Der BND hat offenbar mindestens drei Jahre lang große Mengen an Telekommunikationsdaten an die NSA weitergegeben. Nach Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", "NDR" und "WDR" leitete der deutsche Geheimdienst in der Zeit der rot-grünen Bundesregierung in Frankfurt abgefangene Rohdaten direkt an den US-Partnerdienst weiter.
Als Kanzleramtschef verantwortlich war damals zunächst der heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Daten zwischen 2004 und 2007 weitergegeben
Die Operation von BND und NSA, die von 2004 bis 2007 gedauert haben soll, wurde beendet, weil die Aktion „politisch viel zu heikel“ gewesen sei, zitiert die Zeitung einen mit den Abläufen vertrauten Beteiligten.
Die NSA habe gegen die Einstellung der Operation protestiert. Nach einer damals zwischen NSA und BND geschlossenen Vereinbarung seien Daten deutscher Staatsbürger dabei jedoch nicht übermittelt worden.
Ein Sprecher der Bundesregierung erklärte auf Anfrage der "Süddeutschen Zeitung": Die Arbeit des Auslandsnachrichtendienstes BND unterliege „der parlamentarischen Kontrolle. Grundsätzlich gilt daher, dass der BND zu Aspekten seiner operativen Arbeit ausschließlich der Bundesregierung und den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages berichtet“.
Als Kanzleramtschef verantwortlich war damals zunächst der heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Daten zwischen 2004 und 2007 weitergegeben
Die Operation von BND und NSA, die von 2004 bis 2007 gedauert haben soll, wurde beendet, weil die Aktion „politisch viel zu heikel“ gewesen sei, zitiert die Zeitung einen mit den Abläufen vertrauten Beteiligten.
Die NSA habe gegen die Einstellung der Operation protestiert. Nach einer damals zwischen NSA und BND geschlossenen Vereinbarung seien Daten deutscher Staatsbürger dabei jedoch nicht übermittelt worden.
Ein Sprecher der Bundesregierung erklärte auf Anfrage der "Süddeutschen Zeitung": Die Arbeit des Auslandsnachrichtendienstes BND unterliege „der parlamentarischen Kontrolle. Grundsätzlich gilt daher, dass der BND zu Aspekten seiner operativen Arbeit ausschließlich der Bundesregierung und den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages berichtet“.