Das Bundesverfassungsgericht sieht sich massiver Kritik seitens Politikern und Experten ausgesetzt. Der renommierte Staatsrechtler Josef Isensee bezeichnete die jüngsten Urteile aus Karlsruhe zum deutschen Wahlrecht als „sämtlich überflüssig". Der „Welt" sagte Isensee, das Gericht habe in allen Fällen seine Kompetenzen "deutlich überschritten" - sowohl bei seinen Entscheidungen zum Europawahlrecht, als auch in den beiden Entscheidungen zum Bundestagswahlrecht.
"Das Bundesverfassungsgericht setzt seine vertretbare Auslegung des Grundgesetzes an die Stelle der vertretbaren Auslegung durch das Parlament. Das Parlament aber hat den ersten Zugriff auf die Entscheidung. Das Parlament hat auch das Recht zur politischen Gestaltung. Der erste Zugriff des Parlaments kann vom Bundesverfassungsgericht nur korrigiert werden, wenn das Parlament gegen Vorschriften der Verfassung verstößt. Ein solcher Verstoß liegt nicht vor", kritisierte Isensee.
Zuvor hatten bereits Unionsfraktionsfraktionschef Volker Kauder und die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), das Bundesverfassungsgericht attackiert. „Bei der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt man sich schon staunend die Frage, wo eigentlich Politik aufhört und Rechtsprechung beginnt“, sagte Künast der „Welt". Die von den Karlsruher Richtern gekippte Drei-Prozent-Klausel für die Europawahl habe ihren Sinn auch in den wachsenden Kompetenzen des Europäischen Parlaments gehabt. „Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht beachtet“, kritisierte sie.
Kauder ermahnte das Bundesverfassungsgericht, mehr Rücksicht auf die Politik zu nehmen. „Ich beobachte mit Sorge, ob das Bundesverfassungsgericht dem Grundsatz der richterlichen Selbstbeschränkung noch den genügenden Stellenwert beimisst“, sagte der CDU-Politiker der „Welt am Sonntag“. „Das Parlament als unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan muss seinen politischen Gestaltungsspielraum behalten." Kauder wörtlich: "Ich bitte hier um mehr Rücksichtnahme.“
Auch bei HuffPost: Kim Jong Uns "Wahl" in Nordkorea
"Das Bundesverfassungsgericht setzt seine vertretbare Auslegung des Grundgesetzes an die Stelle der vertretbaren Auslegung durch das Parlament. Das Parlament aber hat den ersten Zugriff auf die Entscheidung. Das Parlament hat auch das Recht zur politischen Gestaltung. Der erste Zugriff des Parlaments kann vom Bundesverfassungsgericht nur korrigiert werden, wenn das Parlament gegen Vorschriften der Verfassung verstößt. Ein solcher Verstoß liegt nicht vor", kritisierte Isensee.
Zuvor hatten bereits Unionsfraktionsfraktionschef Volker Kauder und die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), das Bundesverfassungsgericht attackiert. „Bei der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt man sich schon staunend die Frage, wo eigentlich Politik aufhört und Rechtsprechung beginnt“, sagte Künast der „Welt". Die von den Karlsruher Richtern gekippte Drei-Prozent-Klausel für die Europawahl habe ihren Sinn auch in den wachsenden Kompetenzen des Europäischen Parlaments gehabt. „Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht beachtet“, kritisierte sie.
Kauder ermahnte das Bundesverfassungsgericht, mehr Rücksicht auf die Politik zu nehmen. „Ich beobachte mit Sorge, ob das Bundesverfassungsgericht dem Grundsatz der richterlichen Selbstbeschränkung noch den genügenden Stellenwert beimisst“, sagte der CDU-Politiker der „Welt am Sonntag“. „Das Parlament als unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan muss seinen politischen Gestaltungsspielraum behalten." Kauder wörtlich: "Ich bitte hier um mehr Rücksichtnahme.“
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