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TUI-Chef warnt vor Ende der Pauschalreise

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BERLIN - Der Vorstandschef des Reisekonzerns TUI, Friedrich Joussen, hat angesichts von hohen Steuernachforderungen für die Branche vor dem Ende der klassischen Pauschalreise gewarnt. In einem Interview mit der "Bild"-Zeitung vom Montag sagte Joussen: "Der Rundum-Sorglos-Reise, also der klassischen Pauschalreise, droht im schlimmsten Fall das Aus. Viele Veranstalter werden es sich nicht mehr leisten können, vom Flug über Bustransfer bis zu Hotel und Urlauberbetreuung vor Ort alles aus einer Hand anzubieten."

Bundesweit stünden 25.000 Arbeitsplätze in der Branche auf der Kippe, sagte Joussen der Zeitung. Die Gewerbesteuer auf Hotelzimmer in Urlaubsregionen sei der "Sargnagel für den touristischen Mittelstand in Deutschland". Hintergrund für Joussens Befürchtungen sind Forderungen der Finanzbehörden, wonach die deutschen Reiseanbieter Gewerbesteuer auf Hotelkapazitäten im Ausland bezahlen sollen. Nach Schätzungen müssen die Firmen insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro Gewerbesteuer nachzahlen.

TUI ist der größte Reiseveranstalter Deutschlands, gefolgt von Thomas Cook (Air Marin, Bucher Last Minute, Condor, Neckermann Reisen, Öger Tours, Sentido, Thomas Cook) und DER (ADAC Reisen, Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen, Tjaereborg).

Branche unter Druck

Die Branche steht auch vonseiten der Verbraucherschützer unter Druck. Erst am vergangenen Freitag hatte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage beschäftigt, ob Reiseanbieter Flüge auch dann verkaufen dürfen, wenn die genauen Flugzeiten noch nicht feststehen. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, fiel allerdings positiv für die Reiseveranstalter aus: Grundsätzlich dürfe ein Reiseveranstalter Verträge mit Reisenden ohne Angabe von Flugzeiten abschließen, wenn zwar An- und Abreisetag feststehen, die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Buchung aber weder dem Reiseveranstalter, noch der Fluggesellschaft tatsächlich bekannt sind, befand das Gericht. Soweit dies den Reisenden von Anfang an bewusst sei, stehe der Buchung der Urlaubsreise nichts im Wege. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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