Alkohol am Steuer? Ob das Ärger gibt, hängt davon ab, wie viel jemand getrunken hat - Stichwort "Promillegrenze".
Cannabis am Steuer? Gibt ziemlich sicher Ärger.
Und das sei ungerecht, argumentiert der Freiburger Anwalt Sebastian Glathe. Im Auftrag seines Mandanten klagt er vom dem Bundesverwaltungsgericht.
Oder im Juristendeutsch: Dass die Gerichte beim Alkohol toleranter seien, hält Glathe laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ für „einen evidenten Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung".
An diesem Donnerstag verhandelt das Gericht.
Die Gerichte in Deutschland setzen unterschiedliche Grenzwerte
Glathes Mandant war mit 1,3 Nanongramm THC pro Milliliter Blut erwischt worden, jenem in Cannabis enthaltenen Wirkstoff. Der Führerschein war weg. Das entschied das zuständige Landratsamt, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung. Mannheim urteilt immer so, ab einer Grenze von 1,0 Nanogramm THC.
Nur: Der Verwaltungsgerichtshof München entscheidet in solchen Fällen nicht so strikt. Bei unter 2 Nanongramm THC lässt er erst einmal ein medizinisch-psychologisches Gutachten einholen.
Jetzt muss also der Bundesgerichtshof entscheiden, „ab welchem THC-Wert eine Fahrerlaubnisentziehung auch ohne zusätzliche medizinisch-psychologische Begutachtung erfolgen darf“.
In anderen Worten: Es geht um eine Promillegrenze für Haschisch.
Cannabis am Steuer? Gibt ziemlich sicher Ärger.
Und das sei ungerecht, argumentiert der Freiburger Anwalt Sebastian Glathe. Im Auftrag seines Mandanten klagt er vom dem Bundesverwaltungsgericht.
Oder im Juristendeutsch: Dass die Gerichte beim Alkohol toleranter seien, hält Glathe laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ für „einen evidenten Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung".
An diesem Donnerstag verhandelt das Gericht.
Die Gerichte in Deutschland setzen unterschiedliche Grenzwerte
Glathes Mandant war mit 1,3 Nanongramm THC pro Milliliter Blut erwischt worden, jenem in Cannabis enthaltenen Wirkstoff. Der Führerschein war weg. Das entschied das zuständige Landratsamt, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung. Mannheim urteilt immer so, ab einer Grenze von 1,0 Nanogramm THC.
Nur: Der Verwaltungsgerichtshof München entscheidet in solchen Fällen nicht so strikt. Bei unter 2 Nanongramm THC lässt er erst einmal ein medizinisch-psychologisches Gutachten einholen.
Jetzt muss also der Bundesgerichtshof entscheiden, „ab welchem THC-Wert eine Fahrerlaubnisentziehung auch ohne zusätzliche medizinisch-psychologische Begutachtung erfolgen darf“.
In anderen Worten: Es geht um eine Promillegrenze für Haschisch.
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