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Arbeitsgericht-Präsidentin: Leiharbeit muss stärker reguliert werden

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ERFURT - Angesichts der Klagewelle von Leiharbeitern hält die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, eine stärkere Regulierung der Branche für überfällig. Notwendig seien neben Sanktionen gegen Missbrauch beim Dauereinsatz von Leiharbeitern auch präzisere Bestimmungen bei den Lohnansprüchen, sagte Schmidt der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt. "Es gibt nach wie vor eine Reihe ungeklärter Fragen." Diese betreffen unter anderem Ansprüche auf Urlaub oder Weihnachtsgeld sowie auf Zuschläge aller Art.

Leiharbeitnehmern steht seit Januar 2004 gesetzlich der gleich Lohn wie der Stammbelegschaft (Equal Pay) zu. Allerdings kann durch Tarifverträge von diesem Prinzip abgewichen werden. Nach Ansicht von Schmidt sind derart weitgehende Tariföffnungen ohne jede Konkretisierung wenig sinnvoll. "Sie sind bisher nicht immer zugunsten der Leiharbeitnehmer genutzt worden."

Ein ganzer Senat für Equal-Pay-Fragen


Für die Praxis wäre es zudem einfacher, wenn der Gesetzgeber festlege, welche Entgeltbestandteile zum Equal Pay gehörten. "Das würde auch den betroffenen Leiharbeitnehmern ihre Lohnklagen erheblich erleichtern, die derzeit immer noch in großer Zahl die Gerichte beschäftigen", sagte Schmidt. Allein beim Bundesarbeitsgericht sei zur Zeit ein ganzer Senat ausschließlich mit Klagen zum Equal Pay befasst.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat 2013 mit einer ganzen Reihe von Urteilen zur Leiharbeit Lohndumping und Missbrauch Grenzen gesetzt. Zuletzt hatte der neunte Senat im Dezember beim massenhaften Dauereinsatz von Leiharbeitern den Ball der Politik zugespielt und entschieden, dass Leiharbeiter nach längerer Beschäftigung in einem Unternehmen nicht auf eine Festanstellung pochen können. Die Richter hatten dafür keine gesetzliche Handhabe gesehen.

GroKo will Einsatz von Leiharbeitern begrenzen

Die schwarz-rote Bundesregierung will den Einsatz von Leiharbeitern bei einem Unternehmen auf 18 Monate begrenzen. Nach neun Monaten soll es zudem eine gleiche Bezahlung für Leiharbeiter und Stammbelegschaft geben. Nach Meinung von Gerichtspräsidentin Schmidt kommt die große Koalition nicht umhin, auch Sanktionen gesetzlich festzuschreiben. "Ein Verbot, das keine Sanktionen hat, wird nicht befolgt." Diese könnten von Geldbußen, dem Entzug der Erlaubnis für den Verleiher, Schadensansprüchen der Leiharbeiter bis zu einer Festanstellung beim Entleiher reichen. "Da kommen vielfältige Sanktionen in Betracht, der Gesetzgeber muss sich nur für die passenden entscheiden."

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