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EU fordert Verbot von geklonten Tieren

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BERLIN - Das Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken soll in der Europäischen Union künftig erstmals verboten werden. Außerdem sollen lebende Klontiere oder Fleisch von Klontieren aus Drittstaaten wie den USA nicht in die EU-Staaten importiert werden dürfen und in die Nahrungskette gelangen.

„Die Mitgliedstaaten der EU sollen sicher stellen, dass Nahrung von geklonten Tieren nicht auf den Markt kommt", heißt es in einem neuen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission, den Gesundheitskommissar Tonio Borg am kommenden Mittwoch vorlegen will. Der Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission liegt der „Welt" vor.

Verbraucher wird im Unklaren gelassen

Das Fleisch und die Milch von Nachfahren der Klontiere sollen laut Plan aus Brüssel künftig allerdings in den Handel gelangen dürfen und müssen nicht gekennzeichnet werden. Damit könnten Produkte von Nachkommen der Klontiere vom Verbraucher gekauft und verzehrt werden, ohne dass dieser das merkt.

Borg hatte nach Angaben der „Welt" ursprünglich eine Kennzeichnungspflicht für das Fleisch von Klontier-Nachkommen geplant, er konnte sich damit aber innerhalb der EU-Kommission nicht durchsetzen. Der Aufwand sei zu hoch, um die Nachfahren der Klontiere zu ermitteln, hieß es in der Brüsseler Kommissionsbehörde. Außerdem fürchtet man, dass eine Kennzeichnungspflicht gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstoßen und zugleich eine Einigung auf das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA erschweren könnte.

Das Leid der Tiere soll ein Ende haben

Die EU-Kommission betont in ihrem Gesetzesvorschlag unter Verweis auf Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Nahrungsmittelsicherheit (EFSA), dass Fleisch und Milch von Klontieren nicht gesundheitsschädlich sind.

Hauptgrund für das Klonverbot ist laut EU-Kommission vielmehr das Leid der Tiere. Sowohl die geklonten Tiere als auch die austragenden Kühe litten häufig unter vermehrten Krankheiten, Fehlbildungen und hohen Todesraten, betont die Brüsseler Kommissionsbehörde. „Eine hohe Sterbensrate ist charakteristisch für die Klontechnik", heißt es in dem Gesetzesvorschlag.

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