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Cannabis: Gericht legt einheitlichen Grenzwert für THC am Steuer fest

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Bei welcher Konzentration von THC im Blut - dem Wirkstoff von Cannabis - verliert ein Autofahrer sofort und ohne "Idiotentest" den Führerschein? Letztlich war es diese Frage, die das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag klärte, auch wenn der Fall, wie in solchen Verfahren üblich, natürlich komplizierter ist.

Bislang hatten die Gerichte in Deutschland verschiedene Auffassungen. Das oberste Verwaltungsgericht in Bayern sah die Grenze bei 2 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut - sein Pendant in Baden-Württemberg bei der Hälfte.

Der neue Grenzwert für THC im Blut


Nun hat das Bundesverwaltungsericht entschieden: Es gilt der strengere Wert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter.

"Gegen die im Revisionsverfahren als Tatsachenfeststellung nur eingeschränkt überprüfbare Annahme des Berufungsgerichts, dass eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blutserum nicht ausgeschlossen werden könne, hatte der Kläger keine revisionsrechtlich erheblichen Rügen erhoben. Ohne Erfolg blieb auch sein Einwand, dass im Hinblick auf mögliche Messungenauigkeiten ein ,Sicherheitsabschlag' vom ermittelten THC-Wert vorgenommen werden müsse", schreibt das Gericht.





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