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Unerlaubte Wettbewerbshilfe: EU-Kommission will Deutschland verklagen

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BRÜSSEL - EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia will am kommenden Mittwoch ein Verfahren wegen unerlaubter Staatbeihilfe gegen Deutschland eröffnen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung".

Almunia teilte dem amtierenden Außenminister Guido Westerwelle am Freitag vorab schriftlich mit, er wolle Deutschland darüber informieren, dass die Europäische Kommission „beschlossen hat, ein Verfahren (...) wegen der Unterstützung zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen und Bergbaugas (...) und gegen die reduzierte Umlagegebühr für energieintensive Nutzer zu eröffnen“.

Deutsche Subventionen machen Ärger

Die europäischen Wettbewerbshüter sind der Auffassung, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) insgesamt eine unerlaubte Beihilfe im europäischen Binnenmarkt darstellt. Hintergrund für die Generalattacke auf das EEG ist nicht die Einspeisevergütung an sich. Es sind vielmehr die umfänglichen Ausnahmen von der Einspeisevergütung für energieintensive und andere Unternehmen. Die Subvention der deutschen Unternehmen bereitet europaweit Ärger.

Zahlreiche Länder hatten in Brüssel geklagt, dass die deutschen Ausnahmen den Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt verzerren. „Potenzielle Profiteure sind Erzeuger energieintensiver Güter, Eisen- und Nichteisenmetallhersteller, die Papierindustrie, die Chemieindustrie, Zementhersteller“, schreiben nun auch die Experten der EU–Wettbewerbsbehörde. Diese Branchen stünden im Wettbewerb zueinander, die Ausnahmen „sind deshalb verantwortlich für die Zerstörung des Wettbewerbs“.

Berlin muss Nachweise liefern

Ob die Unternehmen die zu Unrecht erhaltenen Vergünstigungen nachträglich zahlen müssen, bleibt in dem Schriftsatz der Wettbewerbshüter offen. In Paragraf 205 fordern sie Berlin zunächst auf, weitere Informationen zu liefern. Berlin soll erklären, was das gemeinsame Interesse ist, das durch die Ermäßigungen erreicht werden soll. Zudem sollen Argumente geliefert werden, die zeigen, dass die Staatsbeihilfen „nötig und dem Ziel proportional angemessen sind“, heißt es in dem Schreiben.

Sollte die EU-Kommission am Ende des Verfahrens zu dem Schluss kommen, dass die gewährten Rabatte unzulässig waren, müssten die Unternehmen diese zurückzahlen. Die Industrie fürchtet milliardenschwere Nachzahlungen, die Konzerne müssten jedenfalls Rückstellungen bilden. Am Umlageverfahren an sich haben die Wettbewerbshüter wenig auszusetzen.

Scharfe Kritik an Oettinger

Im Paragraf 165 schreiben sie, die gewährten Vergütungen für erneuerbare Energien stellten „keine Überkompensierung dar“. Das heißt, sie haben nichts an der Höhe der Vergütung auszusetzen. Zugleich erklären sie Marktprämien, flexible Prämien und den Privileg für grünen Strom als grundsätzlich legal.

Im EU-Parlament stieß die Absicht der Wettbewerbshüter, das komplette EEG als unerlaubte Beihilfe zu deklarieren, auf enormen Widerspruch. „Die Kommission wirft eine Atombombe auf das deutsche Fördersystem. Das ist unnötig und unfair“, sagte Claude Turmes, Berichterstatter der Grünen im EU-Parlament für diverse Energiegesetze.

Turmes gibt dem deutschen Energiekommissar Günther Oettinger Mitschuld an dieser Attacke. „Anstatt zu helfen, das einzig reelle Problem, nämlich die überzogenen Ausnahmen für die Industrie auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren, missbraucht Oettinger den Streit zwischen Berlin und Brüssel um die erneuerbaren Investitionen zu gefährden“, sagte Turmes.

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