Wer nach dem Orkantief „Xaver“ Schäden an seinem Haus oder Auto bemerkt, muss schnell handeln und die Versicherung informieren. Es reicht eine kurze Mail oder ein Anruf. Details können später folgen. Handwerker oder Werkstätten für Reparaturen sollten aber erst beauftragt werden, wenn die Versicherung Bescheid weiß.
"Xaver"-Geplagte sollten ihre Sturmschäden fotografieren – sicher ist sicher. Das hilft bei der Schadensmeldung. Wenn bei Unwettern Folgeschäden drohen, zum Beispiel durch anhaltenden Starkregen, müssen Betroffene schnell reagieren und zerstörte Fenster oder Dächer mit Plastikfolien provisorisch abdecken. Natürlich nur dann, wenn sich dabei niemand selbst in Gefahr bringt.
Generell gilt: Versicherungen zahlen Schäden erst, wenn der Wind mit einer Geschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde bläst (Windstärke acht). Das ist bei Orkantief „Xaver“ natürlich mehr als erfüllt. Aber welche Versicherung zahlt was? Und unter welchen Voraussetzungen?
Wenn Sturm, Hagel oder Feuer das Dach eines Hauses, einen Schornstein oder eine Markise beschädigt haben, greift die Wohngebäude-Versicherung (oft auch bei Schäden am Gartenhaus oder Ihrer Garage). Die Verbraucherzentralen weisen allerdings darauf hin, dass ein „Sturmrisiko“ ausdrücklich mitversichert sein muss – das trifft nicht auf alle Verträge zu. Ein Blick ins Kleingedruckte hilft.
Wenn es stark regnet und der Keller vollläuft, müssen Elementarschäden versichert sein. In einer normalen Wohngebäude-Versicherung sind aber nur Leitungswasserschäden abgedeckt – nicht Schäden durch Oberflächenwasser. Nur beim Zusatz "Elementarschaden" sind Risiken wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdrutsche mitversichert.
Der Bund der Versicherten BdV betont, dass Sturmfluten nicht als Überschwemmung gelten. Sollte das Wasser über Deiche und Schutzmauern gedrückt werden, habe dies für die Betroffenen daher bittere Folgen, erklärt BdV-Sprecherin Bianca Boss.
Ein Baum zerstört das Dach, der Regen prasselt auf die Möbel, der Wind verwüstet alles - dieses Szenario ist ein Fall für die Hausratversicherung. Mit einer Einschränkung: Fenster oder Türen dürfen nicht fahrlässig offen gelassen worden sein.
Die Hausratsversicherung zahlt die Rechnungen für neues Mobiliar. Mitversichert sind in der Regel auch Schäden auf Loggien, Balkonen und „unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen“, so eine Sprecherin vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Sturmschäden am Auto sind bereits durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Der Schaden wird ersetzt – abzüglich einer oft vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wenn eine Sturmflut oder Überschwemmung angekündigt wurde und das Auto - trotz zahlreicher Warnungen - in einem gefährdeten Gebiet geparkt wird, ist das natürlich nicht schlau. Wer so handelt, gefährdet seinen Versicherungsschutz.
Wenn vom Grundstück des Nachbarn Dachziegel, Äste oder Bäume auf ein Auto gekracht sind, könnte der Autobesitzer auch den Nachbarn haftbar machen - zumindest dann, wenn auf dem Nachbargrundstück morsche Bäume standen und die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt wurde. Ein Beispiel: Der Baum des Nachbarn sah "krank" aus, hatte deutlich sichtbaren Pilzbefall - aber der Nachbar hat es einfach ignoriert.
Weitere Informationen finden Sie bei der Stiftung Warentest.
"Xaver"-Geplagte sollten ihre Sturmschäden fotografieren – sicher ist sicher. Das hilft bei der Schadensmeldung. Wenn bei Unwettern Folgeschäden drohen, zum Beispiel durch anhaltenden Starkregen, müssen Betroffene schnell reagieren und zerstörte Fenster oder Dächer mit Plastikfolien provisorisch abdecken. Natürlich nur dann, wenn sich dabei niemand selbst in Gefahr bringt.
Generell gilt: Versicherungen zahlen Schäden erst, wenn der Wind mit einer Geschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde bläst (Windstärke acht). Das ist bei Orkantief „Xaver“ natürlich mehr als erfüllt. Aber welche Versicherung zahlt was? Und unter welchen Voraussetzungen?
Die Wohngebäude-Versicherung
Wenn Sturm, Hagel oder Feuer das Dach eines Hauses, einen Schornstein oder eine Markise beschädigt haben, greift die Wohngebäude-Versicherung (oft auch bei Schäden am Gartenhaus oder Ihrer Garage). Die Verbraucherzentralen weisen allerdings darauf hin, dass ein „Sturmrisiko“ ausdrücklich mitversichert sein muss – das trifft nicht auf alle Verträge zu. Ein Blick ins Kleingedruckte hilft.
Wenn es stark regnet und der Keller vollläuft, müssen Elementarschäden versichert sein. In einer normalen Wohngebäude-Versicherung sind aber nur Leitungswasserschäden abgedeckt – nicht Schäden durch Oberflächenwasser. Nur beim Zusatz "Elementarschaden" sind Risiken wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdrutsche mitversichert.
Der Bund der Versicherten BdV betont, dass Sturmfluten nicht als Überschwemmung gelten. Sollte das Wasser über Deiche und Schutzmauern gedrückt werden, habe dies für die Betroffenen daher bittere Folgen, erklärt BdV-Sprecherin Bianca Boss.
Die Hausratversicherung
Ein Baum zerstört das Dach, der Regen prasselt auf die Möbel, der Wind verwüstet alles - dieses Szenario ist ein Fall für die Hausratversicherung. Mit einer Einschränkung: Fenster oder Türen dürfen nicht fahrlässig offen gelassen worden sein.
Die Hausratsversicherung zahlt die Rechnungen für neues Mobiliar. Mitversichert sind in der Regel auch Schäden auf Loggien, Balkonen und „unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen“, so eine Sprecherin vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Die Teilkasko
Sturmschäden am Auto sind bereits durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Der Schaden wird ersetzt – abzüglich einer oft vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wenn eine Sturmflut oder Überschwemmung angekündigt wurde und das Auto - trotz zahlreicher Warnungen - in einem gefährdeten Gebiet geparkt wird, ist das natürlich nicht schlau. Wer so handelt, gefährdet seinen Versicherungsschutz.
Die Versicherung des Nachbarn
Wenn vom Grundstück des Nachbarn Dachziegel, Äste oder Bäume auf ein Auto gekracht sind, könnte der Autobesitzer auch den Nachbarn haftbar machen - zumindest dann, wenn auf dem Nachbargrundstück morsche Bäume standen und die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt wurde. Ein Beispiel: Der Baum des Nachbarn sah "krank" aus, hatte deutlich sichtbaren Pilzbefall - aber der Nachbar hat es einfach ignoriert.
Weitere Informationen finden Sie bei der Stiftung Warentest.