Der Deutsche Bundestag wehrt sich vor dem Berliner Sozialgericht gegen die Feststellung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die Bundestagsverwaltung habe einen in der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzten Mann fast zehn Jahre lang wie einen Scheinselbstständigen behandelt. Das berichtet der „Focus".
Die DRV Bund hatte den Mann 2010 nach einer Überprüfung als abhängig Beschäftigten eingestuft und den Bundestag damit rückwirkend zur Zahlung von Sozialabgaben verpflichtet.
Der Bundestag würde damit gegen die von ihm selbst verabschiedeten Gesetze verstoßen
Diese Einschätzung hält die Parlamentsverwaltung für falsch. Im Widerspruchsverfahren konnte sie sich allerdings nicht durchsetzen. Der Fall, dem auch grundsätzliche Bedeutung für Dutzende weitere Mitarbeiter zukommt, soll deshalb am Dienstag vor dem Sozialgericht verhandelt werden. Die Prüfer der Rentenversicherung berufen sich in ihrem sechsseitigen Bescheid ausdrücklich auf die vom Bundestag selbst verabschiedeten Gesetze zur Abgrenzung abhängiger von selbstständiger Tätigkeit.
Der Mann war wie weitere Dutzend Honorarkräfte seit Juli 2000 regelmäßig etwa im Infomobil des Bundestages etwa auf Messen eingesetzt worden. In den Verträgen wurde diese Tätigkeit als selbstständige Auftragsleistung beschrieben. Nach Ansicht der Rentenprüfer spricht die Praxis dagegen für eine weisungsgebundene und damit abhängige Beschäftigung. So werten sie unter anderem Vorgaben zur Kleidung als Beleg für ein tatsächliches Angestelltenverhältnis.
Feilschen um die Versicherungsbeiträge
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wollte gegenüber dem „Focus" unter Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren „grundsätzlich keine Stellungnahme“ zum aktuellen Streitfall abgeben.
Bundestag schon 2012 wegen Billig-Löhnen in der Kritik
Der Bundestag hat nicht zum ersten Mal Ärger wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen. 50 Besucherbetreuer wurden erst nach Intervention der Rentenversicherung und einem Rechtsstreit als studentische Aushilfskräfte eingestellt. In dem dazu ergangenen Urteil des Sozialgerichts Berlin wertete es die zuständige Kammer im Oktober 2012 als „unverständlich, mit welchem – auch finanziellen Aufwand – sich der Deutsche Bundestag gegen die Beitragspflicht zugunsten der Rentenversicherung wehrt“.
Schon 2012 geriet der Bundestag als Arbeitsgeber in Verruf: Er beschäftigt hunderte Menschen zu Billig-Löhnen. Dazu gehöre Reinigungspersonal und Sicherheitskräfte, Fahrer. Ihr Stundenlohn beträgt oft nur 6,25 Euro. Die Empörung war groß, schließlich debattieren die Politiker im Bundestag regelmäßig über soziale Gerechtigkeit und darüber, wie man prekäre Beschäftigungsverhältnisse bekämpfen kann.
Über die Sommerpause von Juli bis Anfang bekommen Beschäftigte oft gar keinen Lohn. Viele von ihnen müssen noch andere Jobs machen, um genug Geld zum Leben zu haben. Die Billiglöhner sind nicht direkt im Bundestag angestellt, sondern werden über externe Firmen dauerhaft entliehen. „Ich hätte nie für möglich gehalten, dass im Bundestag solche Zustände herrschen“, sagte ein Parlaments-Mitglied, Steffen-Claudio Lemme von der SPD, damals dem "Focus". „Wir Abgeordnete sollten uns schämen.“
Die DRV Bund hatte den Mann 2010 nach einer Überprüfung als abhängig Beschäftigten eingestuft und den Bundestag damit rückwirkend zur Zahlung von Sozialabgaben verpflichtet.
Der Bundestag würde damit gegen die von ihm selbst verabschiedeten Gesetze verstoßen
Diese Einschätzung hält die Parlamentsverwaltung für falsch. Im Widerspruchsverfahren konnte sie sich allerdings nicht durchsetzen. Der Fall, dem auch grundsätzliche Bedeutung für Dutzende weitere Mitarbeiter zukommt, soll deshalb am Dienstag vor dem Sozialgericht verhandelt werden. Die Prüfer der Rentenversicherung berufen sich in ihrem sechsseitigen Bescheid ausdrücklich auf die vom Bundestag selbst verabschiedeten Gesetze zur Abgrenzung abhängiger von selbstständiger Tätigkeit.
Der Mann war wie weitere Dutzend Honorarkräfte seit Juli 2000 regelmäßig etwa im Infomobil des Bundestages etwa auf Messen eingesetzt worden. In den Verträgen wurde diese Tätigkeit als selbstständige Auftragsleistung beschrieben. Nach Ansicht der Rentenprüfer spricht die Praxis dagegen für eine weisungsgebundene und damit abhängige Beschäftigung. So werten sie unter anderem Vorgaben zur Kleidung als Beleg für ein tatsächliches Angestelltenverhältnis.
Feilschen um die Versicherungsbeiträge
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wollte gegenüber dem „Focus" unter Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren „grundsätzlich keine Stellungnahme“ zum aktuellen Streitfall abgeben.
Bundestag schon 2012 wegen Billig-Löhnen in der Kritik
Der Bundestag hat nicht zum ersten Mal Ärger wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen. 50 Besucherbetreuer wurden erst nach Intervention der Rentenversicherung und einem Rechtsstreit als studentische Aushilfskräfte eingestellt. In dem dazu ergangenen Urteil des Sozialgerichts Berlin wertete es die zuständige Kammer im Oktober 2012 als „unverständlich, mit welchem – auch finanziellen Aufwand – sich der Deutsche Bundestag gegen die Beitragspflicht zugunsten der Rentenversicherung wehrt“.
Schon 2012 geriet der Bundestag als Arbeitsgeber in Verruf: Er beschäftigt hunderte Menschen zu Billig-Löhnen. Dazu gehöre Reinigungspersonal und Sicherheitskräfte, Fahrer. Ihr Stundenlohn beträgt oft nur 6,25 Euro. Die Empörung war groß, schließlich debattieren die Politiker im Bundestag regelmäßig über soziale Gerechtigkeit und darüber, wie man prekäre Beschäftigungsverhältnisse bekämpfen kann.
Über die Sommerpause von Juli bis Anfang bekommen Beschäftigte oft gar keinen Lohn. Viele von ihnen müssen noch andere Jobs machen, um genug Geld zum Leben zu haben. Die Billiglöhner sind nicht direkt im Bundestag angestellt, sondern werden über externe Firmen dauerhaft entliehen. „Ich hätte nie für möglich gehalten, dass im Bundestag solche Zustände herrschen“, sagte ein Parlaments-Mitglied, Steffen-Claudio Lemme von der SPD, damals dem "Focus". „Wir Abgeordnete sollten uns schämen.“