Einvernehmlicher Inzest unter erwachsenen Geschwistern soll nach einer Empfehlung des Ethikrates künftig nicht mehr unter Strafe stehen. Das Strafrecht sei nicht das geeignete Mittel, "ein gesellschaftliches Tabu zu bewahren", heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Positionspapier.
Deshalb sollte der Gesetzgeber den entsprechenden Strafrechtsparagrafen (§ 173 StGB) streichen. Er sieht für Beischlaf zwischen Geschwistern bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor. Das Expertengremium, dem Wissenschaftler verschiedenster Fachrichtungen angehören, berät Bundesregierung und Bundestag in ethischen Streitfragen.
In dem mit Mehrheit im Ethikrat verabschiedeten Papier heißt es, das Strafrecht habe nicht die Aufgabe, "für den Geschlechtsverkehr mündiger Bürger moralische Standards oder Grenzen durchzusetzen, sondern den Einzelnen vor Schädigungen und groben Belästigungen und die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen zu schützen.
Dem dienten vielmehr andere Schutz-Paragrafen, wie etwa gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen sowie sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Alle diese Bestimmungen seien selbstverständlich auch für sexuelle Handlungen zwischen Blutsverwandten gültig.
Im Fall eines einvernehmlichen Inzests unter volljährigen Geschwistern könnten dagegen "weder die Befürchtung negativer Folgen für die Familie noch die Möglichkeit der Geburt von Kindern aus solchen Inzestbeziehungen ein strafrechtliches Verbot dieser Beziehungen rechtfertigen", heißt es in der Empfehlung weiter. "Das Grundrecht der erwachsenen Geschwister auf sexuelle Selbstbestimmung ist in diesen Fällen stärker zu gewichten als das abstrakte Schutzgut der Familie."
Der Ethikrat verweist darauf, dass Geschwisterinzest nach allen verfügbaren Daten in den westlichen Gesellschaften sehr selten anzutreffen sei. Betroffene schilderten aber, wie schwierig ihre Situation angesichts der Strafandrohung sei. "Sie fühlen sich in ihren grundlegenden Freiheitsrechten verletzt und zu Heimlichkeit oder Verleugnung ihrer Liebe gezwungen."
Die Mehrheitsempfehlung des Ethikrates wurde von 14 Mitgliedern unterzeichnet. In einem abweichenden Votum erklären dagegen neun Mitglieder des Gremiums, sie sähen in einer Änderung des Strafrechts "ein irritierendes rechtspolitisches Signal". Der Schutz der Integrität unterschiedlicher familialer Rollen sei "wichtige Voraussetzung gelingender Persönlichkeitsentfaltung".
Anlass für die Stellungnahme des Ethikrates war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2012. Dieser hatte die Beschwerde eines in Deutschland wegen Inzests verurteilten Mannes gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter hatten 2008 festgestellt, dass das Inzestverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund überprüfte der Ethikrat nun, ob aus ethischen Gründen eine Änderung der derzeitigen Rechtslage empfehlenswert sei.
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, kritisierte das Mehrheitsvotum im Ethikrat als falsches Signal.
Deshalb sollte der Gesetzgeber den entsprechenden Strafrechtsparagrafen (§ 173 StGB) streichen. Er sieht für Beischlaf zwischen Geschwistern bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor. Das Expertengremium, dem Wissenschaftler verschiedenster Fachrichtungen angehören, berät Bundesregierung und Bundestag in ethischen Streitfragen.
In dem mit Mehrheit im Ethikrat verabschiedeten Papier heißt es, das Strafrecht habe nicht die Aufgabe, "für den Geschlechtsverkehr mündiger Bürger moralische Standards oder Grenzen durchzusetzen, sondern den Einzelnen vor Schädigungen und groben Belästigungen und die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen zu schützen.
Dem dienten vielmehr andere Schutz-Paragrafen, wie etwa gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen sowie sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Alle diese Bestimmungen seien selbstverständlich auch für sexuelle Handlungen zwischen Blutsverwandten gültig.
Im Fall eines einvernehmlichen Inzests unter volljährigen Geschwistern könnten dagegen "weder die Befürchtung negativer Folgen für die Familie noch die Möglichkeit der Geburt von Kindern aus solchen Inzestbeziehungen ein strafrechtliches Verbot dieser Beziehungen rechtfertigen", heißt es in der Empfehlung weiter. "Das Grundrecht der erwachsenen Geschwister auf sexuelle Selbstbestimmung ist in diesen Fällen stärker zu gewichten als das abstrakte Schutzgut der Familie."
Der Ethikrat verweist darauf, dass Geschwisterinzest nach allen verfügbaren Daten in den westlichen Gesellschaften sehr selten anzutreffen sei. Betroffene schilderten aber, wie schwierig ihre Situation angesichts der Strafandrohung sei. "Sie fühlen sich in ihren grundlegenden Freiheitsrechten verletzt und zu Heimlichkeit oder Verleugnung ihrer Liebe gezwungen."
Die Mehrheitsempfehlung des Ethikrates wurde von 14 Mitgliedern unterzeichnet. In einem abweichenden Votum erklären dagegen neun Mitglieder des Gremiums, sie sähen in einer Änderung des Strafrechts "ein irritierendes rechtspolitisches Signal". Der Schutz der Integrität unterschiedlicher familialer Rollen sei "wichtige Voraussetzung gelingender Persönlichkeitsentfaltung".
Anlass für die Stellungnahme des Ethikrates war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2012. Dieser hatte die Beschwerde eines in Deutschland wegen Inzests verurteilten Mannes gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter hatten 2008 festgestellt, dass das Inzestverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund überprüfte der Ethikrat nun, ob aus ethischen Gründen eine Änderung der derzeitigen Rechtslage empfehlenswert sei.
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, kritisierte das Mehrheitsvotum im Ethikrat als falsches Signal.
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