Die Streaming-Seite kinox.to, eine der meistbesuchten Online-Seiten Deutschlands, ist im Visier der Staatsanwaltschaft. Im Kampf gegen Raubkopien sind Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit einer Razzia in mehreren Bundesländern gegen die Betreiber von kinox.to vorgegangen.
"Es gab zwei Festnahmen" bestätigte Behördensprecher Wolfgang Klein am Sonntag einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Zudem seien "jede Menge Daten" sichergestellt worden.
kinox.to-Razzia: europaweite Fahndung nach zwei Brüdern
Die Seite kinox.to verlinke auf raubkopierte Medieninhalte wie aktuelle Kinofilme und sei dem geschlossenen Portal kino.to nachempfunden, schrieb der "Spiegel". Sie rangiere unter den Top 50 der von Deutschland aus besuchten Web-Angebote.
Es gebe vier Hauptbeschuldigte, sagte Klein. Neben den zwei Verhafteten aus dem Raum Neuss und Düsseldorf werde nach zwei Brüdern im Alter von 25 und 21 Jahren aus Lübeck europaweit gefahndet. Die Männer seien offensichtlich schon seit längerem aus Deutschland verschwunden, sagte Klein. Die Razzia der sächsischen Beamten habe am vergangenen Mittwoch stattgefunden.
Neben gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen wie im Fall kino.to und Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro kämen diesmal noch räuberische Erpressung und Brandstiftung hinzu, sagte Klein.
Die Beschuldigten hätten "massiv versucht", Konkurrenz aus dem Internetmarkt zu vertreiben. "Man hat da alle Mittel genutzt und auch versucht, mit Drohungen zu arbeiten.» Habe das nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sei "auch schon mal ein Auto in Flammen aufgegangen." Zudem seien bei einem Berliner Zahlungsdienstleister "Abschöpfungen zur Sicherstellung der Steuerschuld» durchgeführt worden.
Streaming im Internet: keine höchstrichterliche Klärung
Klein zufolge sei im Zuge von Ermittlungen im kino.to-Verfahren festgestellt worden, dass die Beschuldigten, die zunächst nicht bekannt waren, "einfach weitergemacht und das kinox.to-Portal betrieben haben". Dem "Spiegel" zufolge sind die Verdächtigen mit den verurteilten kino.to-Betreibern bekannt. Diese - die Gründer aus Leipzig sowie der Chef-Programmierer der mittlerweile vom Netz genommenen Seite - hatten jahrelange Haftstrafen erhalten.
Umstritten ist, ob die Nutzer solcher Streaming-Seiten straffrei bleiben. Einige Rechtsexperten vertreten diese Ansicht. Abmahnungen hätten demnach vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand, da es bislang noch keine höchstrichterliche Klärung gebe.
“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist", erklärte beispielsweise Medienrechtsanwalt Christian Solmecke in seinem Blog.
"Es gab zwei Festnahmen" bestätigte Behördensprecher Wolfgang Klein am Sonntag einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Zudem seien "jede Menge Daten" sichergestellt worden.
kinox.to-Razzia: europaweite Fahndung nach zwei Brüdern
Die Seite kinox.to verlinke auf raubkopierte Medieninhalte wie aktuelle Kinofilme und sei dem geschlossenen Portal kino.to nachempfunden, schrieb der "Spiegel". Sie rangiere unter den Top 50 der von Deutschland aus besuchten Web-Angebote.
Es gebe vier Hauptbeschuldigte, sagte Klein. Neben den zwei Verhafteten aus dem Raum Neuss und Düsseldorf werde nach zwei Brüdern im Alter von 25 und 21 Jahren aus Lübeck europaweit gefahndet. Die Männer seien offensichtlich schon seit längerem aus Deutschland verschwunden, sagte Klein. Die Razzia der sächsischen Beamten habe am vergangenen Mittwoch stattgefunden.
Neben gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen wie im Fall kino.to und Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro kämen diesmal noch räuberische Erpressung und Brandstiftung hinzu, sagte Klein.
Die Beschuldigten hätten "massiv versucht", Konkurrenz aus dem Internetmarkt zu vertreiben. "Man hat da alle Mittel genutzt und auch versucht, mit Drohungen zu arbeiten.» Habe das nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sei "auch schon mal ein Auto in Flammen aufgegangen." Zudem seien bei einem Berliner Zahlungsdienstleister "Abschöpfungen zur Sicherstellung der Steuerschuld» durchgeführt worden.
Streaming im Internet: keine höchstrichterliche Klärung
Klein zufolge sei im Zuge von Ermittlungen im kino.to-Verfahren festgestellt worden, dass die Beschuldigten, die zunächst nicht bekannt waren, "einfach weitergemacht und das kinox.to-Portal betrieben haben". Dem "Spiegel" zufolge sind die Verdächtigen mit den verurteilten kino.to-Betreibern bekannt. Diese - die Gründer aus Leipzig sowie der Chef-Programmierer der mittlerweile vom Netz genommenen Seite - hatten jahrelange Haftstrafen erhalten.
Umstritten ist, ob die Nutzer solcher Streaming-Seiten straffrei bleiben. Einige Rechtsexperten vertreten diese Ansicht. Abmahnungen hätten demnach vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand, da es bislang noch keine höchstrichterliche Klärung gebe.
“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist", erklärte beispielsweise Medienrechtsanwalt Christian Solmecke in seinem Blog.
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