BERLIN - EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg sagt dem Pfusch und Betrug bei Lebensmittelbetrug den Kampf an. In der „Welt“ kündigte er ein härteres Vorgehen an: „Wichtig ist, dass die Lebensmittelkontrollen in den Mitgliedsländern künftig transparenter für die Verbraucher werden. In Zukunft solle es „regelmäßig unangekündigte Kontrollen“ und deutlich schärfere Strafen geben: „Wer gegen die Lebensmittelgesetze verstößt soll erheblich höhere Strafen bezahlen als bisher: Die Strafen müssen mindestens so hoch sein wie die Gewinne, die durch die Gesetzesverstöße erzielt wurden“, sagte Borg.
Zurückhaltend zeigte sich der Malteser mit Blick auf Forderungen, Herkunftsangaben künftig auch bei verarbeitetem Fleisch, wie auf Pizzen oder in Eintöpfen, verpflichtend zu machen. „Wir überlegen derzeit, ob wir die Herkunftsbezeichnung für Frischfleisch auf Fleisch ausweiten, das als Zutat in Fertiggerichten verwendet wird. Aber Betrugsfälle werden sich dadurch nicht verhindern lassen.“
Nach Erkenntnissen der EU-Kommission, so Borg weiter, haben 90 Prozent der Verbraucher Interesse an einer Herkunftsbezeichnung von Fleisch, das als Zutat verwendet wird – wenn es sie nichts kostet: „Aber schon bei Preisaufschlägen von wenigen Prozenten sinkt die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher erheblich.“
Nach der neuen EU-Lebensmittelverordnung ist ab April 2015 bei Frischfleisch die Herkunftsbezeichnung nicht nur für Rindfleisch sondern auch für Schaf, Ziege, Schwein und Geflügel verpflichtend.
Zurückhaltend zeigte sich der Malteser mit Blick auf Forderungen, Herkunftsangaben künftig auch bei verarbeitetem Fleisch, wie auf Pizzen oder in Eintöpfen, verpflichtend zu machen. „Wir überlegen derzeit, ob wir die Herkunftsbezeichnung für Frischfleisch auf Fleisch ausweiten, das als Zutat in Fertiggerichten verwendet wird. Aber Betrugsfälle werden sich dadurch nicht verhindern lassen.“
Nach Erkenntnissen der EU-Kommission, so Borg weiter, haben 90 Prozent der Verbraucher Interesse an einer Herkunftsbezeichnung von Fleisch, das als Zutat verwendet wird – wenn es sie nichts kostet: „Aber schon bei Preisaufschlägen von wenigen Prozenten sinkt die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher erheblich.“
Nach der neuen EU-Lebensmittelverordnung ist ab April 2015 bei Frischfleisch die Herkunftsbezeichnung nicht nur für Rindfleisch sondern auch für Schaf, Ziege, Schwein und Geflügel verpflichtend.