Der Skandal um den deutschen Unternehmer Uli Hoeneß hat nicht nur bei Fußballfans für großes Erstaunen sorgen können und dabei viele Fragen aufgeworfen - auch Trader wurden durch die veröffentlichten Steuersünden des ehemaligen Fußballspielers verunsichert. Der Grund dafür ist, dass Hoeneß einen Großteil seiner unversteuerten Gewinne aus kurzfristigen Geschäften am Aktien- und am Forexmarkt erzielen konnte und kürzlich aufgrund ebendieser unversteuerten Gewinne zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Sein „Zocker-Konto" das er mehr auf Grundlage des alten Mottos „No Risk, No Fun" statt auf intelligentem Money Management unterhielt, wuchs dabei zunächst ins Unermessliche, bevor der deutsche Fußballexperte sein Kapital verlor. Obwohl Hoeneß dabei Beträge am Fiskus vorbeischmuggelte, die sich auf mehrere Millionen Euro belaufen, und ein solch hoher Gewinn beim Ottonormaltrader eher unwahrscheinlich ist, sind viele Forexhändler aufgrund dieses Urteils nunmehr recht befangen.
Dabei stehen mittlerweile aufgrund dieses Skandals immer wieder verschiedene Fragen und Unsicherheit über die korrekte Abfuhr der Steuern auf Finanzerträgen im Raum, die sich viele Trader nur schwer beantworten können. Allerdings ist es tatsächlich gar nicht so kompliziert, seine Steuern korrekt zu zahlen - sofern man einige Punkte und Regelungen dabei beachtet.
Steuern beim Währungshandel
Forexgewinne wurden bisher vom deutschen Staat noch nicht mit einer spezifischen Steuer bedacht, sondern fallen stattdessen laut §20 des Einkommenssteuergesetzes unter die Regelungen für Einkünfte aus Kapitalvermögen. In der Regel greift beim Forexhandel grundsätzlich die Abgeltungssteuer - allerdings ist dies abhängig davon, ob das entsprechende Finanzprodukt beim Handel in den Besitz des Traders übergeht oder ob dieser stattdessen ausschließlich auf die Kursentwicklung dieses Finanzproduktes spekuliert. Sollte ein Broker seinen Kunden ermöglichen, Währungsgeschäfte am Spot-Markt durchzuführen, ist der Trader im Besitz des gehandelten Finanzproduktes, und die erzielten Gewinne würden als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften bzw. als Spekulationsgewinne angesehen werden.
In diesem Fall müssen die Gewinne zum persönlichen Steuersatz des Traders an den Staat entrichtet werden. Sollte der Händler allerdings einen Anspruch auf Partizipation durch Ausgleichszahlungen besitzen, und demnach ausschließlich auf die Wertentwicklung des Produktes spekulieren, fallen seine Geschäfte unter die Regelungen für den Handel von Terminkontrakten. Um beim Trading trotz dieser Steuern bares Geld sparen zu können und um sich vor Betrügern zu schützen, sollte der Händler qualifizierte Vergleiche von Experten in Anspruch nehmen.
Wann zahlt der deutsche Bürger eine Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer gilt in erster Linie für Kursgewinne, die beispielsweise beim Handel von Aktien, Zertifikaten oder CFDs anfallen können, sowie für Zinsen, Dividenden und Fondsauschüttungen. Beim Handel über deutsche Broker profitieren Trader von der Tatsache, dass der Anbieter selbst die fällige Abgeltungssteuer direkt an das zuständige Finanzamt weiterleitet, während Kunden eines Brokers mit Sitz im Ausland persönlich für die Entrichtung ihrer Steuern verantwortlich sind und diese in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben müssen.
Findige Trader können von Freibeträgen profitieren
Anfänger im Forexhandel fürchten sich eventuell vor immensen Kosten und Steuernachzahlungen, die am Ende des Jahres auf sie zukommen könnten - doch auch hierbei gibt es zunächst keinen Grund zur Sorge. Trader profitieren am Ende des Jahres beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung vom sogenannten Sparer-Pauschbetrag bzw. dem Sparer-Freibetrag. Dieser beläuft sich zurzeit auf 801 € für Ledige und 1.602 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
Persönliche Beratung von Experten ist essenziell
Nun bleibt uns nur noch zu betonen, dass auch eine noch so gründliche Informationsbeschaffung im Web, bei Freunden und mithilfe von Büchern den Besuch bei einem qualifizierten Steuerberater oder gar dem Finanzamt selbst nicht ersetzen kann. Obwohl einige wertvolle Steuerspartipps im Web kursieren, sind nur zuständige Institutionen stets über aktuelle Gesetze und Regelungen informiert und können diese zuverlässig und korrekt an Sie als Steuerzahler weitergeben.
Gerade das Finanzamt weiß selbst am besten, was es von Ihnen fordern kann und welche Formulare Sie ausfüllen müssen, um stets korrekte Angaben zu machen. Ihr Steuerberater setzt sie indes darüber in Kenntnis, wie Sie effektiv Steuern sparen können und welche Anschaffungen oder Ausgaben Sie wirklich von der Steuer absetzen können. Mit der richtigen Zusammenarbeit mit einem kompetenten Steuerberater und Ihrem zuständigen Finanzamt können Sie demnach viel Geld sparen und müssen eventuelle Strafen dabei nicht fürchten.
Sein „Zocker-Konto" das er mehr auf Grundlage des alten Mottos „No Risk, No Fun" statt auf intelligentem Money Management unterhielt, wuchs dabei zunächst ins Unermessliche, bevor der deutsche Fußballexperte sein Kapital verlor. Obwohl Hoeneß dabei Beträge am Fiskus vorbeischmuggelte, die sich auf mehrere Millionen Euro belaufen, und ein solch hoher Gewinn beim Ottonormaltrader eher unwahrscheinlich ist, sind viele Forexhändler aufgrund dieses Urteils nunmehr recht befangen.
Dabei stehen mittlerweile aufgrund dieses Skandals immer wieder verschiedene Fragen und Unsicherheit über die korrekte Abfuhr der Steuern auf Finanzerträgen im Raum, die sich viele Trader nur schwer beantworten können. Allerdings ist es tatsächlich gar nicht so kompliziert, seine Steuern korrekt zu zahlen - sofern man einige Punkte und Regelungen dabei beachtet.
Steuern beim Währungshandel
Forexgewinne wurden bisher vom deutschen Staat noch nicht mit einer spezifischen Steuer bedacht, sondern fallen stattdessen laut §20 des Einkommenssteuergesetzes unter die Regelungen für Einkünfte aus Kapitalvermögen. In der Regel greift beim Forexhandel grundsätzlich die Abgeltungssteuer - allerdings ist dies abhängig davon, ob das entsprechende Finanzprodukt beim Handel in den Besitz des Traders übergeht oder ob dieser stattdessen ausschließlich auf die Kursentwicklung dieses Finanzproduktes spekuliert. Sollte ein Broker seinen Kunden ermöglichen, Währungsgeschäfte am Spot-Markt durchzuführen, ist der Trader im Besitz des gehandelten Finanzproduktes, und die erzielten Gewinne würden als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften bzw. als Spekulationsgewinne angesehen werden.
In diesem Fall müssen die Gewinne zum persönlichen Steuersatz des Traders an den Staat entrichtet werden. Sollte der Händler allerdings einen Anspruch auf Partizipation durch Ausgleichszahlungen besitzen, und demnach ausschließlich auf die Wertentwicklung des Produktes spekulieren, fallen seine Geschäfte unter die Regelungen für den Handel von Terminkontrakten. Um beim Trading trotz dieser Steuern bares Geld sparen zu können und um sich vor Betrügern zu schützen, sollte der Händler qualifizierte Vergleiche von Experten in Anspruch nehmen.
Wann zahlt der deutsche Bürger eine Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer gilt in erster Linie für Kursgewinne, die beispielsweise beim Handel von Aktien, Zertifikaten oder CFDs anfallen können, sowie für Zinsen, Dividenden und Fondsauschüttungen. Beim Handel über deutsche Broker profitieren Trader von der Tatsache, dass der Anbieter selbst die fällige Abgeltungssteuer direkt an das zuständige Finanzamt weiterleitet, während Kunden eines Brokers mit Sitz im Ausland persönlich für die Entrichtung ihrer Steuern verantwortlich sind und diese in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben müssen.
Findige Trader können von Freibeträgen profitieren
Anfänger im Forexhandel fürchten sich eventuell vor immensen Kosten und Steuernachzahlungen, die am Ende des Jahres auf sie zukommen könnten - doch auch hierbei gibt es zunächst keinen Grund zur Sorge. Trader profitieren am Ende des Jahres beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung vom sogenannten Sparer-Pauschbetrag bzw. dem Sparer-Freibetrag. Dieser beläuft sich zurzeit auf 801 € für Ledige und 1.602 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
Persönliche Beratung von Experten ist essenziell
Nun bleibt uns nur noch zu betonen, dass auch eine noch so gründliche Informationsbeschaffung im Web, bei Freunden und mithilfe von Büchern den Besuch bei einem qualifizierten Steuerberater oder gar dem Finanzamt selbst nicht ersetzen kann. Obwohl einige wertvolle Steuerspartipps im Web kursieren, sind nur zuständige Institutionen stets über aktuelle Gesetze und Regelungen informiert und können diese zuverlässig und korrekt an Sie als Steuerzahler weitergeben.
Gerade das Finanzamt weiß selbst am besten, was es von Ihnen fordern kann und welche Formulare Sie ausfüllen müssen, um stets korrekte Angaben zu machen. Ihr Steuerberater setzt sie indes darüber in Kenntnis, wie Sie effektiv Steuern sparen können und welche Anschaffungen oder Ausgaben Sie wirklich von der Steuer absetzen können. Mit der richtigen Zusammenarbeit mit einem kompetenten Steuerberater und Ihrem zuständigen Finanzamt können Sie demnach viel Geld sparen und müssen eventuelle Strafen dabei nicht fürchten.