BERLIN - Hartz-IV-Empfängern, die sich weigern, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren, drohen künftig drastische Sanktionen. Das berichtet die „Bild” unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Laut dem Bericht kursiert in der Behörde ein internes Papier, das mögliche Konsequenzen für Sozialschmarotzer thematisiert. Demnach sollen Geldleistungen für Betroffene innerhalb einiger Wochen komplett gestrichen werden können, wenn sie mehrmals Termine beim Jobcenter versäumen oder angebotene Stellen nicht annehmen wollen, berichtet die Zeitung.
Bei mehr als drei versäumten Terminen in Jobcentern sieht das sogenannte Papier zur Rechts- und Verfahrensvereinfachung beim Arbeitslosengeld II dem Bericht zufolge eine Streichung der Regelleistung vor.
Bislang müssten Hartz-Empfänger bei "Pflichtverletzungen" wie Ablehnung eines Jobangebots zunächst angehört werden, bevor ihnen die Behörde zehn Prozent der Leistung streichen kann. Experten und Insider kritisieren den bürokratischen Aufwand in diesem Verfahren. Es gebe Hartz-IV-Bezieher, die "den Kontakt zum Jobcenter abbrechen lassen und weder erreichbar sind, noch sich aus eigener Initiative melden oder einen Grund" für ihr Verhalten mitteilten, zitiert die „Bild” aus dem Papier. In diesen Fällen solle "eine umgehende Einstellung der Geldleistungen möglich sein".
Laut dem Bericht kursiert in der Behörde ein internes Papier, das mögliche Konsequenzen für Sozialschmarotzer thematisiert. Demnach sollen Geldleistungen für Betroffene innerhalb einiger Wochen komplett gestrichen werden können, wenn sie mehrmals Termine beim Jobcenter versäumen oder angebotene Stellen nicht annehmen wollen, berichtet die Zeitung.
Bei mehr als drei versäumten Terminen in Jobcentern sieht das sogenannte Papier zur Rechts- und Verfahrensvereinfachung beim Arbeitslosengeld II dem Bericht zufolge eine Streichung der Regelleistung vor.
Bislang müssten Hartz-Empfänger bei "Pflichtverletzungen" wie Ablehnung eines Jobangebots zunächst angehört werden, bevor ihnen die Behörde zehn Prozent der Leistung streichen kann. Experten und Insider kritisieren den bürokratischen Aufwand in diesem Verfahren. Es gebe Hartz-IV-Bezieher, die "den Kontakt zum Jobcenter abbrechen lassen und weder erreichbar sind, noch sich aus eigener Initiative melden oder einen Grund" für ihr Verhalten mitteilten, zitiert die „Bild” aus dem Papier. In diesen Fällen solle "eine umgehende Einstellung der Geldleistungen möglich sein".