OSNABRÜCK/BERLIN - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den Vorstoß von Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Bekämpfung der Kinderpornografie begrüßt. Der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag), der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, weil er Regelungslücken schließe und mehr Klarheit schaffe.
Er rief Bund und Länder auf, die Mittel zum Kampf gegen Kinderpornografie aufzustocken. "Sichergestellte Festplatten mit verdächtigen Fotos und Videos müssen in vielen Bundesländern an Privatfirmen zur Auswertung gegeben werden, da die eigenen Kriminaltechnischen Institute völlig überlastet sind", kritisierte Schulz. Trotzdem seien Bearbeitungszeiten von 18 bis 24 Monaten "eher die Regel".
Forderung: Längere Mindestspeicherfristen
Schulz verlangte die kurzfristige Speicherung von Telekommunikationsdaten, um gegen sexuellen Missbrauch im Netz vorgehen zu können. Oft seien die IP-Adressen der digitalen Endgeräte der einzige Anhaltspunkt zur Ermittlung Tatverdächtiger. Nur mit der Speicherung der Daten könne Kinderschändern das Handwerk gelegt werden.
Ähnlich argumentierte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), in der "Passauer Neuen Presse" (Montag): "Der Entwurf des Justizministers ist zwar eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen. Aber was nützt eine erweiterte Strafbarkeit beim Thema Kinderpornografie, wenn die Fahndungsmöglichkeiten wegen fehlender Mindestspeicherfristen stark begrenzt sind?"
Bosbach: Ermittler greifen ohne gespeicherte Daten ins Leere
So bewegten sich die meisten Täter in der Anonymität des Netzes. Daher seien die Verkehrsdaten die wichtigsten Ermittlungsansätze. Bosbach: "Wenn diese jedoch von den Providern rasch gelöscht werden, greifen die Ermittler ins Leere, und die Täter kommen straflos davon."
Die Bundesregierung will unter anderem den gewerbsmäßigen und bargeldlosen Handel mit Nacktbildern von Kindern unter Strafe stellen. Minister Maas hatte den Entwurf am Freitag den anderen Ministerien zur Abstimmung geschickt. Er plant, unbefugte "Posing"-Bilder per Gesetz zu verbieten - also Aufnahmen von nackten Kinder in einer unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltung, die heimlich oder gegen den Willen des Kinds gemacht wurden.
Maas' Entwurf: "Posing-Bilder" verbieten
Bislang sind nur solche Aufnahmen strafbar, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zeigen. Maas' Entwurf zufolge wäre es künftig verboten, "Posing-Bilder" aufzunehmen, zu verbreiten oder zu beziehen. Es drohen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft. Straffrei bleiben sollen nach wie vor Eltern, die ihre nackten Kinder beim Spielen fotografieren - denn diese Aufnahmen geschehen in der Regel nicht unbefugt.
Der Entwurf könnte auch Erwachsene künftig besser schützen. Unbefugte Nacktaufnahmen oder bloßstellende Aufnahmen, etwa von Gewaltopfern, will der Minister verbieten. Dabei sollen sowohl das Fotografieren und Filmen wie auch das Verbreiten der Bilder strafbar sein.
Er rief Bund und Länder auf, die Mittel zum Kampf gegen Kinderpornografie aufzustocken. "Sichergestellte Festplatten mit verdächtigen Fotos und Videos müssen in vielen Bundesländern an Privatfirmen zur Auswertung gegeben werden, da die eigenen Kriminaltechnischen Institute völlig überlastet sind", kritisierte Schulz. Trotzdem seien Bearbeitungszeiten von 18 bis 24 Monaten "eher die Regel".
Forderung: Längere Mindestspeicherfristen
Schulz verlangte die kurzfristige Speicherung von Telekommunikationsdaten, um gegen sexuellen Missbrauch im Netz vorgehen zu können. Oft seien die IP-Adressen der digitalen Endgeräte der einzige Anhaltspunkt zur Ermittlung Tatverdächtiger. Nur mit der Speicherung der Daten könne Kinderschändern das Handwerk gelegt werden.
Ähnlich argumentierte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), in der "Passauer Neuen Presse" (Montag): "Der Entwurf des Justizministers ist zwar eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen. Aber was nützt eine erweiterte Strafbarkeit beim Thema Kinderpornografie, wenn die Fahndungsmöglichkeiten wegen fehlender Mindestspeicherfristen stark begrenzt sind?"
Bosbach: Ermittler greifen ohne gespeicherte Daten ins Leere
So bewegten sich die meisten Täter in der Anonymität des Netzes. Daher seien die Verkehrsdaten die wichtigsten Ermittlungsansätze. Bosbach: "Wenn diese jedoch von den Providern rasch gelöscht werden, greifen die Ermittler ins Leere, und die Täter kommen straflos davon."
Die Bundesregierung will unter anderem den gewerbsmäßigen und bargeldlosen Handel mit Nacktbildern von Kindern unter Strafe stellen. Minister Maas hatte den Entwurf am Freitag den anderen Ministerien zur Abstimmung geschickt. Er plant, unbefugte "Posing"-Bilder per Gesetz zu verbieten - also Aufnahmen von nackten Kinder in einer unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltung, die heimlich oder gegen den Willen des Kinds gemacht wurden.
Maas' Entwurf: "Posing-Bilder" verbieten
Bislang sind nur solche Aufnahmen strafbar, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zeigen. Maas' Entwurf zufolge wäre es künftig verboten, "Posing-Bilder" aufzunehmen, zu verbreiten oder zu beziehen. Es drohen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft. Straffrei bleiben sollen nach wie vor Eltern, die ihre nackten Kinder beim Spielen fotografieren - denn diese Aufnahmen geschehen in der Regel nicht unbefugt.
Der Entwurf könnte auch Erwachsene künftig besser schützen. Unbefugte Nacktaufnahmen oder bloßstellende Aufnahmen, etwa von Gewaltopfern, will der Minister verbieten. Dabei sollen sowohl das Fotografieren und Filmen wie auch das Verbreiten der Bilder strafbar sein.
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