Vor zwei Wochen hat das Kabinett dem Gesetzesentwurf zum gesetzlichen Mindestlohn von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zugestimmt. Und schon muss die Bundesregierung herbe Kritik an dem Entwurf einstecken. Nach Auffassung des beim Kanzleramt angesiedelten Nationalen Normenkontrollrats hat Nahles nachlässig gearbeitet. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, fällt das Urteil des Gremiums zu den Plänen der Ministerin vernichtend aus.
Das kritisiert der Normenkontrollrat
In einer sechsseitigen Stellungnahme schreibt der Rat: "Im Entwurf werden die wesentlichen Aufwände (die Erhöhung der Lohnsumme durch den Mindestlohn sowie der Aufwand auf Seiten der Zollverwaltung auf Grund der Prüfungen) nicht dargestellt.“
Nach Informationen, die der "FAZ" vorliegen, kritisiert das Gremium weiter: "Mit Blick auf die Bedeutung des Vorhabens fehlt dem Gesetzgeber durch die lückenhafte Darstellung der Kostenfolgen und der Regelungsalternativen eine wichtige Entscheidungsgrundlage.“
Experten rechnen in der Anfangsphase mit einer Belastung von 16 Milliarden Euro
Laut den Experten dürfte der geplante Mindestlohn von 8,50 Euro die Unternehmen nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in der Anfangsphase mit etwa 16 Milliarden Euro belasten.
Generell bemängelt der Rat ungenaue und fehlerhafte Angaben innerhalb des Gesetzes. So seien die finanziellen Auswirkungen laut der Regierung "mit Unsicherheiten behaftet“. Dadurch sei "keine genaue Quantifizierung“ möglich. Weiter gibt die fehlende Bezifferung des Verwaltungsaufwands durch die geplanten Mindestlohn-Kontrollen Grund zum Tadel. Das Finanzministerium sei im Allgemeinen dazu verpflichtet, den Erfüllungsaufwand darzustellen. „Unvollständig“ sei zudem die Darstellung möglicher Alternativen zum vorliegenden Mindestlohngesetz.
Das sind die Aufgaben des Normenkontrollrats
Der Normenkontrollrat ist ein zehnköpfiges Expertengremium, das 2006 von der damaligen großen Koalition eingesetzt wurde, um den Bürokratieabbau voranzutreiben. Das Gremium soll mögliche Belastungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung bewerten. Geleitet wird der Rat vom früheren Bahn-Vorstandsvorsitzenden Johannes Ludewig, zu den Mitgliedern zählt der frühere Leiter des Statistischen Bundesamts, Johann Hahlen.
Im Juni 2014 soll der Bundestag erstmals über das Gesetz beraten, die tatsächliche Verabschiedung ist für Juli geplant. Falls alles läuft wie geplant, passiert das Gesetz nach der Sommerpause den Bundesrat.
Regelung in der Realität nicht praktikabel
Dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro in der politischen und wirtschaftlichen Realität nicht praktikabel sein würde, ließ sich bereits vor der Stellungnahme des Kontrollrats stark erahnen. Ende März versprach Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, es werde kaum Ausnahmen vom Mindestlohn geben. Einzig Langzeitarbeitslose, ehrenamtliche Mitarbeiter und Jugendliche unter 18 Jahren würden von den 8,50 Euro ausgenommen, hieß es von Seiten des SPD-geführten Arbeitsministeriums.
Dies wiederum führte zu Unmut beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Kritik kam unter anderem vom DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Es müsse verhindert werden, dass Jugendliche einer Ausbildung mit Perspektive einen kurzfristig besser dotierten Mindestlohnjob annehmen, sagte er Anfang April der "Welt".
Des weiteren, so sieht es der Gesetzesentwurf vor, sollen Rentner, Mini-Jobber, Saisonarbeiter, Hilfsarbeiter und Langzeitarbeitslose vom flächendeckenden Mindestlohn ausgenommen sein. Nahles selbst räumte schon vor Verabschiedung des Entwurfs ein, dass einige Branchen, wie beispielsweise Taxifahrer, Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben werden.
Kaum jemand profitiert von der Mindestlohn-Regelung
Nicht nur die Umsetzbarkeit des Mindestlohns wird von mehreren Seiten in Frage gestellt. Auch der tatsächliche wirtschaftliche Nutzen einer solchen Regelung bleibt fraglich. Nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern werden die wenigsten Hartz-IV-Aufstocker vom Mindestlohn profitieren. Denn von den insgesamt 1,3 Millionen Aufstockern fallen voraussichtlich nur rund 60.000 aus der derzeitigen Jobcenter-Förderung.
Das kritisiert der Normenkontrollrat
In einer sechsseitigen Stellungnahme schreibt der Rat: "Im Entwurf werden die wesentlichen Aufwände (die Erhöhung der Lohnsumme durch den Mindestlohn sowie der Aufwand auf Seiten der Zollverwaltung auf Grund der Prüfungen) nicht dargestellt.“
Nach Informationen, die der "FAZ" vorliegen, kritisiert das Gremium weiter: "Mit Blick auf die Bedeutung des Vorhabens fehlt dem Gesetzgeber durch die lückenhafte Darstellung der Kostenfolgen und der Regelungsalternativen eine wichtige Entscheidungsgrundlage.“
Experten rechnen in der Anfangsphase mit einer Belastung von 16 Milliarden Euro
Laut den Experten dürfte der geplante Mindestlohn von 8,50 Euro die Unternehmen nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in der Anfangsphase mit etwa 16 Milliarden Euro belasten.
Generell bemängelt der Rat ungenaue und fehlerhafte Angaben innerhalb des Gesetzes. So seien die finanziellen Auswirkungen laut der Regierung "mit Unsicherheiten behaftet“. Dadurch sei "keine genaue Quantifizierung“ möglich. Weiter gibt die fehlende Bezifferung des Verwaltungsaufwands durch die geplanten Mindestlohn-Kontrollen Grund zum Tadel. Das Finanzministerium sei im Allgemeinen dazu verpflichtet, den Erfüllungsaufwand darzustellen. „Unvollständig“ sei zudem die Darstellung möglicher Alternativen zum vorliegenden Mindestlohngesetz.
Das sind die Aufgaben des Normenkontrollrats
Der Normenkontrollrat ist ein zehnköpfiges Expertengremium, das 2006 von der damaligen großen Koalition eingesetzt wurde, um den Bürokratieabbau voranzutreiben. Das Gremium soll mögliche Belastungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung bewerten. Geleitet wird der Rat vom früheren Bahn-Vorstandsvorsitzenden Johannes Ludewig, zu den Mitgliedern zählt der frühere Leiter des Statistischen Bundesamts, Johann Hahlen.
Im Juni 2014 soll der Bundestag erstmals über das Gesetz beraten, die tatsächliche Verabschiedung ist für Juli geplant. Falls alles läuft wie geplant, passiert das Gesetz nach der Sommerpause den Bundesrat.
Regelung in der Realität nicht praktikabel
Dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro in der politischen und wirtschaftlichen Realität nicht praktikabel sein würde, ließ sich bereits vor der Stellungnahme des Kontrollrats stark erahnen. Ende März versprach Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, es werde kaum Ausnahmen vom Mindestlohn geben. Einzig Langzeitarbeitslose, ehrenamtliche Mitarbeiter und Jugendliche unter 18 Jahren würden von den 8,50 Euro ausgenommen, hieß es von Seiten des SPD-geführten Arbeitsministeriums.
Dies wiederum führte zu Unmut beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Kritik kam unter anderem vom DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Es müsse verhindert werden, dass Jugendliche einer Ausbildung mit Perspektive einen kurzfristig besser dotierten Mindestlohnjob annehmen, sagte er Anfang April der "Welt".
Des weiteren, so sieht es der Gesetzesentwurf vor, sollen Rentner, Mini-Jobber, Saisonarbeiter, Hilfsarbeiter und Langzeitarbeitslose vom flächendeckenden Mindestlohn ausgenommen sein. Nahles selbst räumte schon vor Verabschiedung des Entwurfs ein, dass einige Branchen, wie beispielsweise Taxifahrer, Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben werden.
Kaum jemand profitiert von der Mindestlohn-Regelung
Nicht nur die Umsetzbarkeit des Mindestlohns wird von mehreren Seiten in Frage gestellt. Auch der tatsächliche wirtschaftliche Nutzen einer solchen Regelung bleibt fraglich. Nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern werden die wenigsten Hartz-IV-Aufstocker vom Mindestlohn profitieren. Denn von den insgesamt 1,3 Millionen Aufstockern fallen voraussichtlich nur rund 60.000 aus der derzeitigen Jobcenter-Förderung.
Auch auf HuffingtonPost.de: 14-jährige Amerikanerin findet 15.000 € Diamanten