Es ist noch nicht lange her, da wurde in Berlin darüber abgestimmt, ob es an öffentlichen Schulen überhaupt Religionsunterricht geben sollte. Der Volksentscheid ging gegen Bekenntnisunterricht in der Lehranstalt aus. Möglichst wenig Gott in der Schule.
In Baden-Württemberg geht es im Moment den umgekehrten Weg: Dort fordern einige christliche Gruppen, den Einfluss des Christentums in der Schule auszuweiten. Und zwar in dem Sinne, dass in allen anderen Schulfächern außer Religion nicht über sexuelle Orientierung und Lebensform gesprochen werde, die jenseits des christlichen Eheverständnisses gelebt werden. Begründet wird das mit einem Verweis auf die Landesverfassung und das Schulgesetz, das eine Erziehung der Kinder und Jugendlichen im Sinne des christlichen Menschenbildes fordert.
Was, wenn Religion und Realität auseinandergehen?
Wie viel Einfluss und Macht soll Religion in der Schule haben? Die Frage ist nicht nur wegen Baden-Württemberg aktuell. Überall im Land werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch Bekenntnisunterricht für Kinder islamischen Glaubens eingeführt und angeboten werden kann. Wenn die Vorstellungen der Religionsgemeinschaften divergierend von dem sind, was Realität in der Gesellschaft ist, hat der Religionsunterricht dann überhaupt noch eine Berechtigung?
Fakt ist doch, dass die Schülerinnen und Schüler nicht zur Schizophrenie erzogen werden sollten: Im Religionsunterricht sieht die Welt so aus, vor der Klassentür und in den anderen Fächern anders. Der Bildungsplan in Baden-Württemberg, so seine Kritiker, sei geeignet, die Kinder zu indoktrinieren. Da steckt das Wort Doktrin drin, die Lehre.
Die Kirchen als Körperschaften öffentlichen Rechts haben wie andere Kultusgemeinden das Recht, Schulunterricht anzubieten. Er ist bis zum 14. Lebensjahr verpflichtend. Danach kann man in das Fach Ethik wechseln.
Die Kirchen haben eine Glaubenslehre. Das ist für Religion normal, man sollte sich dann aber davor hüten, Doktrinierung als schlecht zu brandmarken. Denn auch die Erziehung zum christlichen Menschenbild, die sicher in vielen Teilen Deutschlands unwidersprochen ist, ist eine Form der Lehre und Weltanschauung.
Wenn Religionsunterricht Teilhabe an der Gesellschaft verhindert, darf es ihn so nicht geben
Mit Argumenten, die nun im Süden der Republik vorgetragen werden, wird der Forderung Vorschub geleistet, den Bekenntnisunterricht ganz aus der Schule zu verbannen. Vollkommen zu Recht: Sollte sich der Religionsunterricht nicht mehr der Teilhabe an der Gesellschaft, der empathischen Beziehung zum Mitmenschen verschreiben, hat er in der Öffentlichkeit, in der öffentlichen Schule keinen Platz.
Die meisten der Leserinnen und Leser werden sich, sofern sie Religionsunterricht besucht haben, daran erinnern, dass man sich darin beispielsweise auch mit anderen Glaubensrichtungen auseinandergesetzt hat. Religionsunterricht funktioniert heute nur noch dann, wenn der die Gläubigen und die Ungläubigen gleichermaßen im Blick hat. Ansonsten wäre er ein Relikt aus der Vergangenheit, der in der Schule nichts mehr verloren hätte.
In Baden-Württemberg geht es im Moment den umgekehrten Weg: Dort fordern einige christliche Gruppen, den Einfluss des Christentums in der Schule auszuweiten. Und zwar in dem Sinne, dass in allen anderen Schulfächern außer Religion nicht über sexuelle Orientierung und Lebensform gesprochen werde, die jenseits des christlichen Eheverständnisses gelebt werden. Begründet wird das mit einem Verweis auf die Landesverfassung und das Schulgesetz, das eine Erziehung der Kinder und Jugendlichen im Sinne des christlichen Menschenbildes fordert.
Was, wenn Religion und Realität auseinandergehen?
Wie viel Einfluss und Macht soll Religion in der Schule haben? Die Frage ist nicht nur wegen Baden-Württemberg aktuell. Überall im Land werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch Bekenntnisunterricht für Kinder islamischen Glaubens eingeführt und angeboten werden kann. Wenn die Vorstellungen der Religionsgemeinschaften divergierend von dem sind, was Realität in der Gesellschaft ist, hat der Religionsunterricht dann überhaupt noch eine Berechtigung?
Fakt ist doch, dass die Schülerinnen und Schüler nicht zur Schizophrenie erzogen werden sollten: Im Religionsunterricht sieht die Welt so aus, vor der Klassentür und in den anderen Fächern anders. Der Bildungsplan in Baden-Württemberg, so seine Kritiker, sei geeignet, die Kinder zu indoktrinieren. Da steckt das Wort Doktrin drin, die Lehre.
Die Kirchen als Körperschaften öffentlichen Rechts haben wie andere Kultusgemeinden das Recht, Schulunterricht anzubieten. Er ist bis zum 14. Lebensjahr verpflichtend. Danach kann man in das Fach Ethik wechseln.
Die Kirchen haben eine Glaubenslehre. Das ist für Religion normal, man sollte sich dann aber davor hüten, Doktrinierung als schlecht zu brandmarken. Denn auch die Erziehung zum christlichen Menschenbild, die sicher in vielen Teilen Deutschlands unwidersprochen ist, ist eine Form der Lehre und Weltanschauung.
Wenn Religionsunterricht Teilhabe an der Gesellschaft verhindert, darf es ihn so nicht geben
Mit Argumenten, die nun im Süden der Republik vorgetragen werden, wird der Forderung Vorschub geleistet, den Bekenntnisunterricht ganz aus der Schule zu verbannen. Vollkommen zu Recht: Sollte sich der Religionsunterricht nicht mehr der Teilhabe an der Gesellschaft, der empathischen Beziehung zum Mitmenschen verschreiben, hat er in der Öffentlichkeit, in der öffentlichen Schule keinen Platz.
Die meisten der Leserinnen und Leser werden sich, sofern sie Religionsunterricht besucht haben, daran erinnern, dass man sich darin beispielsweise auch mit anderen Glaubensrichtungen auseinandergesetzt hat. Religionsunterricht funktioniert heute nur noch dann, wenn der die Gläubigen und die Ungläubigen gleichermaßen im Blick hat. Ansonsten wäre er ein Relikt aus der Vergangenheit, der in der Schule nichts mehr verloren hätte.