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Hartz-IV-Familie braucht neue Wohnung, das Amt treibt sie in die Obdachlosigkeit

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Hartz-IV-Empfänger klagen über das Amt. 
  • Ein Hartz-IV-Paar berichtet in der “Bild”-Zeitung von seinen Problemen mit dem Jobcenter. 
  • Weil sich das Amt weigere, die Miete für eine neue Wohnung zu übernehmen, droht den beiden laut dem Bericht die Obdachlosigkeit. 

Elide Marous und ihr Lebensgefährte Jan Fiebrandt aus Dresden-Löbtau haben ihre Koffer bereits gepackt. Zum 1. Oktober hat ihr Vermieter Eigenbedarf angemeldet, die beiden müssen die Wohnung verlassen. 

Das Problem: Marous und Fiebrandt sind beide Hartz-IV-Empfänger. Die Wohnungssuche gestaltet sich schwierig – denn auch das Jobcenter muss mitspielen, immerhin übernimmt das Amt die Miete.  

Der “Bild”-Zeitungen hat das Hartz-IV-Paar seine Geschichte geschildert. Demnach hätten beide eine passende Wohnung gefunden. 

Hartz-IV-Paar findet Wohnung – Amt lehnt ab 

Die Zwei-Zimmer-Wohnung koste 544 Euro Warmmiete – und 420 Euro kalt, berichtet die “Bild”. Das Jobcenter übernimmt in Dresden eine Kaltmiete bis zu 430 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt

Allerdings rechne das Amt laut der “Bild” rund die Hälfte der Heizkosten zur Kaltmiete hinzu und lande so für die Bruttokaltmiete 483,61 Euro – was über der Grenze des Jobcenters liegt. Das Paar habe angeboten, die Differenz selbst vom Hartz-IV-Satz zu zahlen, allerdings würde das Jobcenter dann nicht Kaution und Umzug übernehmen – was sich die beiden nicht leisten könnten. 

Jetzt fürchten die beiden, dass sie bald ihre Wohnung verlieren. “Wenn ich obdachlos bin, schaltet sich sofort das Jugendamt ein”, klagt Marous, die sich mit ihrem Ex-Mann das Sorgerecht für ihre beiden Kinder teile. 

Hartz-IV-Irrsinn: Kein Einzelfall 

Die Familie ist kein Einzelfall. Im Internet finden sich viele Fälle, in denen Hartz-IV-Empfänger ähnliche Probleme bei der Wohnungssuche schildern. Auch eine alleinerziehende Mutter und Hartz-IV-Empfängerin berichtete in der HuffPost

Sie habe nicht in eine neue Wohnung ziehen können, weil die Kaltmiete 60 Euro zu hoch gewesen sei. Dabei habe die Warmmiete die Bedingungen des Jobcenters erfüllt. 

Das Hartz-IV-System ist kompliziert, keine Frage. Die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin und parteilose Politikerin Inge Hannemann kritisierte in der HuffPost, Einsteiger würden nicht ausreichend geschult, um die komplexen rechtlichen Zusammenhänger erfassen zu können. Auch daher kommt es manchmal zu Fehlern. 

Für Härtefälle kann die Miete und die Heizungskosten zehn Prozent übersteigen. Einen gewissen Spielraum gibt es rechtlich also, allerdings nicht im Fall der Hartz-IV-Familie aus Dresden. 

“Ein Ermessensspielraum besteht für den Leistungsträger nicht, da mit den steuerfinanzierten Leistungen wirtschaftlich zu haushalten ist”, teilte das Jobcenter auf Anfrage der “Bild”-Zeitung mit. 


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