Ein Krimineller kommt aus der U-Haft, weil es bei der Justiz zu wenig Personal gibt: Ein Münchner Gericht setzt einen mutmaßlichen Vergewaltiger auf freien Fuß.
Die bayerische Justiz muss wegen der langen Verfahrensdauer einen mutmaßlichen Vergewaltiger aus der Untersuchungshaft entlassen. Das hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) aufgrund von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entschieden, wie die "Süddeutsche Zeitung" vom Samstag berichtete.
OLG-Sprecherin Andrea Titz bestätigte der Nachrichtenagentur dpa die Entscheidung. Das OLG habe die Vorgabe der Verfassungsrichter umzusetzen und müsse den Mann auf freien Fuß setzen. Ihm dürfe nicht zugemutet werden, länger als "angemessen" in Untersuchungshaft zu sitzen, weil der Staat es versäume, seiner "Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte" nachzukommen, zitierte die Zeitung die Verfassungsrichter.
Seit knapp einem Jahr ist der mutmaßliche Vergewaltiger im Gefängnis München-Stadelheim. Der Prozess gegen ihn soll am 9. September beginnen. Ihm werden Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Er soll die Taten im Juli vergangenen Jahres in München begangen und sie auch weitgehend eingeräumt haben.
Erst am Mittwoch hatte der Bayerische Richterverein vor Haftentlassungen gewarnt und zusätzliche Richterstellen gefordert. Bayerns Gerichte und Staatsanwaltschaften seien weiterhin überlastet, kritisierte der Berufsverband der Richter und Staatsanwälte.
Nach der amtlichen Personalbedarfsberechnung fehlten allein in Bayern 261 Richter und 155 Staatsanwälte. "Es drohen Haftentlassungen auch gefährlicher Beschuldigter als Folge überlanger Verfahrensdauer selbst dann, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht so zügig wie möglich gearbeitet haben", kritisierte der Verein.
Die Vorgabe des Bundesverfassungsgericht enthält die deutliche Kritik, dass die Abläufe zu langsam seien. OLG-Sprecherin Titz betonte aber, dass sich der Vorwurf nicht an die für den Fall zuständige Jugendkammer des Landgerichts München I richte. Es werde nicht zu langsam gearbeitet, es gebe schlicht zu wenig Personal. Die Konsequenz: Der Beschuldigte darf sich bis zu einer möglichen Freiheitsstrafe wieder frei und ohne Auflagen bewegen.
Die bayerische Justiz muss wegen der langen Verfahrensdauer einen mutmaßlichen Vergewaltiger aus der Untersuchungshaft entlassen. Das hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) aufgrund von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entschieden, wie die "Süddeutsche Zeitung" vom Samstag berichtete.
OLG-Sprecherin Andrea Titz bestätigte der Nachrichtenagentur dpa die Entscheidung. Das OLG habe die Vorgabe der Verfassungsrichter umzusetzen und müsse den Mann auf freien Fuß setzen. Ihm dürfe nicht zugemutet werden, länger als "angemessen" in Untersuchungshaft zu sitzen, weil der Staat es versäume, seiner "Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte" nachzukommen, zitierte die Zeitung die Verfassungsrichter.
Seit knapp einem Jahr ist der mutmaßliche Vergewaltiger im Gefängnis München-Stadelheim. Der Prozess gegen ihn soll am 9. September beginnen. Ihm werden Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Er soll die Taten im Juli vergangenen Jahres in München begangen und sie auch weitgehend eingeräumt haben.
Erst am Mittwoch hatte der Bayerische Richterverein vor Haftentlassungen gewarnt und zusätzliche Richterstellen gefordert. Bayerns Gerichte und Staatsanwaltschaften seien weiterhin überlastet, kritisierte der Berufsverband der Richter und Staatsanwälte.
Nach der amtlichen Personalbedarfsberechnung fehlten allein in Bayern 261 Richter und 155 Staatsanwälte. "Es drohen Haftentlassungen auch gefährlicher Beschuldigter als Folge überlanger Verfahrensdauer selbst dann, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht so zügig wie möglich gearbeitet haben", kritisierte der Verein.
Die Vorgabe des Bundesverfassungsgericht enthält die deutliche Kritik, dass die Abläufe zu langsam seien. OLG-Sprecherin Titz betonte aber, dass sich der Vorwurf nicht an die für den Fall zuständige Jugendkammer des Landgerichts München I richte. Es werde nicht zu langsam gearbeitet, es gebe schlicht zu wenig Personal. Die Konsequenz: Der Beschuldigte darf sich bis zu einer möglichen Freiheitsstrafe wieder frei und ohne Auflagen bewegen.