Deutschland diskutiert empört darüber, ob ein Bahnvorstand Ronald Pofalla noch Mitglied des Bundestages sein darf. Ich meine, er darf. Und ich bin verwundert, dass darüber diskutiert wird. Warum ich das bin? Ich will es erklären.
Im Deutschen Bundestag sitzen aktuell 631 Abgeordnete: 504 Vertreter der Regierungsparteien und 127 der Opposition. Soweit bekannt. Daneben sind rund 180 Abgeordnete Mitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Damit hat der DGB weniger Parlamentarier als die evangelische Kirche, die mit 220 Abgeordneten vertreten ist. Die katholische Kirche verfügt sogar über 224 Volksvertreter. Anders ausgedrückt: Die Amtskirchen besitzen zusammen eine Mehrheit im Bundestag, mit der sie sogar das Grundgesetz ändern könnten. Schlechte Voraussetzungen beispielsweise für die Abschaffung staatlicher Kirchenprivilegien, die nach Bekanntwerden des Falles Tebartz van Elst mal kurz diskutiert wurde.
Der öffentliche Dienst kann sich über mehr als 200 Parlamentarier freuen. Die deutschen Anwaltskammern sind mit rund 80 Abgeordneten vertreten. Wen wundert es vor diesem Hintergrund, dass Anwälte zu den privilegierten Berufsgruppen gehören, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen? Genau so übrigens wie Ärzte (sechs Vertreter im Bundestag).
Etwa 100 Abgeordnete sitzen in diversen Aufsichtsräten verschiedener Unternehmen - genaue Zahlen liegen für den aktuellen 18. Bundestag noch nicht vor. Die Bundestagsstatistik arbeitet fast drei Monate nach der konstituierenden Sitzung noch immer an ihren Unterlagen.
Wer dennoch in den Tiefen der Abgeordnetenbiographien nachforscht, entdeckt Bemerkenswertes. Im Berliner Reichstag sitzen reihenweise Vertreter und Mitglieder von Verbänden und Vereinen, darunter Artur Auernhammer (CSU und Bayerischer Bauernverband) oder Marie-Luise Dött (CDU und Bund Katholischer Unternehmer). Der Hamburger SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs äußerte sich besorgt über den Fall Pofalla und fordert eine Sperrfrist von 18 Monaten für aus dem Amt scheidende Regierungsmitglieder, die in die Privatwirtschaft wechseln. Johannes Kahrs ist neben seiner Abgeordnetentätigkeit bei der Gewerkschaft verdi aktiv. Sicher bekommt Kahrs dafür kein Geld. Aber wird Kahrs im Sinne des ganzen Volkes entscheiden, wenn es im Bundestag um Themen geht, die seine Gewerkschaft betreffen? Wie unabhängig ist er?
Der durchschnittliche Bundestagsabgeordnete ist in Dutzenden Verbänden und Vereinen Mitglied. Das ist zugleich seine Hausmacht, ohne die er von seiner Partei gar nicht erst für die Wahl nominiert würde. Ein Kandidat, der sich nur seinem Gewissen verpflichtet fühlt, hätte überhaupt keine Chance auf einen Listenplatz oder ein Direktmandat.
Aber auffällig viele Abgeordnete waren noch unmittelbar vor Antritt ihres Mandates Geschäftsführer oder Vorstand eines Interessenverbandes (um mal das böse Wort „Lobby" zu vermeiden). Viele werden es auch nach ihrer Abgeordnetenzeit wieder sein. Die Politik ist ein raues Geschäft. Und wen der Zorn der Parteioberen trifft, der ist schnell draußen. Gut, wenn man sich als Hinterbänkler rechtzeitig Gedanken um die eigene Anschlussverwendung macht. Oft wird der ungerechte Vorwurf erhoben, der Bundestag sei ein Lehrer-Parlament (35 Abgeordnete). Tatsächlich ist er längst ein professionelles Funktionärsparlament.
Bundestag und Bundesregierung sind aus all diesen Gründen so voller Interessenvertreter, dass ein Bahnvorstand dort gar nicht auffällt. Gleiches Recht für alle, sozusagen. Nur eines sollte Ronald Pofalla beachten: Das Abgeordnetengesetz ist 2005 ein wenig verschärft worden. Wer im Bundestag sitzt, darf immer noch Geld von Verbänden und Unternehmen annehmen - er darf es aber nicht mehr ohne Gegenleistung erhalten, weil sonst Käuflichkeit vermutet wird (§44a AbgG). Heißt im Umkehrschluss: Wenn die Deutsche Bahn Ronald Pofalla beispielsweise zum Vorstand für politische Beziehungspflege ernennt und er gleichzeitig Abgeordneter im Bundestag bleibt, dann darf er nicht nur, er muss dann sogar „politische Beziehungspflege" betreiben. Weil er sonst gegen das Abgeordnetengesetz verstößt. Verrückt, nicht wahr?
Deswegen mache ich mir auch so wenig Sorgen um die rund 2.000 Lobbyverbände, die offiziell beim Bundestag registriert sind. Denn wer als Lobbyist erst noch mühsam ein Büro in Berlin betreiben und um Abgeordnete anderer Verbände buhlen muss, ist im Zentrum der Macht offensichtlich noch gar nicht angekommen.
Nur am Rande sei erwähnt, dass die UNO-Konvention gegen Korruption seit über zehn Jahre irgendwo in Berlin vergessen in einer Schublade herumliegt. Bis heute hat der Bundestag die Konvention nicht ratifiziert. Dafür wäre unter anderem eine Änderung des Abgeordnetengesetzes notwendig. Bis dahin spielen wir bei der Korruptionsverhinderung weiter in einer Liga mit dem Sudan, Nordkorea und Syrien.
Deswegen finde ich die Diskussion um den Fall Pofalla so unnötig. Sie erweckt den Eindruck, wir würden in Deutschland Politik und Partikular-Interessen bisher sorgsam trennen. Tun wir gar nicht. Die Politik sollte mit dieser Scheindiskussion auch nicht den Eindruck erwecken, es wäre so. Das ist unlauter.
Blog: blog.kommunikation360.de
Im Deutschen Bundestag sitzen aktuell 631 Abgeordnete: 504 Vertreter der Regierungsparteien und 127 der Opposition. Soweit bekannt. Daneben sind rund 180 Abgeordnete Mitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Damit hat der DGB weniger Parlamentarier als die evangelische Kirche, die mit 220 Abgeordneten vertreten ist. Die katholische Kirche verfügt sogar über 224 Volksvertreter. Anders ausgedrückt: Die Amtskirchen besitzen zusammen eine Mehrheit im Bundestag, mit der sie sogar das Grundgesetz ändern könnten. Schlechte Voraussetzungen beispielsweise für die Abschaffung staatlicher Kirchenprivilegien, die nach Bekanntwerden des Falles Tebartz van Elst mal kurz diskutiert wurde.
Der öffentliche Dienst kann sich über mehr als 200 Parlamentarier freuen. Die deutschen Anwaltskammern sind mit rund 80 Abgeordneten vertreten. Wen wundert es vor diesem Hintergrund, dass Anwälte zu den privilegierten Berufsgruppen gehören, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen? Genau so übrigens wie Ärzte (sechs Vertreter im Bundestag).
Etwa 100 Abgeordnete sitzen in diversen Aufsichtsräten verschiedener Unternehmen - genaue Zahlen liegen für den aktuellen 18. Bundestag noch nicht vor. Die Bundestagsstatistik arbeitet fast drei Monate nach der konstituierenden Sitzung noch immer an ihren Unterlagen.
Wer dennoch in den Tiefen der Abgeordnetenbiographien nachforscht, entdeckt Bemerkenswertes. Im Berliner Reichstag sitzen reihenweise Vertreter und Mitglieder von Verbänden und Vereinen, darunter Artur Auernhammer (CSU und Bayerischer Bauernverband) oder Marie-Luise Dött (CDU und Bund Katholischer Unternehmer). Der Hamburger SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs äußerte sich besorgt über den Fall Pofalla und fordert eine Sperrfrist von 18 Monaten für aus dem Amt scheidende Regierungsmitglieder, die in die Privatwirtschaft wechseln. Johannes Kahrs ist neben seiner Abgeordnetentätigkeit bei der Gewerkschaft verdi aktiv. Sicher bekommt Kahrs dafür kein Geld. Aber wird Kahrs im Sinne des ganzen Volkes entscheiden, wenn es im Bundestag um Themen geht, die seine Gewerkschaft betreffen? Wie unabhängig ist er?
Der durchschnittliche Bundestagsabgeordnete ist in Dutzenden Verbänden und Vereinen Mitglied. Das ist zugleich seine Hausmacht, ohne die er von seiner Partei gar nicht erst für die Wahl nominiert würde. Ein Kandidat, der sich nur seinem Gewissen verpflichtet fühlt, hätte überhaupt keine Chance auf einen Listenplatz oder ein Direktmandat.
Aber auffällig viele Abgeordnete waren noch unmittelbar vor Antritt ihres Mandates Geschäftsführer oder Vorstand eines Interessenverbandes (um mal das böse Wort „Lobby" zu vermeiden). Viele werden es auch nach ihrer Abgeordnetenzeit wieder sein. Die Politik ist ein raues Geschäft. Und wen der Zorn der Parteioberen trifft, der ist schnell draußen. Gut, wenn man sich als Hinterbänkler rechtzeitig Gedanken um die eigene Anschlussverwendung macht. Oft wird der ungerechte Vorwurf erhoben, der Bundestag sei ein Lehrer-Parlament (35 Abgeordnete). Tatsächlich ist er längst ein professionelles Funktionärsparlament.
Bundestag und Bundesregierung sind aus all diesen Gründen so voller Interessenvertreter, dass ein Bahnvorstand dort gar nicht auffällt. Gleiches Recht für alle, sozusagen. Nur eines sollte Ronald Pofalla beachten: Das Abgeordnetengesetz ist 2005 ein wenig verschärft worden. Wer im Bundestag sitzt, darf immer noch Geld von Verbänden und Unternehmen annehmen - er darf es aber nicht mehr ohne Gegenleistung erhalten, weil sonst Käuflichkeit vermutet wird (§44a AbgG). Heißt im Umkehrschluss: Wenn die Deutsche Bahn Ronald Pofalla beispielsweise zum Vorstand für politische Beziehungspflege ernennt und er gleichzeitig Abgeordneter im Bundestag bleibt, dann darf er nicht nur, er muss dann sogar „politische Beziehungspflege" betreiben. Weil er sonst gegen das Abgeordnetengesetz verstößt. Verrückt, nicht wahr?
Deswegen mache ich mir auch so wenig Sorgen um die rund 2.000 Lobbyverbände, die offiziell beim Bundestag registriert sind. Denn wer als Lobbyist erst noch mühsam ein Büro in Berlin betreiben und um Abgeordnete anderer Verbände buhlen muss, ist im Zentrum der Macht offensichtlich noch gar nicht angekommen.
Nur am Rande sei erwähnt, dass die UNO-Konvention gegen Korruption seit über zehn Jahre irgendwo in Berlin vergessen in einer Schublade herumliegt. Bis heute hat der Bundestag die Konvention nicht ratifiziert. Dafür wäre unter anderem eine Änderung des Abgeordnetengesetzes notwendig. Bis dahin spielen wir bei der Korruptionsverhinderung weiter in einer Liga mit dem Sudan, Nordkorea und Syrien.
Deswegen finde ich die Diskussion um den Fall Pofalla so unnötig. Sie erweckt den Eindruck, wir würden in Deutschland Politik und Partikular-Interessen bisher sorgsam trennen. Tun wir gar nicht. Die Politik sollte mit dieser Scheindiskussion auch nicht den Eindruck erwecken, es wäre so. Das ist unlauter.
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