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Deutsche Todeskandidatin Debra Milke muss wohl doch wieder vor US-Gericht

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Die in Berlin geborene ehemalige US-Todeskandidatin Debra Milke muss sich vermutlich doch einem neuen Prozess im US-Staat Arizona stellen. Ein Gericht in Phoenix entschied am Donnerstag (Ortszeit), dass der Hauptbelastungszeuge gegen Milke aussagen muss. Er dürfe sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Ohne seine Aussage wäre eine Neuaufnahme des Verfahrens geplatzt. Ein neuer Prozess dürfte nicht vor 2015 beginnen.

Die 49-jährige Milke, Tochter einer Deutschen und eines Amerikaners, war vor über 20 Jahren zum Tode verurteilt worden. Sie habe 1989 zwei Männer angestiftet, ihren vierjährigen Sohn zu töten, befanden die Richter damals. Im vergangenen Herbst erklärte ein Berufungsgericht das Urteil wegen mangelnder Beweise für ungültig. Nach 23 Jahren in der Todeszelle kam die gebürtige Berlinerin auf Kaution und mit einigen Einschränkungen frei.

Extrem fragwürdige Beweisführung

Bei dem Hauptbelastungszeugen handelt es sich um einen inzwischen pensionierten Ermittler, der seinerzeit behauptet hatte, Milke habe ihm die Tat gestanden. Er hatte das Verhör aber nicht aufgezeichnet und sich keine Notizen gemacht. Später war er mehrfach überführt worden, in anderen Verfahren vor Gericht Falschaussagen gemacht zu haben.

Um sich in einem erneuten Prozess nicht selbst belasten zu müssen, hatte der Zeuge die Aussage verweigern wollen. Dies lehnte das Gericht jetzt ab. Die Staatsanwaltschaft wirft Milke weiter Mord vor.

Auch auf HuffingtonPost.de: US-Justizirrtum: Fast 30 Jahre unschuldig in der TodeszelleUS-Justizirrtum: Fast 30 Jahre unschuldig in der Todeszelle


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