Ein Gutschachten der deutschen Justizbehörden übt scharfe Kritik an dem Entwurf zu einem neuen Kinderpornografie-Gesetz.
Wie die "Bild" berichtet, kann die geplante Reform des Kinderpornografie-Gesetzes dazu führen, dass der unter Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie stehende frühere SPD-Politiker Edathy straffrei bleibt.
Edathy könnte straffrei bleiben, obwohl er gegen aktuelles Recht verstoßen hat
Das Unglaubliche: Selbst wenn bewiesen wäre, dass er gegen aktuelles Recht verstoßen habe, würde er straffrei bleiben.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat diese Gesetzesvorlage geschrieben, welche eine Überarbeitung des Paragrafen 184b vorsieht.
Dieser regelt unter anderem die sogenannte „Eigenbesitzverschaffung“ von Kinderpornografie. Bisher macht sich strafbar, wer Kinderpornos sucht, anschaut oder anklickt, egal, ob er die Fotos oder Videos danach löscht. Ihm drohen dabei bis zu zwei Jahre Haft.
Den Strafverfolgern reichen, wie im Fall Edathy,Log-Dateien der Server als Beweis.
Edathy hatte mit seinem Bundestags-Laptop im Herbst in mindestens sechs Fällen strafbares kinderpornografisches Material auf seinem Dienstlaptop aufgerufen.
Das neue Gesetz, das am 17. September im Kabinett beschlossen werden soll, reißt hier laut Gutachten eine gefährliche Lücke, schreibt "Bild".
Künftig sollen sich Täter auf einen „freiwilligen Rücktritt von der Tat“ berufen können. Damit bliebe der Täter also straffrei, weil er behaupten kann, die Fotos nur einmalig angeguckt zu haben, zum Beispiel aus Versehen. Bisher gilt dies bereits als Straftat.
Ein "Amnestiegesetz für Edathy"?
Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, bevor es zu einem Richterspruch im Fall Edathy kommt, gilt das mildere Gesetz bei der Bewertung der Tat. Das könnte bedeuten, dass Edathy straffrei bliebe.
Das Gutachten der Justizbehörden warnt vor einem "Amnestiegesetz für Edathy". In dem Dokument heißt es dazu: „Wenn man zu dem Schluss gelangte, diese Folge auf das Verfahren Edathy sei den Gesetzesentwurfsverfassern klar gewesen, könnte man von einem ‚Amnestiegesetz für Edathy’ sprechen.“
Politiker reagieren mit Sorge und Empörung auf den Gesetzentwurf. Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer sagte der "Bild": „Das neue Gesetz darf das Anschauen von Kinderpornografie auf gar keinen Fall verharmlosen und straffrei stellen. Hier muss der Justizminister nachbessern.“
Wie die "Bild" berichtet, kann die geplante Reform des Kinderpornografie-Gesetzes dazu führen, dass der unter Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie stehende frühere SPD-Politiker Edathy straffrei bleibt.
Edathy könnte straffrei bleiben, obwohl er gegen aktuelles Recht verstoßen hat
Das Unglaubliche: Selbst wenn bewiesen wäre, dass er gegen aktuelles Recht verstoßen habe, würde er straffrei bleiben.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat diese Gesetzesvorlage geschrieben, welche eine Überarbeitung des Paragrafen 184b vorsieht.
Dieser regelt unter anderem die sogenannte „Eigenbesitzverschaffung“ von Kinderpornografie. Bisher macht sich strafbar, wer Kinderpornos sucht, anschaut oder anklickt, egal, ob er die Fotos oder Videos danach löscht. Ihm drohen dabei bis zu zwei Jahre Haft.
Den Strafverfolgern reichen, wie im Fall Edathy,Log-Dateien der Server als Beweis.
Edathy hatte mit seinem Bundestags-Laptop im Herbst in mindestens sechs Fällen strafbares kinderpornografisches Material auf seinem Dienstlaptop aufgerufen.
Das neue Gesetz, das am 17. September im Kabinett beschlossen werden soll, reißt hier laut Gutachten eine gefährliche Lücke, schreibt "Bild".
Künftig sollen sich Täter auf einen „freiwilligen Rücktritt von der Tat“ berufen können. Damit bliebe der Täter also straffrei, weil er behaupten kann, die Fotos nur einmalig angeguckt zu haben, zum Beispiel aus Versehen. Bisher gilt dies bereits als Straftat.
Ein "Amnestiegesetz für Edathy"?
Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, bevor es zu einem Richterspruch im Fall Edathy kommt, gilt das mildere Gesetz bei der Bewertung der Tat. Das könnte bedeuten, dass Edathy straffrei bliebe.
Das Gutachten der Justizbehörden warnt vor einem "Amnestiegesetz für Edathy". In dem Dokument heißt es dazu: „Wenn man zu dem Schluss gelangte, diese Folge auf das Verfahren Edathy sei den Gesetzesentwurfsverfassern klar gewesen, könnte man von einem ‚Amnestiegesetz für Edathy’ sprechen.“
Politiker reagieren mit Sorge und Empörung auf den Gesetzentwurf. Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer sagte der "Bild": „Das neue Gesetz darf das Anschauen von Kinderpornografie auf gar keinen Fall verharmlosen und straffrei stellen. Hier muss der Justizminister nachbessern.“
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