Bundesjustizminister Heiko Maas macht Nägeln mit Köpfen: Ein neuer Gesetzesentwurf, den der SPD-Politiker vorgelegt hat, soll Nutzern von Kinderpornos endgültig den Kampf ansagen.
Konkret geht es um eine umfassende Neuregelung des Sexualstrafrechts, mit speziellem Fokus auf Strafrechtsnormen bei Kinderpornografie. Demnach soll der Erwerb sogenannter softer Kinderfotos unter Strafe gestellt werden, was von Rechtswegen bislang nicht möglich war.
Reaktion auf Edathy-Fall
Maas reagiert damit auf den Fall des SPD-Politikers Sebastian Edathy, der solche Fotos über eine kanadische Firma bezogen hatte. Bislang ist die rechtliche Lage kompliziert, wenn auf Bildern keine sexuellen Übergriffe zu sehen sind, sondern Jungen oder Mädchen etwa nackt vor der Kamera posieren. Besitz oder Weitergabe solcher "Posing-Bilder" sind bislang nur dann strafbar, wenn die unbedeckten Genitalien der Kinder "aufreizend zur Schau gestellt" sind.
Künftig soll also nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe "bloßstellender" Bilder. Darunter fallen auch Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person". Die Anfertigung solcher Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Dabei ist es unerheblich, ob die Weitergabe gegen Entgelt erfolgt oder nicht, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte.
Maas erweitert damit den zu schützenden Kreis auf Erwachsene. Gefängnisstrafen sollen in Zukunft auch Tätern drohen, die sich die Bilder über Tauschringe beschaffen oder per Mail oder Chatforen aus sexuellen Motiven Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aufnehmen (Grooming), wie der „Tagesspiegel" schreibt. Nach deutschem Recht ist es bisher nicht strafbar, mit Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen beim Baden, Spielen oder in der Sauna zu handeln. Mit der Neuregelung würden dem Blatt zufolge nun auch Betrunkene in der Öffentlichkeit oder blutende Gewaltopfer besser vor ungewollter Ablichtung geschützt.
Konkret geht es um eine umfassende Neuregelung des Sexualstrafrechts, mit speziellem Fokus auf Strafrechtsnormen bei Kinderpornografie. Demnach soll der Erwerb sogenannter softer Kinderfotos unter Strafe gestellt werden, was von Rechtswegen bislang nicht möglich war.
Reaktion auf Edathy-Fall
Maas reagiert damit auf den Fall des SPD-Politikers Sebastian Edathy, der solche Fotos über eine kanadische Firma bezogen hatte. Bislang ist die rechtliche Lage kompliziert, wenn auf Bildern keine sexuellen Übergriffe zu sehen sind, sondern Jungen oder Mädchen etwa nackt vor der Kamera posieren. Besitz oder Weitergabe solcher "Posing-Bilder" sind bislang nur dann strafbar, wenn die unbedeckten Genitalien der Kinder "aufreizend zur Schau gestellt" sind.
Künftig soll also nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe "bloßstellender" Bilder. Darunter fallen auch Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person". Die Anfertigung solcher Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Dabei ist es unerheblich, ob die Weitergabe gegen Entgelt erfolgt oder nicht, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte.
Maas erweitert damit den zu schützenden Kreis auf Erwachsene. Gefängnisstrafen sollen in Zukunft auch Tätern drohen, die sich die Bilder über Tauschringe beschaffen oder per Mail oder Chatforen aus sexuellen Motiven Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aufnehmen (Grooming), wie der „Tagesspiegel" schreibt. Nach deutschem Recht ist es bisher nicht strafbar, mit Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen beim Baden, Spielen oder in der Sauna zu handeln. Mit der Neuregelung würden dem Blatt zufolge nun auch Betrunkene in der Öffentlichkeit oder blutende Gewaltopfer besser vor ungewollter Ablichtung geschützt.