Eltern haben keinen Anspruch auf Ethikunterricht für ihre konfessionslosen Kinder schon in der Grundschule. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch auf die Klage einer dreifachen Mutter hin entschieden. Die 42-Jährige aus Freiburg hatte vom Land Baden-Württemberg verlangt, Ethik ab Klasse 1 als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten.
Ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst benachteiligt. Das sahen die Bundesverwaltungsrichter anders. Das Grundgesetz schütze und privilegiere Religionsgemeinschaften in besonderer Weise. Anders als Religion sei Ethik als Unterrichtsfach nicht vorgeschrieben.
Ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst benachteiligt. Das sahen die Bundesverwaltungsrichter anders. Das Grundgesetz schütze und privilegiere Religionsgemeinschaften in besonderer Weise. Anders als Religion sei Ethik als Unterrichtsfach nicht vorgeschrieben.