Bombe bastelt oder plant, mit einem entführten Flugzeug ein Hochhaus abzufackeln. Damit gleicht die zuverlässig vom SPIEGEL jeden Montag geschürte Hysterie über die NSA-Ausforschung dem Terror einer Spatzen- oder Eichhörnchenpopulation, die sich über den in den Wald gegangenen Großwildjäger erregt, der aufgebrochen ist, den bösartig gewordenen lokalen Tiger zu erlegen. Die, die sich am lautesten erregen, haben vermutlich am wenigsten zu befürchten.

Nur gut, dass der SPIEGEL einen Dreh gefunden hat, auch die lange Zeit nicht empörungsbereite Bundeskanzlerin zur Betroffenen und vom US-Präsidenten menschlich schwer Enttäuschten zu machen. Sie nutzt aus Bequemlichkeit ein altes unsicheres Handy und könnte darauf von allen möglichen Leuten oder Diensten abgehört worden sein. Schrecklich. Ich bin auch immer deprimiert, dass jeder Beliebige mitlesen kann, wenn ich eine Postkarte verschicke. Die Welt ist schlecht. Man kann nicht einmal mehr sein Auto oder seine Wohnungstüre offen stehen lassen, wenn man weggeht.

Das Ergebnis der Bundestagswahlen hat gezeigt, dass die Bevölkerungsmehrheit sich nicht für das Thema Vorratsdatenspeicherung interessiert und auch nicht nervös auf Stichworte wie „Ausforschung" oder „Überwachung" reagiert. Weil sie damit beschäftigt ist, alles Mögliche auf Facebook hochzuladen und ihre dortigen Freunde über ihr Leben auf dem Laufenden zu halten. Weshalb bei der Bundestagswahl auch die Gralshüter der Internetkompetenz, die Piratenpartei, nicht genug Wähler interessieren konnte um über die 5 % Schwelle zu kommen und im Bundestag mit eigenen Abgeordneten vertreten zu sein. Der Bundestag wird auch in der 18. Legislaturperiode ohne die Beiträge der Piraten auskommen müssen. Sie haben im Wahlkampf aus Sicht der Wähler eben nicht genug Relevantes gesagt. Der breiten Mehrheit ist der Alarmismus der Vorratsdatenspeicherungsphobiker zu recht gleichgültig.

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