HAMBURG - Nach mehreren Tagen der Unsicherheit hat der Windanlagen-Investor Prokon aus dem schleswig-holsteinischen Itzehoe Insolvenzantrag gestellt. Der Schritt war erwartet worden, nachdem es Prokon-Chef Carsten Rodbertus nicht gelungen war, kurzfristig seine 75.000 Kapitalgeber zu mobilisieren und auf eine verlängerten Haltefrist für ihre Genussrechte zu verpflichten. Für zehntausende Kleinanleger geht das Zittern damit weiter.
Das Geschäftsmodell von Prokon ist relativ einfach: Das Unternehmen baut Windkraftanlagen und andere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, also langfristige Investitionsgüter. Das Geld dafür stammt nicht von Banken oder aus geschlossenen Fonds für Investoren, sondern Prokon verkauft Genussrechte, ein Mittelding zwischen Aktie und Anleihe. Dafür sichert Prokon den Anlegern hohe Zinsen zu, mindestens sechs Prozent, gern auch acht. Bislang hat das Unternehmen diese Zinsverpflichtungen bedient, wenn auch nicht aus laufenden Gewinnen.
Wackeliges Geschäft
Die kurzfristige Finanzierung von langfristigen Investitionen ist immer eine wackelige Angelegenheit. Das ist etwa so, als würde ein Privatmann einen Hauskauf aus dem Dispo finanzieren. Es ist teurer und die Anleger können das Geld schnell abziehen. Genau das ist bei Prokon passiert; bis kein Geld mehr da war, um gekündigte Genussrechte zurückzuzahlen. Und auch nicht für Zinsen. Der Appell von Rodbertus an seine Anleger, ihr Geld im Unternehmen zu lassen, fiel so drängend und ruppig aus, dass die Verbraucherzentrale in Berlin dagegen eine einstweilige Verfügung beantragte - allerdings vergeblich.
Wie es nun für die Anleger und die 1300 Beschäftigten von Prokon weitergeht, ist noch nicht einzuschätzen. Hilfe von der Politik ist nicht zu erwarten, das haben Schleswig-Holsteins Regierung und die Fraktionen im Kieler Landtag gerade am Mittwoch einhellig klargemacht. Zunächst einmal nimmt der Hamburger Anwalt Dietmar Penzlin in Itzehoe als vorläufiger Insolvenzverwalter das Heft in die Hand. Er muss sehen, ob er die Finanzierung des Unternehmens auf eine solide Basis stellen kann, was die Anlagen wert sind und ob die Rückkehr in die Gewinnzone eine realistische Perspektive ist.
Das Geschäftsmodell von Prokon ist relativ einfach: Das Unternehmen baut Windkraftanlagen und andere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, also langfristige Investitionsgüter. Das Geld dafür stammt nicht von Banken oder aus geschlossenen Fonds für Investoren, sondern Prokon verkauft Genussrechte, ein Mittelding zwischen Aktie und Anleihe. Dafür sichert Prokon den Anlegern hohe Zinsen zu, mindestens sechs Prozent, gern auch acht. Bislang hat das Unternehmen diese Zinsverpflichtungen bedient, wenn auch nicht aus laufenden Gewinnen.
Wackeliges Geschäft
Die kurzfristige Finanzierung von langfristigen Investitionen ist immer eine wackelige Angelegenheit. Das ist etwa so, als würde ein Privatmann einen Hauskauf aus dem Dispo finanzieren. Es ist teurer und die Anleger können das Geld schnell abziehen. Genau das ist bei Prokon passiert; bis kein Geld mehr da war, um gekündigte Genussrechte zurückzuzahlen. Und auch nicht für Zinsen. Der Appell von Rodbertus an seine Anleger, ihr Geld im Unternehmen zu lassen, fiel so drängend und ruppig aus, dass die Verbraucherzentrale in Berlin dagegen eine einstweilige Verfügung beantragte - allerdings vergeblich.
Wie es nun für die Anleger und die 1300 Beschäftigten von Prokon weitergeht, ist noch nicht einzuschätzen. Hilfe von der Politik ist nicht zu erwarten, das haben Schleswig-Holsteins Regierung und die Fraktionen im Kieler Landtag gerade am Mittwoch einhellig klargemacht. Zunächst einmal nimmt der Hamburger Anwalt Dietmar Penzlin in Itzehoe als vorläufiger Insolvenzverwalter das Heft in die Hand. Er muss sehen, ob er die Finanzierung des Unternehmens auf eine solide Basis stellen kann, was die Anlagen wert sind und ob die Rückkehr in die Gewinnzone eine realistische Perspektive ist.
Prokon veröffentlichte auf seiner Internetseite folgende Erklärung:
"Liebe Genussrechtsinhaber und liebe Interessierte, inzwischen haben sich über 40.000 der PROKON-Genussrechtsinhaber auf unsere Befragung hin geäußert, ob sie ihre Anteile bei uns halten wollen. Wir danken allen Genussrechtsinhabern, die uns in dieser schweren Zeit unterstützen! Innerhalb von 10 Tagen hat sich die Hälfte (!) aller unserer Anleger aktiv hinter uns gestellt! Dies zeigt deutlich, dass sich unsere Genussrechtsinhaber ihrer entscheidenden Rolle für PROKON bewusst sind. (...)
Trotz des großen Zuspruchs und dieses überaus positiven Signals von Seiten der Genussrechtsinhaber, müssen wir Ihnen mitteilen, dass die PROKON Regenerative Energien GmbH heute einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt hat.
Das bedeutet allerdings keineswegs das Aus für PROKON. Der Antrag muss zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft werden, was einige Monate in Anspruch nehmen wird. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter und unsere Berater werden uns in dieser Zeit begleiten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Penzlin vom Amtsgericht Itzehoe bestellt. Parallel werden wir unter Einbeziehung der Anregungen unserer Genussrechtsinhaber das Geschäftsmodell anpassen. Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden. Uns ist klar, dass es Zeit ist, etwas zu verändern!
Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und im Dialog mit unseren Anlegern werden wir alles daran setzen, die Zukunftsfähigkeit von PROKON zu sichern. Auf unserer Internetseite werden wir Sie wie gewohnt über alle relevanten Entwicklungen informieren."