Es ist gut, dass Eltern in Deutschland entscheiden können, wie sie ihre Kinder erziehen wollen. Und es ist gut, dass der Staat diesem Recht Grenzen setzt – damit nicht die Kinder hinterher die Dummen sind, oder die Gesellschaft.
Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Freitag entschieden, dass Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken, sondern zu Hause selbst unterrichten wollen, bestraft werden dürfen. Eine solche Strafe sei mit dem Grundgesetz vereinbar.
Christliches Ehepaar wollte Kinder zuhause unterrichten
Ein christliches Elternpaar aus Hessen hat die fünf ältesten seiner neun Kinder laut der Mitteilung des Gerichts zuhause unterrichtet und wollte den drei nächsten nun auch nicht in die Schule schicken, aus „festgefügten und unumstößlichen“ Glaubens- und Gewissensgründen.
Mutter und Vater waren je zu 700 Euro Strafe verurteilt worden und hatten mehrmals dagegen geklagt und zuletzt Verfassungsbeschwerde eingereicht, die das Gericht nun aber nicht annahm.
Bundesverfassungsgericht warnt vor Parallelgesellschaften
„Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ,Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren“, heißt es in der Begründung.
Selbst ein mit erfolgreichen Ergebnissen einhergehender Hausunterricht verhindere nicht, dass sich die Kinder vor einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen verschließen, und sei deshalb nicht geeignet, die insbesondere in einer Klassengemeinschaft gelebte Toleranz gegenüber einem breiten Meinungsspektrum nachhaltig zu fördern.
In einem vorherigen Prozess hatte der Vater laut einem Bericht von „Spiegel Online“ argumentiert, die Kinder hätten bei staatlichen Prüfungen gut abgeschnitten, das staatliche Schulsystem dagegen produziere „Versager“. Besonders kritisch sehen die Eltern offenbar die Sexalkunde. „Im Sexualunterricht (einer öffentlichen Schule) werden Grundschüler mit pornografischem Material konfrontiert. Das sind Dinge, die wir ethisch als Schmutz bewerten“, zitierte die Seite den Vater.
Das Bundesverfassungsgericht kritisierte, die Eltern hätten auch nicht versucht, die Kinder an einer öffentlichen oder privaten Schule, die etwa auch konfessionell geführt sein kann, anzumelden. Es sei auch nicht einzusehen, warum Kinder aus Glaubensgründen von „weltanschaulich neutralen Unterrichtsfächern wie etwa Mathematik und Fremdsprachen“ ferngehalten werden sollten.
Muslimische Mädchen müssen zum Schwimmunterricht
Außerdem wurde diese Woche bekannt, dass nun auch das Kultusministerium in Baden-Württemberg einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Jahr umsetzen will. Das Urteil sah vor, dass auch muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, zur Not eben im Ganzkörperanzug, dem Burkini.
Baden-Württemberg hat das dem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ nach bislang nicht erzwungen. Künftig soll die Befreiung von Schwimmen nur noch in „Ausnahmefällen“ möglich sein.
Insofern war diese Woche also eine gute Woche. Für die deutsche Gesellschaft. Und langfristig vielleicht auch für die Kinder. Für sie sind die Entscheidungen wohl langfristig gut - aber erst einmal sind sie es, die den Spagat zwischen Eltern und Gesellschaft schaffen müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Freitag entschieden, dass Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken, sondern zu Hause selbst unterrichten wollen, bestraft werden dürfen. Eine solche Strafe sei mit dem Grundgesetz vereinbar.
Christliches Ehepaar wollte Kinder zuhause unterrichten
Ein christliches Elternpaar aus Hessen hat die fünf ältesten seiner neun Kinder laut der Mitteilung des Gerichts zuhause unterrichtet und wollte den drei nächsten nun auch nicht in die Schule schicken, aus „festgefügten und unumstößlichen“ Glaubens- und Gewissensgründen.
Mutter und Vater waren je zu 700 Euro Strafe verurteilt worden und hatten mehrmals dagegen geklagt und zuletzt Verfassungsbeschwerde eingereicht, die das Gericht nun aber nicht annahm.
Bundesverfassungsgericht warnt vor Parallelgesellschaften
„Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ,Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren“, heißt es in der Begründung.
Selbst ein mit erfolgreichen Ergebnissen einhergehender Hausunterricht verhindere nicht, dass sich die Kinder vor einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen verschließen, und sei deshalb nicht geeignet, die insbesondere in einer Klassengemeinschaft gelebte Toleranz gegenüber einem breiten Meinungsspektrum nachhaltig zu fördern.
In einem vorherigen Prozess hatte der Vater laut einem Bericht von „Spiegel Online“ argumentiert, die Kinder hätten bei staatlichen Prüfungen gut abgeschnitten, das staatliche Schulsystem dagegen produziere „Versager“. Besonders kritisch sehen die Eltern offenbar die Sexalkunde. „Im Sexualunterricht (einer öffentlichen Schule) werden Grundschüler mit pornografischem Material konfrontiert. Das sind Dinge, die wir ethisch als Schmutz bewerten“, zitierte die Seite den Vater.
Das Bundesverfassungsgericht kritisierte, die Eltern hätten auch nicht versucht, die Kinder an einer öffentlichen oder privaten Schule, die etwa auch konfessionell geführt sein kann, anzumelden. Es sei auch nicht einzusehen, warum Kinder aus Glaubensgründen von „weltanschaulich neutralen Unterrichtsfächern wie etwa Mathematik und Fremdsprachen“ ferngehalten werden sollten.
Muslimische Mädchen müssen zum Schwimmunterricht
Außerdem wurde diese Woche bekannt, dass nun auch das Kultusministerium in Baden-Württemberg einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Jahr umsetzen will. Das Urteil sah vor, dass auch muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, zur Not eben im Ganzkörperanzug, dem Burkini.
Baden-Württemberg hat das dem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ nach bislang nicht erzwungen. Künftig soll die Befreiung von Schwimmen nur noch in „Ausnahmefällen“ möglich sein.
Insofern war diese Woche also eine gute Woche. Für die deutsche Gesellschaft. Und langfristig vielleicht auch für die Kinder. Für sie sind die Entscheidungen wohl langfristig gut - aber erst einmal sind sie es, die den Spagat zwischen Eltern und Gesellschaft schaffen müssen.
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