Die Grundfrage der Philosophie ist nach Heidegger der Begriff des Seins. Seit Aristoteles gibt es eine Vielzahl von Funktionen und Deutungen dieses Wortes. Der Laie denkt an die eigene Existenz - cogito, ergo sum - ich denke, also bin ich. In der Geschichte der Philosophie wurde die Auslegung dieses Begriffes als Symptom einer Krankheit - der Seinspest gesehen. Das Leben ist endlich.
Die Natur kennt keine Ehrfurcht vor dem Leben. Sie verfährt mit ihm als sei es das Wertloseste in der Welt. Millionenfach gezeugt, wird es zum größten Teil sehr schnell wieder vernichtet oder anderen Leben als Beute vorgeworfen. Am schmerzlichsten ist das Schweigen wenn die Sinnfrage gestellt wird. Die ganze Lebensführung der Menschen hat sich einst am Weiterleben nach dem Tode orientiert. Nach Nietzsche haben vor allem namhafte Künstler das Jenseits als Konstrukt verworfen und widmen sich der körperlichen Dimension und anerkennen die Beschränkung des Lebens.
Der große Denker und Autor Albert Camus kam zu dem Schluss, dass der Selbstmord das einzige ernste philosophische Problem sei. Soll man sich nun umbringen bei der Sinnlosigkeit und Endlichkeit dieses absurden Lebens? Heidegger sprach zu seinem Schüler Gadamer vom Da-Sein im Menschen und das die Wahrheit des Seins das Wesen sei - einem weiteren philosophischen Begriff. Es könnte essentielles Leben bedeuten.
Albert Camus vermittelt uns in seinem Sisyphos-Essay überraschend ein eindeutiges Ja zum Leben und ein Nein zum Selbstmord auch unter den Bedingungen wie Sisyphos seine Zeit verbringen musste. Wir sollten jeden Tag unserer begrenzten Lebenszeit nutzen und die Freiheit leben wie es bei Martin Meyer dem Biographen Camus heißt und versuchen, anderen eine Freude zu bereiten und das Feiern nicht zu vergessen wie es uns Künstler zum Glück oft vorleben. Soweit Camus.
Wer sterben will leidet in Deutschland unter unzumutbaren Lebensbedingungen - vor allem in den Pflegeheimen. Es sind systembedingte Missstände, hervorgerufen durch zu wenig und schlecht ausgebildetes Personal. Der Gesetzgeber hat Schutzpflichten gegenüber den Bewohnern der Heime vernachlässigt. Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden hierzu in Karlsruhe eingelegt.
In der nächtlichen Sitzung vor der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages gelang es dem Hospiz-Verband (DHPV) über Herrn Lauterbach (SPD) wenigstens die mageren Sätze „Sterben in Würde" und „Förderung der Hospize und der Palliativmedizin" im Kapitel Pflege dieses Papiers in letzter Minute noch unterzubringen. So wurde es wenigstens erreicht, dass die Diskussion um Pflege und Sterben miteinander verknüpft werden.
Sterbende Menschen brauchen so viel Fürsorge wie Säuglinge. Der Satz „ich will nicht mehr leben" heißt richtigerweise „ich will so nicht mehr leben". Es ist fiktiv und unwahrscheinlich, jedoch angenommen ein medizinisches Ethikkonzil wird in einem Pflegeheim einberufen wegen des Wunsches nach Sterbehilfe und Verweigerung durch die Heimleitung. Die Argumente der Beteiligten werden reflektiert und die Begründungen der unterschiedlichen Positionen aufgenommen.
Den Standardrahmen für eine Ethikberatung stellen in der westlichen Welt die vier Prinzipien von Beauchamp und Childress aus ihrem amerikanischen Lehrbuch „Principles of Biomedical Ethics" dar: 1. Autonomie des Betroffenen, 2. Benefit, 3. Keinen Schaden, 4. Gerechtigkeit (fair gegenüber anderen Betroffenen). Der Ethikberater kann nur vermitteln, dass es in Deutschland keine rechtliche Grundlage für eine Tötung auf Verlangen gibt und nach dem Standesrecht in dem angenommenen Bundesland den Ärzten ein assistierter Suizid verboten ist.
Ethik muss vom Recht, von Gesetzen und Leitlinien für die Begründung einer sittlichen Empfehlung grundlegend getragen werden, um einen Konsens bei unterschiedlichen Positionen herbeizuführen. Das ist das Dilemma für die Befürworter zumindest eines offiziellen ärztlich assistierten Suizids, so dass vier Wissenschaftler (Palliativmediziner, Ethiker, Philosoph und Strafrechtler) unter der Leitung vom Palliativmediziner Borasio sich gezwungen sahen, § 217 und 217a StGB zu ändern als Angebot für die Verabschiedung durch die Bundestagsabgeordneten.
Ohne eine gesetzliche Grundlage können keine ethisch gesicherten Empfehlungen getroffen werden und Ärzte können nicht abgesichert handeln mit entsprechender Transparenz für die Gesellschaft. Genau diese Intention führte in Holland und in Belgien zu den bekannten Gesetzen dort, um die verbreitete verdeckte Sterbehilfe zu beenden. Letztere besteht wie bekannt auch in Deutschland.
Der Gesetzentwurf erschien in Buchform: „Selbstbestimmung im Sterben - Fürsorge im Leben", Kohlhammer - Verlag, 2014. Befürworter und Gegner einer Liberalisierung der Sterbehilfe und aktuell des ärztlich assistierten Suizids begründen ihre Position mit §1 des Grundgesetz (Würde) und die Befürworter mit Absatz 1 von §2 (Entfaltung der Persönlichkeit) und die Gegner mit Absatz 2 (Unversehrtheit) dieses §2. Damit werden beide Positionen ethisch mit dem höchsten Gesetz (Grundgesetz) begründet.
Die Kritiker vermissen an dieser Debatte die Würde nicht nur am Lebensende sondern während der gesamten Lebenszeit eines Menschen. Deshalb fordert u. a, der Sozialverband VdK Mindeststandards und eine bessere Aufsicht für Alten- und Pflegeheime. Der Verband vermisst Rettungsschirme der Regierung für das Soziale bei Aufnahme von Milliardenstaatsschulden für Rettungsschirme der Banken.
Der Berliner Medizinhistoriker Gerhard Baader bekannt durch seine Arbeiten über die Euthanasie der Nationalsozialisten sieht bei den Befürwortern einer Liberalisierung der Sterbehilfe in der Verwendung des Begriffes Selbstbestimmung eine Scheinautonomie die Todesart zu bestimmen verursacht durch die Profit orientierten gesellschaftlichen Verhältnissen in den Heimen und Krankenhäusern.
Giovanni Maio aus Freiburg ist einer der wenigen namhaften Ethiker in Deutschland, der sich gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe stellt und betont, dass der Mensch ein Leben lang auf die Hilfe Dritter angewiesen ist. Ob der Wunsch nach Hilfe beim Sterben ein Recht begründet, darf der Bürger nicht entscheiden. Er wird in Deutschland nicht gefragt. Die Schweizer konnten bereits 1941 in einer Volksbefragung hierzu ihr Votum abgeben.
Davon sind wir weit entfernt - doch die Zeit wäre reif dafür. Es sind die Parteien und ihre Abgeordneten im Bundestag dominiert von der Berufsgruppe der Rechtsanwälte und Juristen die es verhindern. Blockierer bei der Zuwendung für die Bewohner der Alten- und Pflegeheime sind die Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der frühere Leiter des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWIG) Peter Sawicki hätte die breite Zustimmung bei einer Volksbefragung, wenn die Krankenkassen eine wöchentliche Vollmassage den Bewohnern der Alten- und Pflegeheime finanzieren würden, wie er es aus guten Gründen fordert.
Es wäre die ideale preiswerte Prävention, Fürsorge und Therapie bei Vereinsamung, Altersdepression und kognitiven Einschränkungen.
Der neue Gesundheitsminister Gröhe fordert: „Jede Form der Selbsttötungshilfe muss verboten werden", u. a. durch Verschärfung des Strafgesetzbuches. Das prominente Mitglied der katholischen Kirche Hans Küng äußerte sich: „Niemand soll zum Sterben gedrängt, aber auch niemand zum Leben gezwungen werden". Die humanistischen Vereine erinnern an die frühere Rechtsprechung, wonach der Arzt oder Angehörige die erlösende Medizin reichen durften.
Bei Ohnmacht der Suizidenten mussten sie jedoch Hilfe leisten. Mit Inkrafttreten der Patientenverfügung 2009 hat der Wille des Suizidenten die größere und entscheidende Bedeutung wird argumentiert. Der Beschluss des Ärztetages von 2011 eines generellen standesrechtlichen Verbots der Freitodhilfe hat keine bindende Wirkung, wenn die jeweilige Landesärztekammer nicht zustimmt, z. B. kann ein Berliner Arzt nach seinem Gewissen entscheiden beim ärztlich assistierten Suizid jedoch im benachbarten Brandenburg müsste der Arzt mit einem Entzug seiner Approbation rechnen.
Die Berliner ärztlichen Befürworter der Sterbehilfe argumentieren, dass eine Verweigerung den organisierten und kommerziellen Sterbehilfeorganisationen Vorschub leistet.
Der Gesetzentwurf der letzten Regierung durch die damalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (selbst Mitglied eines humanistischen Vereins) richtete sich gegen diese Organisationen. Die Gegner einer Liberalisierung der Sterbehilfe wie Eckhard Nagel argumentieren, dass Selbstbestimmung bescheidener ist als die begriffsverwandte Autonomie.
Es gibt moralische Grenzen gegen sich selbst, die der Selbstbestimmung Grenzen setzen. Wie oben ausgeführt akzeptieren die meisten Ethiker moralische Positionen nicht und fordern eindeutige begründete Gesetze für klare Regeln und Transparenz bei existierender verdeckter Sterbehilfe im Lande. Die Befragung der Ruhr-Universität Bochum bei Palliativmedizinern ergab, dass bei ¾ der Fälle (780) in der letzten Lebensphase durch Opiate eine Lebensverkürzung in Kauf genommen wurde. In zehn Fällen wurde der Tod gezielt durch Substanzen herbeigeführt.
Der Studienleiter und Ethiker Jochen Vollmann äußerte sich 2010: „was heute schon Praxis ist, wird bald auch gesellschaftlich akzeptiert sein." 2012 berichtete die international angesehene Fachzeitschrift Lancet über die Zahlen aus den Niederlanden zur Tötung auf Verlangen bzw. zum assistierten Suizid. 2010 wurden 1,8% der Todesfälle durch Tötung oder Beihilfe zur Selbsttötung (0,1%) verursacht. Bei 12,3% der Verstorbenen führte eine tiefe Dauersedierung zum Tode. Für die Autoren sind Tötung auf Verlangen und assistierter Suizid völlig identisch und werden in einer Kategorie geführt.
Die Zahl der Fälle von Sterbehilfe ist seit Einführung des Gesetzes gleich geblieben. 50% der Sterbehilfeanträge wurden abgelehnt. Es ist nicht zu einem Dominoeffekt mit drastischer Zunahme von Sterbehilfe gekommen. Die verhältnismäßig hohe Zahl von tiefer Dauersedierung wird unterschiedlich interpretiert. Sie könnte für eine gute palliativmedizinische schmerzfreie Betreuung sprechen. Andererseits wird dahinter eine weiterhin bestehende verdeckte Sterbehilfe gesehen, um die Dokumentation und Bürokratie bei offizieller Sterbehilfe zu umgehen.
Informativ ist die Debatte und ihre Resultate mit Hilfe interaktiver Visualisierungstechniken zur Sterbe- und Suizidhilfe der Heinrich Böll Stiftung 2011 unter: Sterbehilfe. Für und Wider.org Bemerkenswerte Aussagen: Der Unterschied zwischen Sterbenlassen und Tötung auf Verlangen erscheint in vielen Situationen als ethisch kaum signifikant. Ohne Regulierung droht verdeckte Sterbehilfe im Kontext nicht dokumentierter palliativmedizinischer Behandlung.
Verrechtlichung erhöht Unsicherheit und zerstört den faktisch existierenden Schutzraum der Hospiz- Behandlung... es steht außer Frage, dass in 5-10% der Fälle die Palliativmedizin die Leiden der Patienten nicht lindern kann.
Gesetzliche Klarstellungen bringen Vorteile, aber auch Nachteile mit sich. In Bezug auf die Tötung auf Verlangen sind sich die meisten Teilnehmer einig, dass diese zumindest in einigen Fällen ethisch zu verantworten ist. Demenz ist besonders regulierungsbedürftig wegen der Änderung der Meinung zur Patientenverfügung (Ulysses-Vertrag). Diskutiert wird eine mögliche Veränderung des gesellschaftlichen Klimas bei Tötung auf Verlangen/voluntary euthanasia. Sozialer Druck könnte aufgebaut werden.
Im Gesundheitswesen herrscht immer größerer ökonomischer Druck, so dass verdeckte Interessen nach einer Liberalisierung von Sterbehilfe im Spiel sein könnten. Heute wissen wir, dass die nationalsozialistische Euthanasie in der Hauptsache nicht aus Mitleid oder Degenerationsängsten sondern auf ökonomischen Überlegungen basierte. Vor diesem Hintergrund wird gewarnt, dass in einer leistungsorientierten Gesellschaft das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben eine Bewertung des Lebens nach sich ziehen kann, das sich an wirtschaftlichen Maßstäben orientiert und so zum Promotor einer Ökonomie der Erlösung wird.
Die Empfehlungen des Deutschen Juristentages 2006 besagen: Die gesetzliche Rücknahme der Garantenpflicht des Arztes für das Leben, sofern der Suizid „freiverantwortlich" war und die Umwandlung aller standesrechtlichen Missbilligungen in Tolerierungen der ärztlichen Suizidhilfe als ethisch vertretbare Form der Sterbebegleitung. Der Bundesgesundheitsminister möchte die organisierte Beihilfe zum Suizid verbieten.
Die Meinungsfindung im Parlament zieht sich auch in dieser Legislaturperiode wieder hin oder wird nie abgeschlossen wie beim Gesetzentwurf der vorigen Regierung. Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg rügte 2012 die Weigerung der deutschen Justiz die Beschwerden eines Mannes (Erwerb einer tödlichen Dosis von Schmerzmitteln für die schwerstbehinderte Ehefrau) weiterzuverfolgen. Deutschland wurde angewiesen Schmerzensgeld und die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das sittliche Argument etwa, dass Rechtspflichten (Du sollst nicht töten) nicht auf dem Altar von Tugendpflichten (Du sollst helfen) geopfert werden dürfen, steht in der Tradition der Vernunftethik von Kant. Im englischsprachigen Raum ist diese Denkform bis heute nicht maßgeblich bei utilitaristischer pragmatischer Tradition. In den Niederlanden ist Tötung auf Verlangen längst zu einem Rechtsanspruch geworden.
In Belgien dürfen selbst Minderjährige selbstbestimmt aus dem Leben scheiden. In Frankreich versprach Präsiden Hollande den ärztlich assistierten Suizid zu legalisieren. In UK hat das Thema das Oberhaus erreicht. In Deutschland klafft bei der Palliativmedizin zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große beschämende Lücke. Jede fünfte verstorbene Frau in Deutschland lebte allein und hatte keine Angehörigen - vor allem in den Städten.
Wo bleibt das würdevolle Sterben und wer hält die Hand in der letzten Stunde? Urban Wiesing, einer der Verfasser des Gesetzentwurfes der Wissenschaftler betonte, der Wandel der Einstellungen zum Sterben ist eine Bewegung hin zu Individualität und Vielfalt. Es dauert eine Weile, bis die Politik solche Entwicklungen wahrnimmt.
Das Parlament ist für die Gesetze zuständig, nicht aber für die privaten Gesinnungen und Überzeugungen zum Suizid von Abgeordneten. Gerichtsmediziner der Universität Zürich publizierten im August 2014 im Journal of Medical Ethics (online) ihre rechtsmedizinischen Analysen der Fälle von assistiertem Suizid-Tourismus im Kanton Zürich. Da kein natürlicher Tod vorliegt, wird der Leichnam der forensischen Pathologie übergeben.
Diese speziellen Fälle von assistiertem Suizid haben sich von 2009 - 2012 verdoppelt. Der größte Teil Sterbewilliger hatte als Grundleiden neurologische Erkrankungen. Die meisten Ausländer kamen aus Deutschland gefolgt von Bürgern aus UK.
Der Widerstand gegen die Unionspläne für ein Sterbehilfeverbot und ein Verbot der organisierten Sterbehilfe wächst. Umfragen in der Bevölkerung werden je nach Fragestellung und wenn sie zu den eigenen Überzeugungen passen zitiert und kolportiert. Kommentare und Leserbriefe nehmen zu.
„Im Bundestag entbrennt der Kampf um den Tod" hieß es z. B. in der Welt. Der Gesetzentwurf der vier Wissenschaftler soll nur den Arzt zum Ansprechpartner der Patienten machen, alles andere ist verboten. Genau nach dem Muster des assistierten Suizids im Bundesstaat Oregon der USA. Die Autoren wollen die ärztliche Suizidhilfe nur zulassen bei einer unheilbaren, zum Tode führenden Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung. Die Diskussion um diese Kriterien begann sofort.
Die ganze Debatte bleibt heuchlerisch. Wie früher ausgeführt (Huffington Post, Verdeckte Sterbehilfe...) wünschen die Ärzte gar keine Regulierung sondern wollen ihre Patienten verdeckt ohne große Bürokratie mit der offiziell als palliative Sedierung deklarierten Behandlung beim Sterben begleiten. Die Zahlen aus den Niederlanden bestätigen dieses Vorgehen ebenfalls, obwohl es dort den offiziellen Weg mit Tötung auf Verlangen gäbe, allerdings mit entsprechender Dokumentation und Bürokratie verbunden.
Die aktuelle Diskussion ändert auch nichts daran, dass höchstens jeder fünfte Sterbende angemessen in Deutschland betreut wird. Zu befürchten ist, dass der Bundestag wieder überfordert ist wie in der letzten Legislaturperiode. Die Zeit ist überreif, dass die Bürger in einer Volksbefragung entscheiden wie und ob die Sterbehilfe bzw. Betreuung und Begleitung Sterbender gestaltet wird und die Bürger direkt empfehlen können wo sie die Prioritäten bei der Verwendung der Milliarden Zwangsbeiträge sehen.
Von allen Seiten wird die Situation in den Alten- und Pflegeheimen bemängelt und von einer Diskriminierung der über 2,6 Millionen Pflegebedürftigen gesprochen. Deutschland ist ein Entwicklungsland auf dem Gebiet der palliativen Versorgung. Es gibt keinen Facharzt für Palliativmedizin wie in UK sondern nur eine in Kursen nebenbei zu erwerbende Zusatzbezeichnung für die Ärzte. Es fehlt in Deutschland weiterhin eine transparente Ergebnisqualität der Schmerzmedizin.
Der Direktor des deutschen Cochrane Zentrums in Freiburg Prof. Gerd Antes von der wohl höchsten Institution des Landes für Qualität in der Medizin kritisierte, dass sich gerade Deutschland im Tiefschlaf befindet, wenn es um Qualität in der medizinischen Forschung geht. Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern, schrieb einst Karl Marx in der 11. Feuerbachthese.
Die deutsche Geschichte der Hospiz-Vereine und der Palliativstationen ist mit maximal 20 - 30 Jahren jung und jünger. Durch eine bürgerliche Bewegung wurde eine Veränderung der unhaltbaren Zustände bei der Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen gegen Widerstände auch der Kirchen eingeleitet.
Der Prozess auf Veränderung kann von diesen Menschen( mit ihrer Herzensbildung) nicht abgekürzt werden durch Töten auf Verlangen oder assistierten Suizid. Sie fordern weiterhin mit der deutschen Charta, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung, seiner jeweiligen persönlichen Lebenssituation oder seinem Lebens- bzw. Aufenthaltsort eine qualitativ hochwertige, multiprofessionelle hospizliche und palliativmedizinische Versorgung und Begleitung erhält.
Der Staat wird in seiner Schutzfunktion nicht ausreichend wahrgenommen, denn der Umgang mit Sterben und Tod ist ein Spiegel für den Umgang mit dem Leben in unserer Gesellschaft.
Die Natur kennt keine Ehrfurcht vor dem Leben. Sie verfährt mit ihm als sei es das Wertloseste in der Welt. Millionenfach gezeugt, wird es zum größten Teil sehr schnell wieder vernichtet oder anderen Leben als Beute vorgeworfen. Am schmerzlichsten ist das Schweigen wenn die Sinnfrage gestellt wird. Die ganze Lebensführung der Menschen hat sich einst am Weiterleben nach dem Tode orientiert. Nach Nietzsche haben vor allem namhafte Künstler das Jenseits als Konstrukt verworfen und widmen sich der körperlichen Dimension und anerkennen die Beschränkung des Lebens.
Der große Denker und Autor Albert Camus kam zu dem Schluss, dass der Selbstmord das einzige ernste philosophische Problem sei. Soll man sich nun umbringen bei der Sinnlosigkeit und Endlichkeit dieses absurden Lebens? Heidegger sprach zu seinem Schüler Gadamer vom Da-Sein im Menschen und das die Wahrheit des Seins das Wesen sei - einem weiteren philosophischen Begriff. Es könnte essentielles Leben bedeuten.
Albert Camus vermittelt uns in seinem Sisyphos-Essay überraschend ein eindeutiges Ja zum Leben und ein Nein zum Selbstmord auch unter den Bedingungen wie Sisyphos seine Zeit verbringen musste. Wir sollten jeden Tag unserer begrenzten Lebenszeit nutzen und die Freiheit leben wie es bei Martin Meyer dem Biographen Camus heißt und versuchen, anderen eine Freude zu bereiten und das Feiern nicht zu vergessen wie es uns Künstler zum Glück oft vorleben. Soweit Camus.
Wer sterben will leidet in Deutschland unter unzumutbaren Lebensbedingungen - vor allem in den Pflegeheimen. Es sind systembedingte Missstände, hervorgerufen durch zu wenig und schlecht ausgebildetes Personal. Der Gesetzgeber hat Schutzpflichten gegenüber den Bewohnern der Heime vernachlässigt. Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden hierzu in Karlsruhe eingelegt.
In der nächtlichen Sitzung vor der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages gelang es dem Hospiz-Verband (DHPV) über Herrn Lauterbach (SPD) wenigstens die mageren Sätze „Sterben in Würde" und „Förderung der Hospize und der Palliativmedizin" im Kapitel Pflege dieses Papiers in letzter Minute noch unterzubringen. So wurde es wenigstens erreicht, dass die Diskussion um Pflege und Sterben miteinander verknüpft werden.
Sterbende Menschen brauchen so viel Fürsorge wie Säuglinge. Der Satz „ich will nicht mehr leben" heißt richtigerweise „ich will so nicht mehr leben". Es ist fiktiv und unwahrscheinlich, jedoch angenommen ein medizinisches Ethikkonzil wird in einem Pflegeheim einberufen wegen des Wunsches nach Sterbehilfe und Verweigerung durch die Heimleitung. Die Argumente der Beteiligten werden reflektiert und die Begründungen der unterschiedlichen Positionen aufgenommen.
Den Standardrahmen für eine Ethikberatung stellen in der westlichen Welt die vier Prinzipien von Beauchamp und Childress aus ihrem amerikanischen Lehrbuch „Principles of Biomedical Ethics" dar: 1. Autonomie des Betroffenen, 2. Benefit, 3. Keinen Schaden, 4. Gerechtigkeit (fair gegenüber anderen Betroffenen). Der Ethikberater kann nur vermitteln, dass es in Deutschland keine rechtliche Grundlage für eine Tötung auf Verlangen gibt und nach dem Standesrecht in dem angenommenen Bundesland den Ärzten ein assistierter Suizid verboten ist.
Ethik muss vom Recht, von Gesetzen und Leitlinien für die Begründung einer sittlichen Empfehlung grundlegend getragen werden, um einen Konsens bei unterschiedlichen Positionen herbeizuführen. Das ist das Dilemma für die Befürworter zumindest eines offiziellen ärztlich assistierten Suizids, so dass vier Wissenschaftler (Palliativmediziner, Ethiker, Philosoph und Strafrechtler) unter der Leitung vom Palliativmediziner Borasio sich gezwungen sahen, § 217 und 217a StGB zu ändern als Angebot für die Verabschiedung durch die Bundestagsabgeordneten.
Ohne eine gesetzliche Grundlage können keine ethisch gesicherten Empfehlungen getroffen werden und Ärzte können nicht abgesichert handeln mit entsprechender Transparenz für die Gesellschaft. Genau diese Intention führte in Holland und in Belgien zu den bekannten Gesetzen dort, um die verbreitete verdeckte Sterbehilfe zu beenden. Letztere besteht wie bekannt auch in Deutschland.
Der Gesetzentwurf erschien in Buchform: „Selbstbestimmung im Sterben - Fürsorge im Leben", Kohlhammer - Verlag, 2014. Befürworter und Gegner einer Liberalisierung der Sterbehilfe und aktuell des ärztlich assistierten Suizids begründen ihre Position mit §1 des Grundgesetz (Würde) und die Befürworter mit Absatz 1 von §2 (Entfaltung der Persönlichkeit) und die Gegner mit Absatz 2 (Unversehrtheit) dieses §2. Damit werden beide Positionen ethisch mit dem höchsten Gesetz (Grundgesetz) begründet.
Die Kritiker vermissen an dieser Debatte die Würde nicht nur am Lebensende sondern während der gesamten Lebenszeit eines Menschen. Deshalb fordert u. a, der Sozialverband VdK Mindeststandards und eine bessere Aufsicht für Alten- und Pflegeheime. Der Verband vermisst Rettungsschirme der Regierung für das Soziale bei Aufnahme von Milliardenstaatsschulden für Rettungsschirme der Banken.
Der Berliner Medizinhistoriker Gerhard Baader bekannt durch seine Arbeiten über die Euthanasie der Nationalsozialisten sieht bei den Befürwortern einer Liberalisierung der Sterbehilfe in der Verwendung des Begriffes Selbstbestimmung eine Scheinautonomie die Todesart zu bestimmen verursacht durch die Profit orientierten gesellschaftlichen Verhältnissen in den Heimen und Krankenhäusern.
Giovanni Maio aus Freiburg ist einer der wenigen namhaften Ethiker in Deutschland, der sich gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe stellt und betont, dass der Mensch ein Leben lang auf die Hilfe Dritter angewiesen ist. Ob der Wunsch nach Hilfe beim Sterben ein Recht begründet, darf der Bürger nicht entscheiden. Er wird in Deutschland nicht gefragt. Die Schweizer konnten bereits 1941 in einer Volksbefragung hierzu ihr Votum abgeben.
Davon sind wir weit entfernt - doch die Zeit wäre reif dafür. Es sind die Parteien und ihre Abgeordneten im Bundestag dominiert von der Berufsgruppe der Rechtsanwälte und Juristen die es verhindern. Blockierer bei der Zuwendung für die Bewohner der Alten- und Pflegeheime sind die Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der frühere Leiter des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWIG) Peter Sawicki hätte die breite Zustimmung bei einer Volksbefragung, wenn die Krankenkassen eine wöchentliche Vollmassage den Bewohnern der Alten- und Pflegeheime finanzieren würden, wie er es aus guten Gründen fordert.
Es wäre die ideale preiswerte Prävention, Fürsorge und Therapie bei Vereinsamung, Altersdepression und kognitiven Einschränkungen.
Der neue Gesundheitsminister Gröhe fordert: „Jede Form der Selbsttötungshilfe muss verboten werden", u. a. durch Verschärfung des Strafgesetzbuches. Das prominente Mitglied der katholischen Kirche Hans Küng äußerte sich: „Niemand soll zum Sterben gedrängt, aber auch niemand zum Leben gezwungen werden". Die humanistischen Vereine erinnern an die frühere Rechtsprechung, wonach der Arzt oder Angehörige die erlösende Medizin reichen durften.
Bei Ohnmacht der Suizidenten mussten sie jedoch Hilfe leisten. Mit Inkrafttreten der Patientenverfügung 2009 hat der Wille des Suizidenten die größere und entscheidende Bedeutung wird argumentiert. Der Beschluss des Ärztetages von 2011 eines generellen standesrechtlichen Verbots der Freitodhilfe hat keine bindende Wirkung, wenn die jeweilige Landesärztekammer nicht zustimmt, z. B. kann ein Berliner Arzt nach seinem Gewissen entscheiden beim ärztlich assistierten Suizid jedoch im benachbarten Brandenburg müsste der Arzt mit einem Entzug seiner Approbation rechnen.
Die Berliner ärztlichen Befürworter der Sterbehilfe argumentieren, dass eine Verweigerung den organisierten und kommerziellen Sterbehilfeorganisationen Vorschub leistet.
Der Gesetzentwurf der letzten Regierung durch die damalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (selbst Mitglied eines humanistischen Vereins) richtete sich gegen diese Organisationen. Die Gegner einer Liberalisierung der Sterbehilfe wie Eckhard Nagel argumentieren, dass Selbstbestimmung bescheidener ist als die begriffsverwandte Autonomie.
Es gibt moralische Grenzen gegen sich selbst, die der Selbstbestimmung Grenzen setzen. Wie oben ausgeführt akzeptieren die meisten Ethiker moralische Positionen nicht und fordern eindeutige begründete Gesetze für klare Regeln und Transparenz bei existierender verdeckter Sterbehilfe im Lande. Die Befragung der Ruhr-Universität Bochum bei Palliativmedizinern ergab, dass bei ¾ der Fälle (780) in der letzten Lebensphase durch Opiate eine Lebensverkürzung in Kauf genommen wurde. In zehn Fällen wurde der Tod gezielt durch Substanzen herbeigeführt.
Der Studienleiter und Ethiker Jochen Vollmann äußerte sich 2010: „was heute schon Praxis ist, wird bald auch gesellschaftlich akzeptiert sein." 2012 berichtete die international angesehene Fachzeitschrift Lancet über die Zahlen aus den Niederlanden zur Tötung auf Verlangen bzw. zum assistierten Suizid. 2010 wurden 1,8% der Todesfälle durch Tötung oder Beihilfe zur Selbsttötung (0,1%) verursacht. Bei 12,3% der Verstorbenen führte eine tiefe Dauersedierung zum Tode. Für die Autoren sind Tötung auf Verlangen und assistierter Suizid völlig identisch und werden in einer Kategorie geführt.
Die Zahl der Fälle von Sterbehilfe ist seit Einführung des Gesetzes gleich geblieben. 50% der Sterbehilfeanträge wurden abgelehnt. Es ist nicht zu einem Dominoeffekt mit drastischer Zunahme von Sterbehilfe gekommen. Die verhältnismäßig hohe Zahl von tiefer Dauersedierung wird unterschiedlich interpretiert. Sie könnte für eine gute palliativmedizinische schmerzfreie Betreuung sprechen. Andererseits wird dahinter eine weiterhin bestehende verdeckte Sterbehilfe gesehen, um die Dokumentation und Bürokratie bei offizieller Sterbehilfe zu umgehen.
Informativ ist die Debatte und ihre Resultate mit Hilfe interaktiver Visualisierungstechniken zur Sterbe- und Suizidhilfe der Heinrich Böll Stiftung 2011 unter: Sterbehilfe. Für und Wider.org Bemerkenswerte Aussagen: Der Unterschied zwischen Sterbenlassen und Tötung auf Verlangen erscheint in vielen Situationen als ethisch kaum signifikant. Ohne Regulierung droht verdeckte Sterbehilfe im Kontext nicht dokumentierter palliativmedizinischer Behandlung.
Verrechtlichung erhöht Unsicherheit und zerstört den faktisch existierenden Schutzraum der Hospiz- Behandlung... es steht außer Frage, dass in 5-10% der Fälle die Palliativmedizin die Leiden der Patienten nicht lindern kann.
Gesetzliche Klarstellungen bringen Vorteile, aber auch Nachteile mit sich. In Bezug auf die Tötung auf Verlangen sind sich die meisten Teilnehmer einig, dass diese zumindest in einigen Fällen ethisch zu verantworten ist. Demenz ist besonders regulierungsbedürftig wegen der Änderung der Meinung zur Patientenverfügung (Ulysses-Vertrag). Diskutiert wird eine mögliche Veränderung des gesellschaftlichen Klimas bei Tötung auf Verlangen/voluntary euthanasia. Sozialer Druck könnte aufgebaut werden.
Im Gesundheitswesen herrscht immer größerer ökonomischer Druck, so dass verdeckte Interessen nach einer Liberalisierung von Sterbehilfe im Spiel sein könnten. Heute wissen wir, dass die nationalsozialistische Euthanasie in der Hauptsache nicht aus Mitleid oder Degenerationsängsten sondern auf ökonomischen Überlegungen basierte. Vor diesem Hintergrund wird gewarnt, dass in einer leistungsorientierten Gesellschaft das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben eine Bewertung des Lebens nach sich ziehen kann, das sich an wirtschaftlichen Maßstäben orientiert und so zum Promotor einer Ökonomie der Erlösung wird.
Die Empfehlungen des Deutschen Juristentages 2006 besagen: Die gesetzliche Rücknahme der Garantenpflicht des Arztes für das Leben, sofern der Suizid „freiverantwortlich" war und die Umwandlung aller standesrechtlichen Missbilligungen in Tolerierungen der ärztlichen Suizidhilfe als ethisch vertretbare Form der Sterbebegleitung. Der Bundesgesundheitsminister möchte die organisierte Beihilfe zum Suizid verbieten.
Die Meinungsfindung im Parlament zieht sich auch in dieser Legislaturperiode wieder hin oder wird nie abgeschlossen wie beim Gesetzentwurf der vorigen Regierung. Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg rügte 2012 die Weigerung der deutschen Justiz die Beschwerden eines Mannes (Erwerb einer tödlichen Dosis von Schmerzmitteln für die schwerstbehinderte Ehefrau) weiterzuverfolgen. Deutschland wurde angewiesen Schmerzensgeld und die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das sittliche Argument etwa, dass Rechtspflichten (Du sollst nicht töten) nicht auf dem Altar von Tugendpflichten (Du sollst helfen) geopfert werden dürfen, steht in der Tradition der Vernunftethik von Kant. Im englischsprachigen Raum ist diese Denkform bis heute nicht maßgeblich bei utilitaristischer pragmatischer Tradition. In den Niederlanden ist Tötung auf Verlangen längst zu einem Rechtsanspruch geworden.
In Belgien dürfen selbst Minderjährige selbstbestimmt aus dem Leben scheiden. In Frankreich versprach Präsiden Hollande den ärztlich assistierten Suizid zu legalisieren. In UK hat das Thema das Oberhaus erreicht. In Deutschland klafft bei der Palliativmedizin zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große beschämende Lücke. Jede fünfte verstorbene Frau in Deutschland lebte allein und hatte keine Angehörigen - vor allem in den Städten.
Wo bleibt das würdevolle Sterben und wer hält die Hand in der letzten Stunde? Urban Wiesing, einer der Verfasser des Gesetzentwurfes der Wissenschaftler betonte, der Wandel der Einstellungen zum Sterben ist eine Bewegung hin zu Individualität und Vielfalt. Es dauert eine Weile, bis die Politik solche Entwicklungen wahrnimmt.
Das Parlament ist für die Gesetze zuständig, nicht aber für die privaten Gesinnungen und Überzeugungen zum Suizid von Abgeordneten. Gerichtsmediziner der Universität Zürich publizierten im August 2014 im Journal of Medical Ethics (online) ihre rechtsmedizinischen Analysen der Fälle von assistiertem Suizid-Tourismus im Kanton Zürich. Da kein natürlicher Tod vorliegt, wird der Leichnam der forensischen Pathologie übergeben.
Diese speziellen Fälle von assistiertem Suizid haben sich von 2009 - 2012 verdoppelt. Der größte Teil Sterbewilliger hatte als Grundleiden neurologische Erkrankungen. Die meisten Ausländer kamen aus Deutschland gefolgt von Bürgern aus UK.
Der Widerstand gegen die Unionspläne für ein Sterbehilfeverbot und ein Verbot der organisierten Sterbehilfe wächst. Umfragen in der Bevölkerung werden je nach Fragestellung und wenn sie zu den eigenen Überzeugungen passen zitiert und kolportiert. Kommentare und Leserbriefe nehmen zu.
„Im Bundestag entbrennt der Kampf um den Tod" hieß es z. B. in der Welt. Der Gesetzentwurf der vier Wissenschaftler soll nur den Arzt zum Ansprechpartner der Patienten machen, alles andere ist verboten. Genau nach dem Muster des assistierten Suizids im Bundesstaat Oregon der USA. Die Autoren wollen die ärztliche Suizidhilfe nur zulassen bei einer unheilbaren, zum Tode führenden Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung. Die Diskussion um diese Kriterien begann sofort.
Die ganze Debatte bleibt heuchlerisch. Wie früher ausgeführt (Huffington Post, Verdeckte Sterbehilfe...) wünschen die Ärzte gar keine Regulierung sondern wollen ihre Patienten verdeckt ohne große Bürokratie mit der offiziell als palliative Sedierung deklarierten Behandlung beim Sterben begleiten. Die Zahlen aus den Niederlanden bestätigen dieses Vorgehen ebenfalls, obwohl es dort den offiziellen Weg mit Tötung auf Verlangen gäbe, allerdings mit entsprechender Dokumentation und Bürokratie verbunden.
Die aktuelle Diskussion ändert auch nichts daran, dass höchstens jeder fünfte Sterbende angemessen in Deutschland betreut wird. Zu befürchten ist, dass der Bundestag wieder überfordert ist wie in der letzten Legislaturperiode. Die Zeit ist überreif, dass die Bürger in einer Volksbefragung entscheiden wie und ob die Sterbehilfe bzw. Betreuung und Begleitung Sterbender gestaltet wird und die Bürger direkt empfehlen können wo sie die Prioritäten bei der Verwendung der Milliarden Zwangsbeiträge sehen.
Von allen Seiten wird die Situation in den Alten- und Pflegeheimen bemängelt und von einer Diskriminierung der über 2,6 Millionen Pflegebedürftigen gesprochen. Deutschland ist ein Entwicklungsland auf dem Gebiet der palliativen Versorgung. Es gibt keinen Facharzt für Palliativmedizin wie in UK sondern nur eine in Kursen nebenbei zu erwerbende Zusatzbezeichnung für die Ärzte. Es fehlt in Deutschland weiterhin eine transparente Ergebnisqualität der Schmerzmedizin.
Der Direktor des deutschen Cochrane Zentrums in Freiburg Prof. Gerd Antes von der wohl höchsten Institution des Landes für Qualität in der Medizin kritisierte, dass sich gerade Deutschland im Tiefschlaf befindet, wenn es um Qualität in der medizinischen Forschung geht. Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern, schrieb einst Karl Marx in der 11. Feuerbachthese.
Die deutsche Geschichte der Hospiz-Vereine und der Palliativstationen ist mit maximal 20 - 30 Jahren jung und jünger. Durch eine bürgerliche Bewegung wurde eine Veränderung der unhaltbaren Zustände bei der Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen gegen Widerstände auch der Kirchen eingeleitet.
Der Prozess auf Veränderung kann von diesen Menschen( mit ihrer Herzensbildung) nicht abgekürzt werden durch Töten auf Verlangen oder assistierten Suizid. Sie fordern weiterhin mit der deutschen Charta, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung, seiner jeweiligen persönlichen Lebenssituation oder seinem Lebens- bzw. Aufenthaltsort eine qualitativ hochwertige, multiprofessionelle hospizliche und palliativmedizinische Versorgung und Begleitung erhält.
Der Staat wird in seiner Schutzfunktion nicht ausreichend wahrgenommen, denn der Umgang mit Sterben und Tod ist ein Spiegel für den Umgang mit dem Leben in unserer Gesellschaft.