Nach langer Diskussion hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am Mittwoch den Gesetzesentwurf für einen flächendeckenden Mindestlohn vorgelegt. Die darin festgelegten Regeln sollen ab 1. Januar 2015 in Kraft treten. Zunächst aber muss das Bundeskabinett am 2. April über den Entwurf entscheiden.
Nahles erklärte, der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro solle ab 2015 "ohne Ausnahme" gelten. Ganz so scheint es aber nicht zu funktionieren, das steht schon jetzt fest. Einige Arbeitnehmergruppen fallen voraussichtlich nicht unter die Regelung.
Ausnahmen sind Jugendliche und Langzeitarbeitslose
Dazu zählen Arbeitnehmer, die jünger sind als 18 Jahre, sowie Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr unbeschäftigt waren und in dieser Zeit Lohnkostenzuschüsse der Arbeitsagentur (BA) bezogen haben. Nach Zahlen der BA, die der "FAZ" vorliegen, wären davon jedoch nur 16.000 Langzeitarbeitslose betroffen.
Mit ihrem Gesetzesentwurf ist Nahles den Forderungen der Gewerkschaften, die jegliche Ausnahmeregelungen von Anfang an abgelehnt hatten, nicht entgegen gekommen. Gegenüber der "FAZ" stritt die Arbeitsministerin ab, in dem Gesetzesvorschlag Kompromisse eingegangen zu sein: "Das sind Vorschläge, die ich selbst gemacht habe.“
Übergangsfrist von zwei Jahren
Der Entwurf sieht für Betriebe, die mit der Einführung des Mindestlohns zunächst Probleme haben könnten, eine Übergangszeit von zwei Jahren vor.
Im Zuge einer Mindestlohneinführung müssen Branchen, die bisher nur regionale Tarifverträge haben, bundesweite Verträge einführen. Das gilt beispielsweise für die Landwirtschaft.
Bei Verstoß gegen den Mindestlohn nach der Übergangsfrist sieht Nahles' Gesetzesenwurf Geldbußen von bis zu 500.000 Euro vor.
Nahles erklärte, der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro solle ab 2015 "ohne Ausnahme" gelten. Ganz so scheint es aber nicht zu funktionieren, das steht schon jetzt fest. Einige Arbeitnehmergruppen fallen voraussichtlich nicht unter die Regelung.
Ausnahmen sind Jugendliche und Langzeitarbeitslose
Dazu zählen Arbeitnehmer, die jünger sind als 18 Jahre, sowie Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr unbeschäftigt waren und in dieser Zeit Lohnkostenzuschüsse der Arbeitsagentur (BA) bezogen haben. Nach Zahlen der BA, die der "FAZ" vorliegen, wären davon jedoch nur 16.000 Langzeitarbeitslose betroffen.
Mit ihrem Gesetzesentwurf ist Nahles den Forderungen der Gewerkschaften, die jegliche Ausnahmeregelungen von Anfang an abgelehnt hatten, nicht entgegen gekommen. Gegenüber der "FAZ" stritt die Arbeitsministerin ab, in dem Gesetzesvorschlag Kompromisse eingegangen zu sein: "Das sind Vorschläge, die ich selbst gemacht habe.“
Übergangsfrist von zwei Jahren
Der Entwurf sieht für Betriebe, die mit der Einführung des Mindestlohns zunächst Probleme haben könnten, eine Übergangszeit von zwei Jahren vor.
Im Zuge einer Mindestlohneinführung müssen Branchen, die bisher nur regionale Tarifverträge haben, bundesweite Verträge einführen. Das gilt beispielsweise für die Landwirtschaft.
Bei Verstoß gegen den Mindestlohn nach der Übergangsfrist sieht Nahles' Gesetzesenwurf Geldbußen von bis zu 500.000 Euro vor.
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