Der EuGH hat den Deutschtest für nachziehende türkische Ehepartner gekippt. Der 2007 eingeführte Deutschtest als Voraussetzung des Ehegattenzuzugs sei nicht mit einem früheren Abkommen mit der Türkei vereinbar und erschwere die Familienzusammenführung, so die Entscheidung des Gerichtshofs.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Seit 2007 müssen Männer oder Frauen, die ihren Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen.
Test nicht rechtens
Dies soll die Integration fördern und Zwangsverheiratungen erschweren. Im Fall der Türkei verstoße dies jedoch gegen Vereinbarungen mit der EU vom Beginn der 1970er Jahre, urteilten die Richter (Rechtssache C-138/13). Damals vereinbarten beide Seiten, dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Seit 2007 müssen Männer oder Frauen, die ihren Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen.
Test nicht rechtens
Dies soll die Integration fördern und Zwangsverheiratungen erschweren. Im Fall der Türkei verstoße dies jedoch gegen Vereinbarungen mit der EU vom Beginn der 1970er Jahre, urteilten die Richter (Rechtssache C-138/13). Damals vereinbarten beide Seiten, dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe.
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