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NSU-Prozess: Beate Zschäpe spricht zum ersten Mal vor Gericht

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MÜNCHEN - Im NSU-Prozess hat die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erstmals in der Verhandlung direkt auf eine Frage des Vorsitzenden Richters geantwortet - allerdings bei ausgeschaltetem Mikrofon und deshalb unverständlich. Während einer längeren Zeugenvernehmung am Mittwoch fragte Richter Manfred Götzl nach ihrem Befinden: "Frau Zschäpe, bauen Sie ab? Ich muss das jetzt fragen, Sie haben zeitweise die Augen geschlossen."

Zschäpe, die in ähnlichen Situationen bisher stets ihrem Anwalt das Wort überließ, antwortete direkt. Auf der Tribüne war zwar zu hören, dass sie sprach - verstehen konnten die Zuschauer im Oberlandesgericht München aber nichts. Götzl jedenfalls sagte, die Vernehmung werde nicht mehr lang dauern.

Zuvor hatte es Streit um die Rolle eines ehemaligen Verfassungsschutz-Mitarbeiters gegeben. Das Protokoll einer Telefonüberwachung könnte darauf hindeuten, dass Verfassungsschützer Andreas T. mehr vom Mord an Halit Yozgat in Kassel mitbekam, als er bisher vor Gericht gesagt hat. Nebenklage-Anwälte hatten das Protokoll bei der Bundesanwaltschaft in Unterlagen entdeckt, die bislang nicht zu den Prozessakten genommen wurden.

Opferanwälte kritisieren Staatsanwaltschaft für fehlende Ermittlungsakten

Der Verfassungsschützer saß 2006 im hinteren Raum von Yozgats Internet-Café, als die Terroristen des "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) dort den 21-Jährigen ermordeten. T. hatte sich nicht als Zeuge gemeldet und geriet selbst unter Tatverdacht; das Verfahren wurde aber eingestellt. In allen bisherigen Vernehmungen hatte T. gesagt, er habe Yozgat im Café nicht mehr gesehen, das Geld auf den Tresen gelegt und dann das Lokal verlassen.

Das Telefonprotokoll, das auf Antrag der Anwälte der Familie Yozgat am Mittwoch verlesen wurde, könnte darauf hindeuten, dass es sich dabei nicht um die ganze Wahrheit handelte. In dem Gespräch zwischen T. und einem Kollegen des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) ist die Rede davon, T. habe sich bei der Polizei "restriktiv" verhalten.

T. konnte oder wollte sich in seiner Vernehmung am Nachmittag allerdings nicht mehr im Detail an das Telefonat erinnern. "Ich habe keine Erinnerung. Immer noch nicht. Dass es stattgefunden haben muss, ist ja unstreitig", sagte er.

Nebenkläger wollen leichteren Aktenzugang

Erneut kritisierten die Opferanwälte die Bundesanwaltschaft, die Ermittlungsakten aus dem Verfahren gegen T. nicht den NSU-Akten beigefügt hatte. "Wenn wir das nicht rausgefunden hätten, würde das Protokoll immer noch bei Ihnen schlummern", sagte Anwalt Thomas Bliwier.

Bundesanwalt Herbert Diemer verwies darauf, dass die Akten in Karlsruhe zur Einsicht stünden. Das allerdings genügt den Nebenklägern nicht, vor allem, da sie nur in Einzelfällen Kopien fertigen dürfen und auf handschriftliche Notizen angewiesen sind.

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