Sie werden beantragt, um Autos zu kaufen, Reparaturen durchzuführen und Häuser zu renovieren: Die Rede ist von Krediten. Allein 2013 wurden in Deutschland knapp 8 Millionen Kredite abgeschlossen, von denen selbstverständlich zunächst die Kreditnehmer profitieren konnten. Die wahren Gewinner dieser Kreditflut sind allerdings bisher die Banken und Kreditinstitute gewesen, die ihren Kunden verschiedenste Darlehen gewährt haben.
Diese konnten nämlich an der Vergabe von Krediten gutes Geld verdienen: Neben den teils immensen Zinsen profitierten die Kreditgeber bisher von Effektivzinsen, Gebühren für Restverschuldungsversicherungen und letztendlich auch von den horrenden Bearbeitungsgebühren.
Doch damit ist jetzt Schluss: Im Mai 2014 hat der deutsche Bundesgerichtshof beschlossen, dass die Bearbeitungsgebühren für Kredite abgeschafft werden sollen. Davon können nun nicht nur zukünftige Kreditnehmer profitieren, sondern darüber hinaus können auch die Bearbeitungsgebühren von Krediten, die ab dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurden, zurückgefordert werden.
Ob diese Verjährungsfrist von drei auf zehn Jahre erhöht wird und dadurch auch Kreditnehmer, die ihr Darlehen nach dem 1. Januar 2004 aufgenommen haben, ihre gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückfordern können, ist allerdings noch ungewiss. Trotz allem haben die deutschen Banken bislang mit Rückzahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 13 Milliarden Euro zu kämpfen - die sie sich früher oder später vom Verbraucher zurückholen müssen.
Die Verjährungsfristen und damit verbundene Nachteile
Während dem Bundesgerichtshof in dieser Sache mittlerweile mehr als 100 zugelassene Revisionen vorliegen, nimmt die Rückforderungswelle der Kunden nicht ab. Diese können nämlich ihre bereits entrichteten Bearbeitungsgebühren, die mittlerweile unzulässig geworden sind, von den zuständigen Kreditinstituten zurückfordern - allerdings bislang nur, sofern der Kredit nach dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurde.
Doch auch Kreditnehmer, deren Darlehen zwischen 2004 und 2014 beantragt wurde, können sich unter Umständen bald freuen: Zurzeit wird nach wie vor darüber diskutiert, ob die Verjährungsfrist von drei Jahren auf zehn Jahre angehoben werden soll. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Sache noch keine Entscheidung fällen können - dies soll allerdings noch in diesem Jahr geschehen.
Voraussetzungen für eine Rückerstattung
Um sich ihre Kreditgebühren zurückerstatten lassen zu können, müssen Kreditnehmer allerdings selbst etwas dafür tun. Leider erstatten die Banken ihren Kunden die nunmehr unrechtmäßig eingezogenen Bearbeitungsgebühren nicht automatisch, stattdessen muss sich der Kunde selbst an sein Kreditinstitut wenden.
Voraussetzung für eine Rückerstattung ist dabei zunächst, dass der fragliche Kredit nach dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurde und dabei pauschale Bearbeitungsgebühren angefallen sind. Sind Sie sich nicht sicher, ob Bearbeitungsgebühren bezahlt wurden, sollten Sie Ihre Kreditunterlagen analysieren: Finden sich hier Angaben zu „Kreditbearbeitungsgebühren", „Kreditkosten", „Abschlussgebühren" oder Ähnliches, wurden höchstwahrscheinlich die fraglichen Bearbeitungsgebühren gezahlt. Unabhängig davon sollten Sie sowieso ihre Kreditunterlagen zur Hand haben, um alle wichtigen Daten schnell einsehen zu können. Auch ein Anwalt oder eine Verbraucherschutzgemeinschaft sollte Ihnen bestenfalls im Kampf um Ihr Geld zur Seite stehen.
Was tun bei unwilligen Banken?
Es gibt nach wie vor leider noch einige unwillige Banken, die sich weigern, ihren Kunden die nunmehr unrechtmäßig eingezogenen Kreditgebühren zurückzuzahlen. Dabei berufen sie sich häufig auf Urteile und Paragrafen, die zum Nachteil des Kunden gegen eine Rückerstattung sprechen - allerdings sind diese in der Regel längst überholt.
Im Web finden sich dazu zahlreiche Beispiele und entsprechende Gegenargumente dazu. Bevor Sie sich allerdings selbst in die Schussbahn begeben, überlassen Sie diese Angelegenheit lieber ihrem Anwalt - dieser weiß vermutlich selbst ganz genau, was in diesem Fall zu tun ist.
Die Zukunft der Kreditwelt
Während sich nach wie vor einige Kreditinstitute weigern, ihren Kunden ihre zustehenden Bearbeitungsgebühren zurückzuerstatten, werden sie sich im Laufe der Zeit vermutlich immer wieder auf die Verjährungsfristen beziehen - zumindest so lange, bis auch hier ein Urteil getroffen wurde. Bis dahin könne Kreditnehmer jedoch praktische Kreditvergleiche von Experten in Anspruch nehmen, um sich für ein seriöses Kreditinstitut entscheiden zu können.
Im Kampf um die Kreditgebühren werden die Anbieter zunächst eventuelle Schlupflöcher zu nutzen versuchen und sich schließlich auf die Bearbeitungsgebühr selbst zu beziehen: Der Grund dafür ist, dass das Urteil aus Karlsruhe bislang ausschließlich für pauschale Gebühren gilt. Sollten die Bearbeitungsgebühren individuell ausgehandelt worden sein, wird die Bank sich nach wie vor weigern können, die entsprechenden Beträge zurückzuerstatten. Sind auch solche Probleme nach einigen Jahren und zahlreichen weiteren Urteilen schließlich aus dem Weg geräumt, werden sich die Kreditinstitute nach wie vor nicht geschlagen geben, denn auch sie wollen selbstverständlich Geld verdienen - und zwar so viel Geld wie möglich.
Unter Beachtung dieser Tatsache werden vermutlich die Bearbeitungsgebühren, die den Banken eines Tages komplett entgehen werden, entweder durch neue Gebühren ersetzt oder der „fehlende" Betrag wird schließlich auf den Zinssatz aufgerechnet. Egal, mit welchen Mitteln - die Banken werden nicht einfach auf eine zusätzliche Geldquelle verzichten.
Diese konnten nämlich an der Vergabe von Krediten gutes Geld verdienen: Neben den teils immensen Zinsen profitierten die Kreditgeber bisher von Effektivzinsen, Gebühren für Restverschuldungsversicherungen und letztendlich auch von den horrenden Bearbeitungsgebühren.
Doch damit ist jetzt Schluss: Im Mai 2014 hat der deutsche Bundesgerichtshof beschlossen, dass die Bearbeitungsgebühren für Kredite abgeschafft werden sollen. Davon können nun nicht nur zukünftige Kreditnehmer profitieren, sondern darüber hinaus können auch die Bearbeitungsgebühren von Krediten, die ab dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurden, zurückgefordert werden.
Ob diese Verjährungsfrist von drei auf zehn Jahre erhöht wird und dadurch auch Kreditnehmer, die ihr Darlehen nach dem 1. Januar 2004 aufgenommen haben, ihre gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückfordern können, ist allerdings noch ungewiss. Trotz allem haben die deutschen Banken bislang mit Rückzahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 13 Milliarden Euro zu kämpfen - die sie sich früher oder später vom Verbraucher zurückholen müssen.
Die Verjährungsfristen und damit verbundene Nachteile
Während dem Bundesgerichtshof in dieser Sache mittlerweile mehr als 100 zugelassene Revisionen vorliegen, nimmt die Rückforderungswelle der Kunden nicht ab. Diese können nämlich ihre bereits entrichteten Bearbeitungsgebühren, die mittlerweile unzulässig geworden sind, von den zuständigen Kreditinstituten zurückfordern - allerdings bislang nur, sofern der Kredit nach dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurde.
Doch auch Kreditnehmer, deren Darlehen zwischen 2004 und 2014 beantragt wurde, können sich unter Umständen bald freuen: Zurzeit wird nach wie vor darüber diskutiert, ob die Verjährungsfrist von drei Jahren auf zehn Jahre angehoben werden soll. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Sache noch keine Entscheidung fällen können - dies soll allerdings noch in diesem Jahr geschehen.
Voraussetzungen für eine Rückerstattung
Um sich ihre Kreditgebühren zurückerstatten lassen zu können, müssen Kreditnehmer allerdings selbst etwas dafür tun. Leider erstatten die Banken ihren Kunden die nunmehr unrechtmäßig eingezogenen Bearbeitungsgebühren nicht automatisch, stattdessen muss sich der Kunde selbst an sein Kreditinstitut wenden.
Voraussetzung für eine Rückerstattung ist dabei zunächst, dass der fragliche Kredit nach dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurde und dabei pauschale Bearbeitungsgebühren angefallen sind. Sind Sie sich nicht sicher, ob Bearbeitungsgebühren bezahlt wurden, sollten Sie Ihre Kreditunterlagen analysieren: Finden sich hier Angaben zu „Kreditbearbeitungsgebühren", „Kreditkosten", „Abschlussgebühren" oder Ähnliches, wurden höchstwahrscheinlich die fraglichen Bearbeitungsgebühren gezahlt. Unabhängig davon sollten Sie sowieso ihre Kreditunterlagen zur Hand haben, um alle wichtigen Daten schnell einsehen zu können. Auch ein Anwalt oder eine Verbraucherschutzgemeinschaft sollte Ihnen bestenfalls im Kampf um Ihr Geld zur Seite stehen.
Was tun bei unwilligen Banken?
Es gibt nach wie vor leider noch einige unwillige Banken, die sich weigern, ihren Kunden die nunmehr unrechtmäßig eingezogenen Kreditgebühren zurückzuzahlen. Dabei berufen sie sich häufig auf Urteile und Paragrafen, die zum Nachteil des Kunden gegen eine Rückerstattung sprechen - allerdings sind diese in der Regel längst überholt.
Im Web finden sich dazu zahlreiche Beispiele und entsprechende Gegenargumente dazu. Bevor Sie sich allerdings selbst in die Schussbahn begeben, überlassen Sie diese Angelegenheit lieber ihrem Anwalt - dieser weiß vermutlich selbst ganz genau, was in diesem Fall zu tun ist.
Die Zukunft der Kreditwelt
Während sich nach wie vor einige Kreditinstitute weigern, ihren Kunden ihre zustehenden Bearbeitungsgebühren zurückzuerstatten, werden sie sich im Laufe der Zeit vermutlich immer wieder auf die Verjährungsfristen beziehen - zumindest so lange, bis auch hier ein Urteil getroffen wurde. Bis dahin könne Kreditnehmer jedoch praktische Kreditvergleiche von Experten in Anspruch nehmen, um sich für ein seriöses Kreditinstitut entscheiden zu können.
Im Kampf um die Kreditgebühren werden die Anbieter zunächst eventuelle Schlupflöcher zu nutzen versuchen und sich schließlich auf die Bearbeitungsgebühr selbst zu beziehen: Der Grund dafür ist, dass das Urteil aus Karlsruhe bislang ausschließlich für pauschale Gebühren gilt. Sollten die Bearbeitungsgebühren individuell ausgehandelt worden sein, wird die Bank sich nach wie vor weigern können, die entsprechenden Beträge zurückzuerstatten. Sind auch solche Probleme nach einigen Jahren und zahlreichen weiteren Urteilen schließlich aus dem Weg geräumt, werden sich die Kreditinstitute nach wie vor nicht geschlagen geben, denn auch sie wollen selbstverständlich Geld verdienen - und zwar so viel Geld wie möglich.
Unter Beachtung dieser Tatsache werden vermutlich die Bearbeitungsgebühren, die den Banken eines Tages komplett entgehen werden, entweder durch neue Gebühren ersetzt oder der „fehlende" Betrag wird schließlich auf den Zinssatz aufgerechnet. Egal, mit welchen Mitteln - die Banken werden nicht einfach auf eine zusätzliche Geldquelle verzichten.